Vermieter zögert den Schaden zu beheben

Hallo liebe Leute

Vermieter behebt seid November den Schaden an der Wasserleitung in der Küche nicht, da sehr wenig Wasser kommt.
Seid November 2009 hat Mieter mehrmals telefonische Rücksprache
mit Vermieter gehalten. Vermieter zögert immer noch und sagt,
daß sie günstige Angebote von Firmen einholen wollen und diese dann
beauftragen das Problem zu beheben.
Muß der Mieter diese Aussage weiterhin akzeptieren?
Mieter hat sowieso sehr lange gewartet und sogar telefonisch
Mietminderung angekündigt. Doch von Vermieter kommt immer noch
keine Reaktion und ist auch nicht zu erwarten.

Darf der Mieter die Miete mindern mit schriftlicher Ankündigung?
-Weil der Wohnwert aus Sicht des Mieters entsprechend beeinträchtigt
wird.
Und darf ein Mieter auch rückwirkend bis drei Monate mindern?
-Weil Mieter geduldet hat.

Danke im Voraus für Eure Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen aus Hannover

Da der Vermieter augenscheinlich nicht zügig genug handelt, könnte der Mieter auf telefonische Anfragen, die schwer nachzuweisen sind und nicht so nachdrücklich wirken wie schriftliche Mitteilungen, die Mängel, die bisherigen telefonische Versuche etc. schriftlich mitteilen, eine Frist setzen und mit Mietminderung drohen (hier könnte der Mieter im Internet viele Seiten finden, die die Höhe der Minderung einschätzen lassen). Nach Ablauf der Frist könnte der Mieter den Vermieter in einer weiteren schriftlichen Mitteilung „in Verzug setzen“, eine weitere Frist angeben, ab der dann die Mietminderung greift. Nach Ablauf dieser Frist und der Durchführung einer Minderung könnte wieder eine Frist gegeben werden, ab der der Mieter einen eigenen Handwerker beauftragt.
Die Kosten dafür müsste dann der Vermieter tragen und könnte vielleicht mit der Minderung bzw. allgemein mit der Miete verrechnet werden.