Hallo Günter,
ich möchte mal auf diesen Vorgang eingehen, obwohl ich keine
Fakten kenne, also nur vermten kann.
Ich glaube, Du würdest auch sonst an keine deutsche Familie
vermieten, wenn es diese Gruppe Ausländer nicht geben würde.
Natürlich nicht. Momentan habe ich eine deutsche Familie als
Mieter in einer anderen Wohnung.
Vereinbart war der Auszug zum 1.4.2002. Der aktuelle Stand ist
momentan der 1.8.2003. Der befristete Mietvertrag endet am
1.4.2003. Mal sehen…
Du teilst mit, dass der Mietvertrag bis 1.4.2003 befristet
ist, also vorher auch nur in gegenseitigem Einvernehmen
beendet werden kann. Der „vereinbarte Auszug 1.4.2002“ ist
wohl ein Tippfehler.
Nein. Die Mieter hatten im Februar gefragt, ob es o.k. wäre, wenn sie zum 1.4. ausziehen würden. Ich sagte, das sei o.k.
Im Juli `02 erfuhr ich dann, dass man offenbar noch nicht ausgezogen sei und das war´s. Was hätte ich auch tun sollen, der Vertrag läuft ja offiziell bis zum 1.4.03.
Hier ist richtig, dass Du tatsächlich bis
1.8.03 warten solltest, weil Du einfach - würdest Du eine
Klage zur Räumung einreichen keine Chance hast, ausserdem wenn
es ganz dumm läuft, ist der erste Termin erst nach dem Auszug.
Ganz recht. Und das ist keine Quasi-Enteignung?
Innerhalb eienr solch kurzen Frist ist niemand einen
mehrfachen Umzug zumutbar.
Aber für mich ist zumutbar, dass mein Mietvertrag quasi nicht das Papier wert ist, auf dem er steht…?
Naja…
Dass sich bei Dir offensichtlich Veränderungen ergeben haben,
mit denen Du nicht gerechnet hast, weil Du schon ein Jahr
früher einziehen wolltest, ist immer wieder ein
Vermieterproblem.
Nein, das Angebot kam von den Mietern, völlig unaufgefordert. Ich hatte natürlich erwähnt, dass ich nach Ende des Vetrages evtl. selbst in die Wohnung einziehen möchte. Aber es gab keinerlei Druck.
Man vermietet befristet, weil man genau
kalkuliert, wann man selbst die Wohnung benötigt und will sich
die Miete sichern, vergisst dabei aber, dass auch im eigenen
Bereich eine Ändeurng eintreten kann und man notfalls
innerhalb weniger Monaten auf eine Wohnung zugreifen sollte.
Wie gesagt, das ist kein Thema. Würde die vereinbarte Frist eingehalten werden, wäre alles bestens.
Nur ist es, und das genau ist der Punkt der mich stört, seitens der Mieter gar nicht notwendig, sich an die selbst unterzeichnete Vereinbarung zu halten.
Die Familie hat 2 Kinder und baut gerade. Natürlich will ich
ihnen keine Schwierigkeiten über Gebühr machen. Aber was soll
ich denn von der Aussage halten "wir sind vermutlich am 1.8.
soweit.)?
So wie es gesagt wird. Man weiss noch nichts. Man hofft. Und
Du darfst auch hoffen.
Und das soll so in Ordnung sein?
Eigentlich sollte man sich an selbst unterzeichnete Verträge halten müssen, oder nicht?
Wie wäre es denn, wenn ich als Vermieter einen Einzugstermin zugesagt hätte, welchen ich aufgrund einer Verzögerung der Renovierungsarbeiten nicht halten kann? Vermutlich müsste ich dem neuen Mieter, der ja seine alte Wohnung im Glauben, seine neue Bleibe sei fertig, gekündigt hat, für die Übergangszeit Ersatzwohnraum bezahlen, nicht war?
Umgekehrt gilt so etwas dann plötzlich nicht mehr. Ich hab´s ja.
Ätzend ist das…
Hier ist doch schon implizit, dass der Mietvertrag gebrochen
wird, weil ich sowieso keine Chance habe, „mein Recht“ jemals
durchzusetzen.
Nein, juristisch wird kein Mietvertrag gebrochen. Rechtlich
gesehen wird hier notfalls ein Mietverhältnis auf die
notwendige Zeit zusätzlich verlängert. Du musst ausdrücklich -
schau noch mal genau in den Mietvertrag - die Wohnung kündigen
und einer Fortsetzung des Mietverhältnisses nach dem
31.03.2003 widersprechen. Und dann besteht ab 01.04.2003 ein
Nutzungsverhältnis.
Und wo ist für mich der Unterschied???
Ich kann nur hoffen, dass den Leuten beim Hausbau das Geld
nicht ausgeht und sie bis Ende 2003 wirklich ausgezogen sind.
Danach tue ich mir solch einen Ärger sicherlich nicht mehr an.
Ach ja, der Punkt ist, eigentlich wollte ich selbst Anfang
dieses Jahres in die Wohnung einziehen und mir war natürlich
die Befristung bewusst, zu der ich ja stehen muss und auch
wollte. Nun musste ich mir erst mal eine andere Möglichkeit
suchen, was ebenfalls teuer war.
Daran ist der Mieter nicht schuld.
Das sehe ich anders. Schließlich hat er mich in dem Glauben gelassen, er ziehe am 1.4.02 aus. Es war klar, dass daraus nichts wird und ich muss den Vertrag ja nun erfüllen, aber weshalb muss ich akzeptieren, dass er am 1.4. nicht ausgezogen ist?
Das muss im Gegenzug keinen Mieter interessieren. Deshalb
meine Empfehlung: bloß nicht an deutsche Familien vermieten!
Auch wenn es noch so ätzend sein mag. Aber ich habe diese
Gesetzeslage nicht geschaffen.
Eine minderwertige Wohnung kann man so natürlich nicht
vermieten. Eine solche würde ich sofort verkaufen. Die einzige
Ausnahme wäre hier noch ein 1-Zimmer Appartement in einer
Studentenstadt.
Das heisst, dort wo Du Profit machen kannst, wärst Du sofort
dabei.
Korrekt. Ich bin nicht das Sozialamt.
Von der Verpflichtung des Eigentums hast Du wohl noch
nichts gehört.
Diese lehne ich weitgehend ab. Das gemeinte „Eigentum“ ist mit
in Deutschland versteuertem Geld erworben, daher ist jedwede
„Verpflichtung“ i.V.m. demselben m.E. abgegolten.
Mich ärgern einfach solche pauschale
Verurteilungen der Mieter, auch übrigens der Vermieter. Dieses
Funktionärsgeschwafel des DMB oder von Haus und Grund hängt
mir persönlich - obwohl auch Funktionär aus dem Hals heraus.
Ich verurteile nicht pauschal Mieter oder Vermieter, sondern
die Gesetzeslage. Schließlich kann ich ein ASuto auch für 1
Woche mieten und muss es dann nicht gleich behalten, bis es
auseinanderfällt.
Aus welchem grund sollte das für Wohnungen anders sein? Wer
als Mieter einen befristeten Mietvertrag unterschreibt, weiss
doch wohl, was er tut.
Aus der Praxis erlebe ich, dass in fast 60 % der Fälle beide
Seiten nicht wissen was sie vereinbaren.
Keine Sorge, ich weiss schon, was vereinbart wurde und stehe ja auch dazu.
Wobei ich oftmals mit
Entsetzen feststellen muss, wie dilletantisch Vermieter und
auch teilweise Makler/Hausverwalter und leider auch Anwälte -
einen Mietvertrag ausfertigen. Da weiss man zwar, dass es ein
Änderung im Mietrecht seit 2001 gegeben hat, aber
Mietvertragsformulare aus den Jahren zurück, der Gipfel war
ein Mietvertrag Fassung 1.7.1995, sind keine Seltenheit. Der
Bürofachhandel verkauft die Altbestände als sei nichts
geschehen, andere wiederum wollen das Geld für neue Verträge
sparen, nehmen lieber noch die alten " es wird schón gutgehen"
und mancher scheint nicht einmal bemerkt zu haben, dass sogar
das BGB geändert ist. Der Ärger ist schon vorprogrammiert. Nun
ist das Mietrecht schuld, weil es mieterfreundlich sein soll.
Ich denke, die ganze Sache liegt hier völlig klar. Fixer Mietzins, Befristung auf 5 Jahre.
Nein, bis auf wenige Besonderheiten ist das Mietrecht für
Vermieter und Mieter da und beide haben ihre Rechte.
Dann erkläre mir bitte, weshalb ich den Mieter nicht am 1.4.03 vor die Tür setzen kann.
Nein, die
Vermieter haben ein ganz besonderes Problem. Würden die
Mitglieder von den Haus- und Grundeigentümervereinen oder wie
immer Vermietervereine heissen endlich auch begreifen, dass
der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, wenn schon Jurist,
etwas verstehen soll und nicht finanziell unterstützt wird,
weil er sonst beruflich nichts zu Wege bringt oder einfach
auch Anwälte beschäftigt werden, die was verstehen, wäre
vieles leichter.
Das mag sein, allerdings hatten wir in der Eigentümerversammlung damals noch keinen Anwalt.
Unabhängig davon geht es mir lediglich darum, dass hier eine Frist überzogen wird und das offenbar völlig legal ist.
Ich werde das in Zukunft meinen Lieferanten sagen, wenn ich nach 180 Tagen mit 5% Skonto bezahle…
Auf der anderen Seite steht nämlich vielerorts ein
Mieterverein, dessen Anwälte zu den besten in der Region
gehören. Die sind auch nicht teurer wie andere, eher sogar
billiger, weil sie durch ihren Bekanntsheitsgrad im
Mieterverein auch Zulauf von Klienten haben, die nicht als
Mieter in einem Verein beraten werden. Jammert also nicht,
sondern tut mal was. Mir wäre es oft lieber, es würde ein
Schriftverkehr, ein Telefonat möglich sein, ohne dass man
einem anderen Jusristen zuerst mal erklären muss, welche
Rechtssprechung anzuwenden, weil bindend, ist.
Ich spreche eigentlich lieber erst mal mit dem Mieter, bevor ich zum Anwalt renne. Ich habe ja eh keine Chance und kann nur froh sein, dass er baut, also auch so schnell wie möglich ausziehen will, um sich die Miete zu sparen.
Danach verfahre ich dann eben wie oben beschrieben und habe meine Ruhe. Jeder darf seine Recht nutzen, das schriebst Du ja selbt.
Ich sehe hier schon etwas, was ich zwar aus Deiner Sicht
verstehe, aber was in unserem Staat und im GG so nicht gewollt
ist. Die Verpflichtung des Eigentums und die besondere und im
Grundgesetz sogar besonders erwähnte Verpflichtung in Bezug
auf die Wohnung ist Verfassungsbestandteil. Diese
Verpflichtung ist aus meiner Sicht richtig. Wäre dies so nicht
gegeben, würde so mancher Mitbürger über Nacht den Mieter auf
die Strasse setzen. Notfalls nur, wenn der unberechtigte
Forderungen nicht zahlt.
Mir würde es schon reichen, wenn berechtigte Forderungen aus ordentlichen Verträgen für beide Seiten Gültigkeit hätten.
Grüße,
Mathias