Vermieterforderung wegen Verunreinigungen

Mal ein geschilderter, hypothetischer Fall:

Das Mietverhältnis besteht seit 01.08.2005
Kündigungsfrist: 3 Monate zum Monatsende.
Mietobjekt: Mansardenwohnung in 3 Parteienhaus auf 3 Etagen verteilt.

Die Wohnung wird schriftlich gekündigt, aufgrund Unachtsamkeit des Mieters nicht juristisch korrekt formuliert.

Der Mieter schreibt Anfang Mai (kurz nach dem Stichtag) in die Kündigung: „…wir hoffen auf Ihr Entgegenkommen und kündigen daher zum 15.06.2007.“

  1. Frage:
    Korrekt wäre die Formulierung gewesen: „Wir kündigen fristgerecht zum 31.08.2007“. Richtig?

Die Mieter haben es vorher 2-3 Wochen lang versucht den Vermieter zu erreichen, um persönlich mit ihm zu reden. Er war aber nicht erreichbar. Weder tel. noch persönlich vor Ort.

Der Vermieter besteht auf volle 3 Monate Kündigungsfrist.

Das Mieterpaar hat einen Nachmieter für die Wohnung gefunden, den der Vermieter akzeptiert. Die Übergabe fand 2 Monate vor eigentlichem Mietsende statt. Der Mieter hat keine Schlüssel mehr.

In der Wohnung werden keinerlei Mängel beanstandet. Einzig ein Rolladen ging dem Vermieter in Beisein des Mieters kaputt, als er ihn schließen wollte. Somit 2.Frage:
Nicht das Problem des Mieters, oder?

Nun zum eigentlichen Kern des hypothetischen Falles:
Dem Mieter wird nun im Treppenhaus jede noch so kleine Verunreinigung der Wände über alle 3 Etagen vorgeworfen. (Treppenhaus wurde vor 1,5 Jahren gestrichen durch den Vermieter in, sagen wir mal, Giftgrün, und nicht fachmännisch, ist deutlich zu erkennen).
Faktisch könnte der Mieter 2 Verunreinigungen auf seine Kappe nehmen:

  1. Hinter der Haustüre stand mit Genehmigung des Vermieters der Kinderwagen des Mieterpaares. Die Gummireifen davon haben an der Wand gerieben und daher sind jetzt 10-15cm über dem Boden Unreinheiten.
  2. Vor der Mieter-Wohnung stehen 2 Holzkästchen und beim Abtransport tauchen diese typischen Ränder auf, die man kennt, wenn man nach vielen Jahren auch Bilderrahmen von der Wand nimmt. Wobei diese Verunreinigung ja nicht durch den Mieter vorsätzl. oder fahrlässig entsteht.

Der Vermieter unterzeichnet nach mehrmaliger Bitte kein Übernahme- oder Übergabeprotokoll. Selber hatte er auch nichts dabei und er wird auch nichts zuschicken. Somit Frage 3: War er nicht verpflichtet ein Übergabeprotokoll o.ä. dem Mieter auszuhändigen?

Er sagt nur, der Mieter höre noch von ihm wegen der Heiz- und Betriebskostenabrechnung und wegen der Verunreinigung im Treppenhaus kommt eine Rechnung auf den Mieter zu.

Nun abschließend die letzten Fragen zur Diskussion:
4. Darf der Vermieter den Mieter hier zur Rechenschaft ziehen und das komplette Treppenhaus auf Kosten des Mieters streichen (lassen)?
5. Kann der Mieter detaillierte Belege usw. verlangen?

Ich denke, dass der Vermieter in so einem Fall die Schuld des Mieters nachweisen muss. Nur wie soll er das machen? Lediglich die Verunreinigung durch den Kinderwagen ist nachweisbar und da ja auch nicht eindeutig. Denn es könnte ja beispielsweise einer der anderen Mietparteien den Kinderwagen verrückt haben müssen…bei einem Möbelabtransport oder so…

Irgendwelceh Anregungen dazu?

Ingmar

P.S: Ich will KEINE Rechtsberatung o.ä., sondern einfach nur mal über so einen Fall diskutieren wenn sich ein Vermieter so verhält. Hoffe damit nicht gegen irgendwelche Regeln zu verstoßen?

Die Wohnung wird schriftlich gekündigt, aufgrund Unachtsamkeit
des Mieters nicht juristisch korrekt formuliert.Der Mieter schreibt Anfang Mai (kurz nach dem Stichtag) in die Kündigung: „…wir hoffen auf Ihr Entgegenkommen und kündigen daher zum 15.06.2007.“

  1. Frage:
    Korrekt wäre die Formulierung gewesen: „Wir kündigen
    fristgerecht zum 31.08.2007“. Richtig?

Es muss sich aus der Kündigung heraus nur der Wille ergeben, kündigen zu wollen. Wenn der Mieter ein falsches Datum wählt, greift das nächstmögliche wirksame Datum. Zum 15.06.2007 ist bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist sicher zu kurz als Kündigungsfrist.

Die Mieter haben es vorher 2-3 Wochen lang versucht den
Vermieter zu erreichen, um persönlich mit ihm zu reden. Er war
aber nicht erreichbar. Weder tel. noch persönlich vor Ort. Der Vermieter besteht auf volle 3 Monate Kündigungsfrist.

Der Vermieter hat einen Anspruch auf Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Ob ihn die Mieter zuvor telefonisch oder persönlich nicht erreichen haben können, spielt keine Rolle, es zählt alleine der Zugang des Kündigungsschreibens.

In der Wohnung werden keinerlei Mängel beanstandet. Einzig ein
Rolladen ging dem Vermieter in Beisein des Mieters kaputt, als
er ihn schließen wollte. Somit 2.Frage:
Nicht das Problem des Mieters, oder?

Kommt darauf an, ob es sich um normalen Materialverschleiss handelt oder um unsachgemässe Handhabung des Mieters zuvor, so dass dieser gerade jetzt zu Bruch ging. Möglich wäre auch ein Verschulden des Vermieters, als er den Rolladen öffnete. Ist einzelfallabhängig.

Nun zum eigentlichen Kern des hypothetischen Falles:
Dem Mieter wird nun im Treppenhaus jede noch so kleine
Verunreinigung der Wände über alle 3 Etagen vorgeworfen.
(Treppenhaus wurde vor 1,5 Jahren gestrichen durch den
Vermieter in, sagen wir mal, Giftgrün, und nicht fachmännisch,
ist deutlich zu erkennen).
Faktisch könnte der Mieter 2 Verunreinigungen auf seine Kappe
nehmen:

  1. Hinter der Haustüre stand mit Genehmigung des Vermieters
    der Kinderwagen des Mieterpaares. Die Gummireifen davon haben
    an der Wand gerieben und daher sind jetzt 10-15cm über dem
    Boden Unreinheiten.
  2. Vor der Mieter-Wohnung stehen 2 Holzkästchen und beim
    Abtransport tauchen diese typischen Ränder auf, die man kennt,
    wenn man nach vielen Jahren auch Bilderrahmen von der Wand
    nimmt. Wobei diese Verunreinigung ja nicht durch den Mieter
    vorsätzl. oder fahrlässig entsteht.

Normale Verunreinigungen des Treppenhauses und der Wäne gehen auf Kosten des Vermieters. Beschädigungen auf Kosten des Mieters. Hier würde ich persönlich zu Verunreinigungen auf Grund eines normalen vertragsgem. Gebrauchs neigen.

Der Vermieter unterzeichnet nach mehrmaliger Bitte kein
Übernahme- oder Übergabeprotokoll. Selber hatte er auch nichts
dabei und er wird auch nichts zuschicken. Somit Frage 3: War
er nicht verpflichtet ein Übergabeprotokoll o.ä. dem Mieter
auszuhändigen?

Nein. In einem etwaigen Prozess entscheiden vermutlich Zeugenaussagen oder Fotos.

Er sagt nur, der Mieter höre noch von ihm wegen der Heiz- und
Betriebskostenabrechnung und wegen der Verunreinigung im
Treppenhaus kommt eine Rechnung auf den Mieter zu.

Nun abschließend die letzten Fragen zur Diskussion:
4. Darf der Vermieter den Mieter hier zur Rechenschaft ziehen
und das komplette Treppenhaus auf Kosten des Mieters streichen
(lassen)?

Nein.

  1. Kann der Mieter detaillierte Belege usw. verlangen?

Ja.

Ich denke, dass der Vermieter in so einem Fall die Schuld des
Mieters nachweisen muss. Nur wie soll er das machen? Lediglich
die Verunreinigung durch den Kinderwagen ist nachweisbar und
da ja auch nicht eindeutig. Denn es könnte ja beispielsweise
einer der anderen Mietparteien den Kinderwagen verrückt haben
müssen…bei einem Möbelabtransport oder so…

Irgendwelceh Anregungen dazu?

Ingmar

P.S: Ich will KEINE Rechtsberatung o.ä., sondern einfach nur
mal über so einen Fall diskutieren wenn sich ein Vermieter so
verhält. Hoffe damit nicht gegen irgendwelche Regeln zu
verstoßen?

OT - Verunreinigungen im Treppenhaus
Hi Ingmar,

es hat nicht direkt etwas mit Deiner Frage zu tun, aber Du könntest das Problem der Flecken im Treppenhaus auch ganz leicht selbst beseitigen.
Versuch doch mal die schwarzen Striemen vom Kinderwagen mit diesem neuen Meister Propper Magic-Schwamm wegzukriegen! :o)
Das ist ein weißer Schwamm, der Flecken von den Wänden bekommt, ohne diese dabei zu zerkratzen, Farbe abzulösen oder anderweitig Spuren zu hinterlassen…
Man feuchtet ihn lediglich leicht an und geht dann damit über die betreffende Stelle. Und es funktioniert wirklich!
Nach ersten Erfolgen an eher unsichtbaren Stellen in meiner Wohnung habe ich mich gleich auch an alle anderen exponierten schwarzen Striemen etc. gemacht und bin seither immer wieder auf der Suche nach entfernbaren Flecken… (Erfolgserlebnisse wie diese schütten Endorphine aus *grins*)

Der Schwamm (Drogeriemarkt) ist vielleicht nicht gaaanz sooo billig, spart aber auf alle Fälle einen neuen Anstrich!

Also viel Erfolg
und liebe Grüße
von
Stefanie

Hi Stefanie,

Du hast sicherlich Recht, aber was wenn der Mieter keinen Zugang zur Wohnung mehr hat. (weil erfolgte Schlüsselübergabe). Muss denn der Vermieter dem Mieter eine Zeit zur Mängelbeseitigung einräumen?

Als Mieter kann ich ja auch dem Vermieter eine Frist setzen und dann Mietkürzung androhen. Müsste doch umgekehrt auch so sein dem Mieter erst mal ne Chance auf Behebung zu geben?

Viele Grüße
Ingmar

P.S.: Das mit dem Schwamm sag ich gleich meiner Frau die freut sich auch immer so über „Putz-Erfolgserlebnisse“. :wink:)

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In der Wohnung werden keinerlei Mängel beanstandet. Einzig ein
Rolladen ging dem Vermieter in Beisein des Mieters kaputt, als
er ihn schließen wollte. Somit 2.Frage:
Nicht das Problem des Mieters, oder?

Kommt darauf an, ob es sich um normalen Materialverschleiss
handelt oder um unsachgemässe Handhabung des Mieters zuvor, so
dass dieser gerade jetzt zu Bruch ging. Möglich wäre auch ein
Verschulden des Vermieters, als er den Rolladen öffnete. Ist
einzelfallabhängig.

Bei wem liegt dann hier die Beweispflicht? Stell mir eine unsachgemäße Handhabung bei einem Rolladen sehr schwer vor…den macht man halt auf und zu.

Nun zum eigentlichen Kern des hypothetischen Falles:
Dem Mieter wird nun im Treppenhaus jede noch so kleine
Verunreinigung der Wände über alle 3 Etagen vorgeworfen.
(Treppenhaus wurde vor 1,5 Jahren gestrichen durch den
Vermieter in, sagen wir mal, Giftgrün, und nicht fachmännisch,
ist deutlich zu erkennen).
Faktisch könnte der Mieter 2 Verunreinigungen auf seine Kappe
nehmen:

  1. Hinter der Haustüre stand mit Genehmigung des Vermieters
    der Kinderwagen des Mieterpaares. Die Gummireifen davon haben
    an der Wand gerieben und daher sind jetzt 10-15cm über dem
    Boden Unreinheiten.
  2. Vor der Mieter-Wohnung stehen 2 Holzkästchen und beim
    Abtransport tauchen diese typischen Ränder auf, die man kennt,
    wenn man nach vielen Jahren auch Bilderrahmen von der Wand
    nimmt. Wobei diese Verunreinigung ja nicht durch den Mieter
    vorsätzl. oder fahrlässig entsteht.

Normale Verunreinigungen des Treppenhauses und der Wäne gehen
auf Kosten des Vermieters. Beschädigungen auf Kosten des
Mieters. Hier würde ich persönlich zu Verunreinigungen auf
Grund eines normalen vertragsgem. Gebrauchs neigen.

In diesem Fall wird sich der Mieter aber freuen.

Der Vermieter unterzeichnet nach mehrmaliger Bitte kein
Übernahme- oder Übergabeprotokoll. Selber hatte er auch nichts
dabei und er wird auch nichts zuschicken. Somit Frage 3: War
er nicht verpflichtet ein Übergabeprotokoll o.ä. dem Mieter
auszuhändigen?

Nein. In einem etwaigen Prozess entscheiden vermutlich
Zeugenaussagen oder Fotos.

Aber normalerweise ist es doch üblich, dass man eine ordentliche Übergabe mit Protokoll macht, oder? (ich kenn es zumindest nur so) Naja, aber was ist heutzutage schon noch normal…Wenn es eine Übergabe zw. VM und M war, dann wird das auch schwierig - nehmen wir an es waren keine Zeugen anwesend. Es sei denn es sind Aussagen von Bedeutung zB von der Frau des Mieters und deren Gästen, die ja bezeugen können, dass die Mieter sich ordentlich verhalten haben. Gerade auch in Hinblick auf den Hausordnungsdienst (Putzen der Treppen etc.) wenn man die anderen Mieterparteien befragt. Wäre sowas von Relevanz?

Er sagt nur, der Mieter höre noch von ihm wegen der Heiz- und
Betriebskostenabrechnung und wegen der Verunreinigung im
Treppenhaus kommt eine Rechnung auf den Mieter zu.

Nun abschließend die letzten Fragen zur Diskussion:
4. Darf der Vermieter den Mieter hier zur Rechenschaft ziehen
und das komplette Treppenhaus auf Kosten des Mieters streichen
(lassen)?

Nein.

  1. Kann der Mieter detaillierte Belege usw. verlangen?

Ja.

Ich nehme an, der Mieter muss dies schriftlich verlangen?

Ich denke, dass der Vermieter in so einem Fall die Schuld des
Mieters nachweisen muss. Nur wie soll er das machen? Lediglich
die Verunreinigung durch den Kinderwagen ist nachweisbar und
da ja auch nicht eindeutig. Denn es könnte ja beispielsweise
einer der anderen Mietparteien den Kinderwagen verrückt haben
müssen…bei einem Möbelabtransport oder so…

Irgendwelceh Anregungen dazu?

Ingmar

P.S: Ich will KEINE Rechtsberatung o.ä., sondern einfach nur
mal über so einen Fall diskutieren wenn sich ein Vermieter so
verhält. Hoffe damit nicht gegen irgendwelche Regeln zu
verstoßen?

Muss denn der Vermieter dem Mieter eine
Zeit zur Mängelbeseitigung einräumen?

Ich kenne es nur so, dass der (ehemalige) Mieter die Chance bekommen muss, von ihm verursachte Mängel/Schäden selbst zu beseitigen. Beseitigt der Vermieter die Schäden ohne dem Mieter die Chance zu geben, bleibt er auf seinen Kosten sitzen.

Sonst könnte ja jeder VM die teuerste Firma bestellen und sich denken „ah, so kann ich mal wieder mein Treppenhaus gemacht bekommen“. Wäre ja noch schöner!

Gruß,
-Efchen

Ja, so hätte ich das auch gesehen…wären die Mieter ja immer die blöden am Schluss…

Viele Grüße
Ingmar

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