Mal ein geschilderter, hypothetischer Fall:
Das Mietverhältnis besteht seit 01.08.2005
Kündigungsfrist: 3 Monate zum Monatsende.
Mietobjekt: Mansardenwohnung in 3 Parteienhaus auf 3 Etagen verteilt.
Die Wohnung wird schriftlich gekündigt, aufgrund Unachtsamkeit des Mieters nicht juristisch korrekt formuliert.
Der Mieter schreibt Anfang Mai (kurz nach dem Stichtag) in die Kündigung: „…wir hoffen auf Ihr Entgegenkommen und kündigen daher zum 15.06.2007.“
- Frage:
Korrekt wäre die Formulierung gewesen: „Wir kündigen fristgerecht zum 31.08.2007“. Richtig?
Die Mieter haben es vorher 2-3 Wochen lang versucht den Vermieter zu erreichen, um persönlich mit ihm zu reden. Er war aber nicht erreichbar. Weder tel. noch persönlich vor Ort.
Der Vermieter besteht auf volle 3 Monate Kündigungsfrist.
Das Mieterpaar hat einen Nachmieter für die Wohnung gefunden, den der Vermieter akzeptiert. Die Übergabe fand 2 Monate vor eigentlichem Mietsende statt. Der Mieter hat keine Schlüssel mehr.
In der Wohnung werden keinerlei Mängel beanstandet. Einzig ein Rolladen ging dem Vermieter in Beisein des Mieters kaputt, als er ihn schließen wollte. Somit 2.Frage:
Nicht das Problem des Mieters, oder?
Nun zum eigentlichen Kern des hypothetischen Falles:
Dem Mieter wird nun im Treppenhaus jede noch so kleine Verunreinigung der Wände über alle 3 Etagen vorgeworfen. (Treppenhaus wurde vor 1,5 Jahren gestrichen durch den Vermieter in, sagen wir mal, Giftgrün, und nicht fachmännisch, ist deutlich zu erkennen).
Faktisch könnte der Mieter 2 Verunreinigungen auf seine Kappe nehmen:
- Hinter der Haustüre stand mit Genehmigung des Vermieters der Kinderwagen des Mieterpaares. Die Gummireifen davon haben an der Wand gerieben und daher sind jetzt 10-15cm über dem Boden Unreinheiten.
- Vor der Mieter-Wohnung stehen 2 Holzkästchen und beim Abtransport tauchen diese typischen Ränder auf, die man kennt, wenn man nach vielen Jahren auch Bilderrahmen von der Wand nimmt. Wobei diese Verunreinigung ja nicht durch den Mieter vorsätzl. oder fahrlässig entsteht.
Der Vermieter unterzeichnet nach mehrmaliger Bitte kein Übernahme- oder Übergabeprotokoll. Selber hatte er auch nichts dabei und er wird auch nichts zuschicken. Somit Frage 3: War er nicht verpflichtet ein Übergabeprotokoll o.ä. dem Mieter auszuhändigen?
Er sagt nur, der Mieter höre noch von ihm wegen der Heiz- und Betriebskostenabrechnung und wegen der Verunreinigung im Treppenhaus kommt eine Rechnung auf den Mieter zu.
Nun abschließend die letzten Fragen zur Diskussion:
4. Darf der Vermieter den Mieter hier zur Rechenschaft ziehen und das komplette Treppenhaus auf Kosten des Mieters streichen (lassen)?
5. Kann der Mieter detaillierte Belege usw. verlangen?
Ich denke, dass der Vermieter in so einem Fall die Schuld des Mieters nachweisen muss. Nur wie soll er das machen? Lediglich die Verunreinigung durch den Kinderwagen ist nachweisbar und da ja auch nicht eindeutig. Denn es könnte ja beispielsweise einer der anderen Mietparteien den Kinderwagen verrückt haben müssen…bei einem Möbelabtransport oder so…
Irgendwelceh Anregungen dazu?
Ingmar
P.S: Ich will KEINE Rechtsberatung o.ä., sondern einfach nur mal über so einen Fall diskutieren wenn sich ein Vermieter so verhält. Hoffe damit nicht gegen irgendwelche Regeln zu verstoßen?
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