Guten Morgen,
Mieter (M) hat seine Wohnung fristgerecht beim Vermieter (VM) zum 31.08.2013 gekündigt.
Am 30.08.2013 findet die Wohnungsübergabe statt, wozu M noch 2 Zeugen dabei hat.
M und Zeugen merken wie sich VM jede kleinigkeit der Wohnung aufschreibt und es kommt zu diferenzen.
M sollte bei Auszug die Wohnung weis gestrichen und Besenrein verlassen. VM störte sich an einem leichten farblichen Unterschied im Weißton von Wand zu Decke in Zimmer x
M nahm dies in sein Übergabeprotkoll auf. Dieses Protokoll wurde von M und VM und Zeugen unterschrieben.
Nachdem VM sagte das er wegen des farblichesn Unterschiedes eine Fachfirma kommen lassen wird die die Decke streicht und dies über M abrechnen wird fragte M ob er dies auch selbst machen könne.
M strich am 02.09.2013 somit die Decke. Es wurde danach ein neues Übergabeprotokoll angefertigt in welchem keine Mängel festgehalten sind. Es wurde lediglich festgehalten das M noch eine Firma zur Wartung der Gasheizung und Gastherme beauftragt. Dieses Protokoll wurde von beiden Parteien und einem Zeugen unterschrieben.
Nun zur Fragestellung:
M hat nun erfahren das VM im Nachhinein Mängel auffielen die er von Fachfirmen beseitigen lässt und von der Kaution von M abzieht.
Abgeblätteter Lack am Gasofen (welches aber vorher keine Hitzebeständige Farbe war)
Abschleifen eines Türrahmens
Streichen aller Türen und Fenster inkl. Rahmen
Austauschen von Laminat welcher leicht aufgeqollen ist.
Austausch von 2 gesprungenen Fliesen im Bad
Reinigung von Fliesen im Bad welche mit Spachtel verschmiert sind vom Löcher stopfen.
M sieht sich aber keiner Schuld bewusst und möchte sich vorab informieren wie er auf Forderungen oder den Einbehalt der Kaution von VM reagieren soll.
M hat nicht die finanziellen Mittel für einen kostenintensieven Anwalt und hat auch keinen Rechtsschutz.
M hat im Mietvertrag eine 2 Seitige Klausel über Schönheitsreperaturen an sämtlichen Wohnungseinrichungen wie Fenster, Türen Heizungen usw usw… Und der prozentualen Anteilnahme je nach Wohnzeit.
Ist diese Klausel gültig, bzw hat M hier einen Nachteil?
M wohnte 14 Monate in der Wohnung.
Vielen Dank