Vermieter zockt uns nach Auszug ab

Hi,

Ich habe echt den Glauben an das Gute im Menschen verloren. Nach 2 Jahren hatten wir von unserer alten Wohnung (und den Vermietern) die Schnauze gestrichen voll. Die Heizungen gingen nicht und wir mussten im Winter mit dem Backofen die Küche beheizen. In der Küche und im Gästezimmer waren Wasserflecken an der Decke. Wir zogen aus und nahmen sogar zwei Monate doppelte Miete in Kauf. Die Wohnung haben wir renoviert, ordentlich saubergemacht und sogar die Fenster geputzt.

Das ältere Vermieterehepaar ist sehr dekadent um nicht zu sagen ekelhaft. Um ehrlich zu sein habe ich keine Übergabe gemacht weil ich Angst hatte ihm bei der Übergabe die Zähne auszuschlagen, ich wollte mich und ihn schützen. ich weiß, nicht normal, aber es war regelrechtes Mobbing was die betrieben haben, die Miete haben wir immer pünktlich überwiesen, sogar in den 2 Monaten als wir dort nicht mehr wohnten.

Beim renovieren habe ich es gut gemeint und die (maroden) Rolladenkästen und den Dielenschrank mit getrichen, und zwar mit ganz normaler Wandfarbe. An den Türen waren Engelsschilder mit den Aufschriften „Wohnzimmer“, „Küche“ und „Schlafzimmer“ angebracht. Lange Rede, kurzer Sinn: Wir sollen jetzt insgesamt über 3400 Euro für die Malerkosten bezahlen. Er will die Kaution von 1800 Euro behalten und wir sollen noch über 1600 Euro bezahlen, ist das normal?

Er hatte uns eine Frist von 6 Tagen zur Mängelbeseitigung gesetzt, wir haben nicht reagiert, wie gesagt: ich weiß was fremde Zähne kosten und wollte mich selber dadurch schützen. Ich habe die Beauftragung einer Malerfirma eben in Kauf genommen und mich gedanklich von den 1800 Kaution verabschiedet, aber 3400 Euro? In der Küche waren überall Wasserflecken, weil ein Blindrohr aus der Decke tropfte, die Wohnung war auch sonst nicht unbedingt in einem tollen Zustand.

Meine Fragen:

1.)Soll ich die Rechung überhaupt bezahlen?

2.)Soll ich sogar auf einen Teil meiner Kaution bestehen?

3.)Was darf eine Malerfirma maximal pro Stunde kosten und dürfen die 62,5 Stunden für diese Arbeiten in Rechung stellen. Meiner Meinung nach ist das zu viel.

4.)Die Engesschilder hätten sich ganz leicht lösen lassen, darf er deswegen die ganzen Türen lackieren lassen?

Ich weiß, das er rechtlich „im Recht“ ist, moralisch ist er es auf gar keinen Fall. Er hat ganz klar auf unsere Kosten diese Ruine sanieren lassen und das ärgert mich maßlos. Was passiert, wenn ich diese Rechnung nicht bezahle oder jeden Monat 5 Euro überweise, sozusagen meinen „Zahlungswillen“ beweise?

Kompliziert das Ganze, ich weiß. Würde mich über Hilfe & hilfreiche Antworten sehr freuen!

Danke, Mati

stellt 62,5 Stunden Arbeitszeit

Hallo Mati,
zunächst einmal würde ich überprüfen, ob die Wohnung laut Mietvertrag überhaupt renoviert zurückgegeben werden musste. Gerade bei älteren oder unerfahrenen Vermietern befindet sich meist ein Passus im Mietvertrag, der den Mieter unangemessen benachteiligt und damit die gesamte Renovierungsvereinbarung hinfällig werden lässt. In diesem Fall wären alle Kosten, die Ihnen durch die Renovierung entstanden sind, vom Vermieter zu tragen (Quittungen immer aufheben). Weiter wäre wichtig zu wissen, ob es ein Übergabeprotokoll bei Einzug gab und was darin vereinbart wurde.
Dann kommt es auch darauf an, ob die Mängel, die während der Mietzeit bestanden, dem Vermieter mitgeteilt wurden und wie dieser daruf reagiert hat. Warum funktionierten die Heizkörper nicht? Oft liegt dies an nicht funktionierenden Heizkörperventilen. Die Sache mit den „Engelsschildern“ ist noch unklar.
Viele Grüße
Sun

Hallo,

am besten an einen Anwalt wenden, die Sachlage ist etwas verworren. Wann war der Asuzug? Wie wurde die Schlüsselübergabe gemacht?
Das Problem wird sein, dass Sie nicht auf die Aufforderung zur Mängelbeseitigung reagiert haben, wobei eine Frist von 6 Tagen ziemlich kurz um nicht zu sagen, unmöglich ist. Mit einer Reaktion Ihrerseits hätten Sie erstmal Zeit rausschlagen können um dann mit einem Anwalt zu reagieren.

MfG P. Kunze

Entscheidend ist sicher inwiefern sie vom Zustand der Wohnung und vor Ihrer Renovierung und danach Bilder angefertigt haben? Haben sie Zeugen ?
Den wenigsten Ärger haben sie wahrscheinlich , wenn sie auf die Kaution verzichten .Andere Forderungen würde ich vorerst nicht bezahlen.Je nachdem , wie gut sie Ihre Arbeiten in der Wohnung beweisen können , und Zeugen für die Mängel haben , je nachdem können sie auch versuchen der Kaution wieder habhaft zu werden .Aber es könnte eben auch dann ein Prozesskostenrisiko bestehen , dass dann auch schnell die Höhe der Kaution erreicht .

Leider kann ich Ihnen dazu nur empfehlen schnellstens einen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich entprechend beraten zu lassen.
Das hätten Sie gleich am Anfang der Mängel machen sollen, aber das ist nicht mehr zu ändern. Lt. Ihrer Schilderung ist nicht unbedingt der Vermieter im Recht.
Eventuell kann Ihnen der Mieterverein auch behilflich sein.

MfG Roland Ritt

hallo mati, in diesem fall kannst du eigentlich gar nichts machen, außer dir einen anwalt zu nehmen, der sich für dein recht einsetzt. hast du zufälliger weise bilder von den mängeln gemacht. die wären ein guter beweis gegen diesen scharlatan.
viel glück
und liebe grüße sbine

Keine Ahnung, ich kann diese speziellen Fragen leider nicht beantworten, würde aber schnellstens zum Mieterbund gehen und mir dort Rat holen.

Hi Mati,
tut mir leid. Das ist nicht mein Gebiet.
Herzlichen Gruß

Sofern Sie die Forderung der Vermieter nicht akzeptieren, läuft die Sache so oder so auf einen Rechtsstreit hinaus. Nehmen Sie sich eine Fachanwalt für Mietrecht und klären Sie die Angelegenheit vor Gericht, wenn kein ausßergerichtlicher Vergleich möglich sein sollte. Sie persönlich können in der Sache im Hinblick auf Ihre emotionelle Gemütsverfassung nicht agieren!

Hallo Mati,
die Situation ist schon ganz schön verzwickt! Zuerst würde ich mir einen Freund oder Bekannten suchen, der die Vermittlung (Kommunikation) mit dem Vermieter übernimmt - wie Du ja berichtest, kannst Du das nicht tun ohne größeren „Schaden“ anzurichten. Du kannst natürlich auch einen Anwalt einschalten, doch dann gehts schnell ins Geld!
Das Überstreichen der Rollädenkästen und des Dielenschrankes mit Wandfarbe war keine so gute Idee!
Die Wohnungsmängel: Wasserflecken in der Küche und Gästezimmer und die nicht ausreichende Heizung in der Küche hättest Du schon viel früher monieren müssen. Ich denke, Du wirst Dich über eine Vertrauensperson mit dem Mieter vergleichen müssen, nach dem was Du schilderst könntest Du vielleicht mit dem Verlust der Kaution „davonkommen“. Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Gruß GEK

Hallo Geschekenprofil.

Was Du mitteilst gibt dem Mieter nach §§ 535 und 536 BGB, das Recht, von seinem Vermieter den Gebrauch der Wohnung zu gewähren und dies nicht nur bei Bezug, sondern während der gesamten Mietzeit.
Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Mieter entsprechend § 536 BGB bei derartigen Sachmängeln die Mieter mindern. Der Mieter kann gegenüber dem Vermieter selbst verständlich die Miete mindern, dies setz verständlich voraus, dass der Mieter dem Vermieter die Sachmängel schriftlich mitteilt und ihm erforderlichen falls auch einen Termin zur Behebung der Sachmängel festlegen.
Die Mitminderung kann vom Zeitpunkt der Mitteilung der Sachmängel geltend gemacht werden. Sollte er bis zu genannten Termin die Sachmängel nicht behoben haben, kann das Mietverhältnis bis zum Zeitpunkt der Tauglichkeit der Mietsache wieder hergestellt ist, fristlos gekündigt und eventuell Schadenersatz für den erforderlichen Umzug gefordert werden… Darauf sollte man, sofern erwünscht, dem Vermieter schriftlich keinen Zweifel lassen. Darauf kann man bestehen, bis zu dem Zeitpunkt, die Tauglichkeit wieder hergestellt ist.
Nach Deinen Einlassungen kann ich Dir nur lapidar mitteilen, dass wer sich so verhält wie Du es mir schriftlich mitgeteilt hast, dem kann ich nur wie folgt mitteilen:
Wer gegen Recht und Ordnung sich so verhält wie Du, den bestraft das Leben!
Mit freundlichen Grüßen Willi