Vermieterfrage: vorztg.Kündigung mit Verrechnung der Kaution ok?

Die Mieterin kündigte am 29.02.16 zum 31.05.16, möchte jedoch zum 30.04.16 ausziehen. Das ist für mich ok.
Frage: Muss sie Nachmieter suchen oder nicht?
Die Mieterin möchte die Kaution mit den restlichen 2 Mieten verrechnet wissen. Ich weiß ,Miete hat mit der Kaution nichts zu tun. Hausnebenkostenabr. mit evtl. Nachzahlungen stehen noch aus.
Frage: Darf ich mich darauf einlassen?
Die Mieterin möchte 30% der restl. Miete kürzen wg. Schimmelbefall in 1 Zimmer (ließ ich von einer Firma schon mal beseitigen), wg. fehledendem Energieausweis (Bjhr.1972) u. wg. fehlender Kellerdeckendämmung (kalter Fußboden).
Frage: Ist das rechtens?

Ich hoffe, mir kann jemand Auskunft geben und bedanke mich schon mal jetzt.

edilie

Nein, sie muss den einen Monat natürlich bezahlen.

Wenn Du damit einverstanden wärest, kann sie stattdessen einen Nachmieter suchen und Dir benennen, der schon im April einzieht und zahlt.
Halte ich für unpraktikabel.

Verrechnung der letzten Mietzahlungen mit Kaution ist unzulässig, man muss sich nicht darauf einlassen.
Schließlich steht die NK-Abrechnung noch aus und wer weiß ob nicht noch Schäden entstanden sind. Denn dafür ist die Kaution da, nicht zum abwohnen während der Kündigungsfrist.

Mietkürzung wegen Mängeln ist grundsätzlich zulässig. Nur müssen diese Mängel auch angezeigt werden, damit der Mangel auch möglichst abgestellt werden kann. Und sie müssen berechtigt sein !
Die Höhe der Minderung ist weitgehend Auslegungssache, kann ich hier nicht beurteilen, ob angemessen oder zu viel.

Die Punkte „fehlender Energieausweis“ und „Kellerdeckendämmung“ sind m.E. nicht als Mangel ansetzbar. Beide Punkte waren bei Anmietung bekannt bzw. ob man baurechtlich überhaupt verpflichtet wäre eine Kellerdeckendämmung anzubringen, weiß ich nicht.
Es besteht im Bestandsbau keine Nachrüstpflicht.

MfG
duck313

Muss sie Nachmieter suchen oder nicht?

Das entscheidest du: Willst du auf eine Monatsmiete verzichten? Denn entweder erfüllt sie ihren Vertrag bis 31.05. oder du entlässt sie nach erfolgreicher Nachvermietung - ob mit oder ohne Nachmieterstellung - eben vorfristig zum 30.04.

Die Mieterin möchte die Kaution mit den restlichen 2 Mieten verrechnet wissen, Darf ich mich darauf einlassen?

Dürfen schon, aber warum willst du damit das Risiko tragen, nachträglich festgestellte Mängel oder Betriebskosten-Nachzahlungen aus eigener Tasche zu bezahlen?

Die Mieterin möchte 30% der restl. Miete kürzen (…) Ist das rechtens?

Nein. Ein Mietminderungsanspruch besteht nur bei nachträglich aufgetretenen Mängeln, ab deren Kenntnis und bis zur Behebung angemessen und taggenau.

Die Wohnung dürfte ohne Kellerdeckendämmung vermietet worden sein, die Vorlage eines Energiepasses ist nach Mietbeginn nicht mehr zu beanspruchen und der Schimmel dürfte sich in 2 Tagen erneut beheben lassen.
Ergäbe bei einem befallenen Zimmer 5-20% von 2/30 einer Bruttomiete, nicht 30% von zwei Monatsmieten.

G imager

Rechtsanwalt, ohne dem kommst du nicht weiter. Mieter Vermieter ist eine heikle Angelegenheit ich habs selbst hinter mir .