Folgender Problemfall:
Mieter ist zum 01.06.2009 ausgezogen und hat die Wohnung besenrein überlassen, also das Übliche: Laminat gewischt, Staub gesaugt, Badezimmer gereinigt…
Nun schreibt der Vermieter, aufgrund des Anraten seines Maklers, könnte er die Wohnung nicht weiter vermieten, da die Wohnung nicht sauber sei und er gezwungen war einen Putzdienst anzuheuern. Kosten: 250EUR). Desweiteren führt er nur ganz allgemein „Wasserschäden“ auf, die jeglicher Grundlage entbehren da es schlichtweg keine Wasserschäden gab (Kosten: 400 EUR). Und zu guter letzt hat er wegen einer (!) farblich verunstalteten Wand für 950 EUR einen Maler engagiert. Insgesamt will er 1600 EUR, die er mit der vorliegenden Kaution (1100 EUR) verrechnet und nun Restforderungen von 500 EUR hat.
Der Vermieter hat dem Mieter zuvor nur mit einem Reinigungsdienst gedroht, den dieser abgelehnt hat, da die Wohnung in der Tat besenrein hinterlassen wurde, der Schlüssel aber nur auf dem Postweg dem Vermieter (wohnt weiter weg) geschickt wurde.
Zudem wurde der Mieter nicht über die angeblich ausstehenden Maler- und Wasserinstandhaltungsarbeiten informiert, sondern erst jetzt nach getaner Arbeit damit konfrontiert.
Darf der Vermieter so etwas und wie soll man weiterreagieren? (Selber kein Rechtsschutz und wegen Finanzen kein Anwalt vorhanden)
Danke!!
Hallo Optioner,
nein, darf er nicht.
Was soll man tun? Beide stellen Forderungen. Also muss einer anfangen, sie durchzusetzen.
Mieter sollte Kaution zurückfordern und darauf aufmerksam machen, dass ab Ablauf der Frist Zinsen hinzukommen und auch wirklich gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wird. Sonst wäre es nur gegenseitiges Anknurren.
Gruß!
Horst
Danke für die Antwort.
Wie soll der Mieter genau vorgehen? Frist zur Zahlung der Kaution setzen und mit Mahnbescheid drohen? (Der Mieter schuldet dem Vermieter noch Mietrückstände, weshalb hier der Gerichtsvollzieher beim Mieter war).
Kostet so etwas?
Danke
Mieter ist zum 01.06.2009 ausgezogen und hat die Wohnung
besenrein überlassen, also das Übliche: Laminat gewischt,
Staub gesaugt, Badezimmer gereinigt…
Gibt es denn kein Wohnungsübergabeprotokoll vom Auszug?
Desweiteren führt er nur ganz
allgemein „Wasserschäden“ auf,…
Falls ja, müsste der Schaden da drin stehen.
Falls nein, wäre eine Rechtsschutzversicherung für Mieter gut angelegtes Geld gewesen.
Gruß, Heiko Jahn