_Kann man nicht auch einfach irgendwen nehmen in der Vermieterbescheinigung, der dann im Ernstfall sagt, war alles ok?_Wird so vom MIeterbund Hamburg empfohlen.
Ist Vermieterbescheinigung eigentlich rechtens?
Wenn ein Vermieter eine negative Vermieterbescheinigung mit seinen übertriebenen Kündigungsgründen gibt, dann fallen viele Möglichkeiten weg.
Der Vermieter wird vielleicht Angst haben, dass er für eine falsche Bescheinigung haftbar gemacht werden könnte und daher mir eben eine negative Bescheinigung geben, so wie er es in der „Kündigung“ geschrieben hat. Muss der Vermieter eine Vermieterbescheinigung ausstellen?
Habe immer meine Miete gezahlt. Habe keine Übertriebenen Forderungen gestellt.
Ein Vermieter sollte aber auch nicht überreagieren und zu impulsiv handeln.
Brauche euren Rat.
Hallo!
Rechtens ?
Ja, aber es ist eine freiwillige Maßnahme. Zukünftiger Mieter willigt ein, das sich der alte Vermieter zu Mietangelegenheiten aus altem Vertrag äußert.
Und zwar nicht im Detail sondern in groben Punkten.
Wie dieses Beispiel zeigt : http://www.wbg-basa.de/doc/antraege/Vermieterbesch.pdf
Man muss das nicht machen ! Nur bekommt man dann vielleicht die neue Wohnung nicht.
Niemand muss Mieter nehmen, man darf sich ihn schon aussuchen.
Der Vermieter muss natürlich nicht haften, wenn Angaben nicht stimmen sollten. Dafür gibts m.E. keine Rechtsgrundlage !
Und, natürlich könnte Dein Nachbar oder Freund die Bescheinigung ausstellen. Für eine Urkunde im Sinne des Gesetzes halte ich die nicht.
Aber das soll der Mieterverein zu Hamburg empfohlen haben ? Glaube ich erst einmal nicht !
Nur kommt es raus, dann wäre das ein Kündigungsgrund, ebenso wie falsche Angaben in einer Selbstauskunft.
MfG
duck313
Hallo
wenn ein Mietvertrag vorhanden - kann evtl. ein RA helfen - ist bereits im Vorgang etwas passiert??
Hallo,
also nur meine Meinung aus einem Rechtsgefühl heraus:
Also wenn „irgendwer“ eine Vermieterbescheinigung aussetellt und das kommt heraus, kannst Du fristlos gekündigt werden. Du setzt Dich auch Schadenersatzforderungen aus.
Das dass ein Mieterverein empfiehlt, glaube ich im Leben nicht.
Schreibt der Vermieter nachweislich eine falsche Bescheinigung aus, macht auch dieser sich zivilrechtlich Schadenersatzpflichtig, wobei der Schaden natürlich bezifferbar sein muß.
Strafrechtlich ist das wohl alles nicht relevant (wobei das aber durchaus sein kann, wenn es vorsätzlich passiert).
Deinem Schreiben entnehme ich, dass Du das Gefühl hast, eine Wohnungskündigung wäre unrechtmäßig. Dann musst Du dagegen vorgehen…
Das weiß ich jetzt nicht sicher, aber eine Vermieterbescheinigung muss der Vermieter nicht ausstellen. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sehr wohl.
Gruß