Vermieterfrage!

Hallo,

mich würde interessieren welche Möglichkeiten es überhaupt gibt
eine Wohnung zeitlich befristet zu vermieten.

Geht das überhaupt und wenn ja wie?

Das einzige was mir dazu einfällt, obs richtig ist keine Ahnung,
sind Mieter über sogenannte Mitwohnzentralstellen und das ich einen Miter wenn er drin ist und sich korrekt verhält überhaupt nicht mehr rausbekomme.

Achso, gibt es zu diesem Thema nennenswerte Seiten im Netz?

Gruß

Robert A.

Hallo Robert,

mich würde interessieren welche Möglichkeiten es überhaupt
gibt
eine Wohnung zeitlich befristet zu vermieten.

Ja, aber nur unter den Voraussetzungen des § 575 BGB.

Ziffer 1 :
Nach Ablauf der Mietzeit wird die Wohnungen selbst vom Vermieter oder Personen benutzt, die im Rahmen des Eigenbedarfes genannt werden.

Ziffer 2 :
die Räume werden beseitigt oder wesntlich verändert

Ziffer 3 :
Räume in Verbindung mit einem Arbeitsvertrag.

Unter diesen drei Gründen kann noch befristet vermietet werden. Der Grund muss bei Vertragsabschluss im Mietvertrag stehen. Fehlt der Grund bei Vertragsabschluss handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag. Die Befristung ist unwirksam. Zu beachten ist hierbei zusätzlich, dass der Vermieetr nach Ende eiens solchen Vertarges den Mieter verständigen muss- mindestens vier Monate vor Ende - dass der Grund der Befristung weggefallen ist oder erst später eintritt. Wer also meint, man lässt den Mieter mal ausziehen und dann ist der Grund weggefallen irrt. Der Vermieter macht sich wegen der Vortäuschung des Grundes der Befristung schadenersatzpflichtig und zwar über die Höhe der Umzúskosten und bis zu zwei Jahre für eine Mietdifferenz.

Geht das überhaupt und wenn ja wie?

Das einzige was mir dazu einfällt, obs richtig ist keine
Ahnung,
sind Mieter über sogenannte Mitwohnzentralstellen und das ich
einen Miter wenn er drin ist und sich korrekt verhält
überhaupt nicht mehr rausbekomme.

Mitwohnzentralen sind nichts anderes als Makler. Alle Gründe, weshalb jemand gekündigt werden kann, kann man nicht aufzählen.
Schwere Beleidigungen, ungerechtfertigte Strafanzeigen gegen den Vermieter oder Mietrückständ sind Kündigungsgründe. Ebenso wenn jemand Kanabis in der Wohnung in Topfpflanzen hält.

Empfehlung. Einen vernünftigen Haus-und Grundeigentümerverein aufsuchen, dort Mitglied werden und Dich umfassend beraten lassen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

danke für deine fixe Antwort.

Jetzt war ich selbst mal auf der Suche und habe unter anderem
folgende Fa./Website gefunden die so was anbietet bzw.
vermittelt.
http://www.homecompany.de/

Ja, aber nur unter den Voraussetzungen des § 575 BGB.
Ziffer 1 :
Nach Ablauf der Mietzeit wird die Wohnungen selbst vom
Vermieter oder Personen benutzt, die im Rahmen des
Eigenbedarfes genannt werden.
Ziffer 2 :
die Räume werden beseitigt oder wesntlich verändert
Ziffer 3 :
Räume in Verbindung mit einem Arbeitsvertrag.

Unter diesen drei Gründen kann noch befristet vermietet
werden.

Wie verhält es sich dann bei diesem Unternehmen mit den von
Dir genannten Gründen?
So ganz versteh ich das jetzt nicht.
Oder hatte ich mich bei meiner Ausgangsfrage unverständlich
ausgedrückt?

Gruss Günter

Danke und Gruß
Robert

Hallo Robert,

Wie verhält es sich dann bei diesem Unternehmen mit den von
Dir genannten Gründen?
So ganz versteh ich das jetzt nicht.
Oder hatte ich mich bei meiner Ausgangsfrage unverständlich
ausgedrückt?

Das Gesetz gilt für Alle. Auch dieses Unternehmen hat sich daran zu halten und wenn ein Mietvertrag falsch ausgefertigt wird, dann ist es Pech. Für Mieter und Vermieter.

Gruss Günter

Hallo Robert!

Durch die Novelle des Mietrechts ist es nun endgültig sowiet: Vermieten ist Quasi-Enteignung.
Ich habe mir in den letzten Monaten auch einige Gedanken zu dem Thema gemacht und bin zu dem Schluß gekommen, dass man eine hochwertige Wohnung am günstigsten über sog. „Relocation-Manager“ vermietet. Das sind Leute, die für (meistens) höhere ausländische Mitarbeiter von Firmen beauftragt werden, sich um Umzug, Wohnung, Behördengänge u.s.w. zu kümmern.
Man erhält auf diesem Weg entweder einen Mieter für unbefristete Zeit, z.B. einen Deutschen Manager, der die Stadt wechselt. Oder aber man akzeptiert nur Mieter aus dem Ausland, die allein schon aufgrund ihrer befristeten Aufenthaltsgenehmigung die Wohnung wieder verlassen werden. Wir haben momentan einen japanischen Mieter, der nächstes Jahr nach insges. 3 Jahren wieder ausziehen will und muss. Er hat nebenbei den Garten perfekt neu angelegt.
Auf diesem Wege erhält man v.a. mit der allerhöchstmöglichen Wahrscheinlichkeit auch solvente Mieter.
An eine deutsche Familie würde ich jedenfalls nicht mehr vermieten, so hart es ist. Das deutsche Mietrecht schützt die Leute in die Obdachlosigkeit.

Eine minderwertige Wohnung kann man so natürlich nicht vermieten. Eine solche würde ich sofort verkaufen. Die einzige Ausnahme wäre hier noch ein 1-Zimmer Appartement in einer Studentenstadt.

Grüße,

Mathias

Hallo Mathias,

die Novellierung des Mietrechtes hat keine Probleme gelöst. Es wurden auch - mit Ausnahme der Kündigungsfristen und der Zeitmietverträge keine für Vermieter angeblich nachteilige Lösungen getroiffen.

Die Zeitmietverträge wurden in der früheren Form abgeschafft, weil hier nicht die Mieter, sondern die Vermieter Missbrauch betrieben haben.

Die Kündigungsfristen - weiss der Teufel warum - wurde uneinheitlich geändert.

Ansonsten wurden weder dem Sinn noch den Fakten nach irgend etwas geändert. Die Texte wurden teilweise verändert, es wurden Zusammenfassungen vorgenommen und ansonsten wurden festgeschrieben, was schon bisher gültig war. Im Übrigen ist die Mehrheit der Mieter genauso wenig mies wie man dies von Vermietern behaupten darf.

Durch die Novelle des Mietrechts ist es nun endgültig sowiet:
Vermieten ist Quasi-Enteignung.

Unsinn !

Ich habe mir in den letzten Monaten auch einige Gedanken zu
dem Thema gemacht und bin zu dem Schluß gekommen, dass man
eine hochwertige Wohnung am günstigsten über sog.
„Relocation-Manager“ vermietet. Das sind Leute, die für
(meistens) höhere ausländische Mitarbeiter von Firmen
beauftragt werden, sich um Umzug, Wohnung, Behördengänge
u.s.w. zu kümmern.
Man erhält auf diesem Weg entweder einen Mieter für
unbefristete Zeit, z.B. einen Deutschen Manager, der die Stadt
wechselt. Oder aber man akzeptiert nur Mieter aus dem Ausland,
die allein schon aufgrund ihrer befristeten
Aufenthaltsgenehmigung die Wohnung wieder verlassen werden.
Wir haben momentan einen japanischen Mieter, der nächstes Jahr
nach insges. 3 Jahren wieder ausziehen will und muss. Er hat
nebenbei den Garten perfekt neu angelegt.

Wenn man vor drei Jahren einen Zeitmietvertrag abgeshclossen hat, musste man sich wohl anlässlich der Novellierugn des Mietrechtes keine Gedanken machen. Bezeichnend ist dabei " er hat den Garten nebenbei - und wohl auch kostenlos - neu angelegt und den Wert der Immobilie erhöht, auch der künftigen Miete - . Solche Mieter sind natürlich willkommen, die ihr Geld dem Vermieter zusätzlich zur Miete zur Verfügung stellen.

Auf diesem Wege erhält man v.a. mit der allerhöchstmöglichen
Wahrscheinlichkeit auch solvente Mieter.
An eine deutsche Familie würde ich jedenfalls nicht mehr
vermieten, so hart es ist. Das deutsche Mietrecht schützt die
Leute in die Obdachlosigkeit.

Ich glaube, Du würdest auch sonst an keine deutsche Familie vermieten, wenn es diese Gruppe Ausländer nicht geben würde.

Eine minderwertige Wohnung kann man so natürlich nicht
vermieten. Eine solche würde ich sofort verkaufen. Die einzige
Ausnahme wäre hier noch ein 1-Zimmer Appartement in einer
Studentenstadt.

Das heisst, dort wo Du Profit machen kannst, wärst Du sofort dabei. Von der Verpflichtung des Eigentums hast Du wohl noch nichts gehört. Mich ärgern einfach solche pauschale Verurteilungen der Mieter, auch übrigens der Vermieter. Dieses Funktionärsgeschwafel des DMB oder von Haus und Grund hängt mir persönlich - obwohl auch Funktionär aus dem Hals heraus.

Gruss Günter

Das wahre Leben…
Hallo,

ich muß Mathias schon irgendwo Recht geben.

Hat man vermietet so ist man eigentlich nicht mehr in der Lage
frei und nach „wirtschaftlichem“ Gesichtspunkten über sein Eigentum zu entscheiden.

Ich sehe es leider direkt neben uns.
Nachbarn haben Ihr Haus mit an 3 Parteien vermietet.
Dann kamen Kinder, Zwillinge, und die gemietete Wohnung wurde zu klein.
Kündigung an die Mieter wegen Eigenbedarf, da man nun selbst
in das eigene Haus wollte und auch renovieren/anbauen wollte.

Fakt ist, seit über einem Jahr beschäftigen sich die Anwälte
mit dem Thema und verdienen.
Und die Mieter freuen sich…

Nur Stress.

Meine subjektive Meinung, wer sichs leisten kann sollte sich das
sehr gut überlegen ob er ganz „normal“ vermietet.

Gruß

Robert

Hallo Günter,

die Novellierung des Mietrechtes hat keine Probleme gelöst. Es
wurden auch - mit Ausnahme der Kündigungsfristen und der
Zeitmietverträge keine für Vermieter angeblich nachteilige
Lösungen getroiffen.

Die Zeitmietverträge wurden in der früheren Form abgeschafft,
weil hier nicht die Mieter, sondern die Vermieter Missbrauch
betrieben haben.

Die Kündigungsfristen - weiss der Teufel warum - wurde
uneinheitlich geändert.

Ansonsten wurden weder dem Sinn noch den Fakten nach irgend
etwas geändert. Die Texte wurden teilweise verändert, es
wurden Zusammenfassungen vorgenommen und ansonsten wurden
festgeschrieben, was schon bisher gültig war.

Die Möglichkeit der befristeten Vermietung wurde quasi abgeschafft. Du wirst einen Mieter faktisch mit legalen Mitteln nicht mehr los, wenn er inder hat noch nicht einmal trotz Mietrückständen.
Wenn das keine Quasi-Enteignung ist…
Im übrigen geht es mir weniger darum, ob die Missstände neu oder alt sind, sondern darum, dass sie vorhanden sind.

Im Übrigen ist
die Mehrheit der Mieter genauso wenig mies wie man dies von
Vermietern behaupten darf.

Möglicherweise. Mich interessieren in diesem Fall allerdings andere Fälle weniger. Mein eigener Fall ist bzw. war schwierig lösbar.
Und ich bin sicherlich kein mieser Vermieter, ich brauche lediglich die Flexibilität, die Wohnung in absehbarer Zeit für mich selbst oder enge Freunde frei zu bekommen. Und das halte ich für volkommen legitim, zumal ja auch von Anfang an klar ist, dass die Sache befristet laufen soll. Weshalb sollte ein Mieter, der sich dennoch für die Wohnung entscheidet, das Recht bekommen, trotzdem so lange zu bleiben, wie er möchte?
Das halte ich für böswillig und für eine Art „Einstellungsbetrug“, aber dies nur am Rande.

Durch die Novelle des Mietrechts ist es nun endgültig sowiet:
Vermieten ist Quasi-Enteignung.

Unsinn !

s.o. Du hast es selbst geschrieben.

Ich habe mir in den letzten Monaten auch einige Gedanken zu
dem Thema gemacht und bin zu dem Schluß gekommen, dass man
eine hochwertige Wohnung am günstigsten über sog.
„Relocation-Manager“ vermietet. Das sind Leute, die für
(meistens) höhere ausländische Mitarbeiter von Firmen
beauftragt werden, sich um Umzug, Wohnung, Behördengänge
u.s.w. zu kümmern.
Man erhält auf diesem Weg entweder einen Mieter für
unbefristete Zeit, z.B. einen Deutschen Manager, der die Stadt
wechselt. Oder aber man akzeptiert nur Mieter aus dem Ausland,
die allein schon aufgrund ihrer befristeten
Aufenthaltsgenehmigung die Wohnung wieder verlassen werden.
Wir haben momentan einen japanischen Mieter, der nächstes Jahr
nach insges. 3 Jahren wieder ausziehen will und muss. Er hat
nebenbei den Garten perfekt neu angelegt.

Wenn man vor drei Jahren einen Zeitmietvertrag abgeshclossen
hat, musste man sich wohl anlässlich der Novellierugn des
Mietrechtes keine Gedanken machen. Bezeichnend ist dabei " er
hat den Garten nebenbei - und wohl auch kostenlos - neu
angelegt und den Wert der Immobilie erhöht, auch der künftigen
Miete - . Solche Mieter sind natürlich willkommen, die ihr
Geld dem Vermieter zusätzlich zur Miete zur Verfügung stellen.

Natürlich. Er hält das Haus in Ordnung. Wir haben ihm angeboten, wenigstens die Materialrechnungen zu bezahlen, aber er wollte das nicht. Er meinte, in Japan wäre es selbstverständlich, eine Mietssache ordentlich zu behandeln und eigene Wünsche wie z.B. den nach einem besonders gestalteten Garten selbst zu bezahlen.
Deshalb habe ich ja auch Japaner als Mieter empfohlen.

Auf diesem Wege erhält man v.a. mit der allerhöchstmöglichen
Wahrscheinlichkeit auch solvente Mieter.
An eine deutsche Familie würde ich jedenfalls nicht mehr
vermieten, so hart es ist. Das deutsche Mietrecht schützt die
Leute in die Obdachlosigkeit.

Ich glaube, Du würdest auch sonst an keine deutsche Familie
vermieten, wenn es diese Gruppe Ausländer nicht geben würde.

Natürlich nicht. Momentan habe ich eine deutsche Familie als Mieter in einer anderen Wohnung.
Vereinbart war der Auszug zum 1.4.2002. Der aktuelle Stand ist momentan der 1.8.2003. Der befristete Mietvertrag endet am 1.4.2003. Mal sehen…
Die Familie hat 2 Kinder und baut gerade. Natürlich will ich ihnen keine Schwierigkeiten über Gebühr machen. Aber was soll ich denn von der Aussage halten "wir sind vermutlich am 1.8. soweit.)?
Hier ist doch schon implizit, dass der Mietvertrag gebrochen wird, weil ich sowieso keine Chance habe, „mein Recht“ jemals durchzusetzen.
Ich kann nur hoffen, dass den Leuten beim Hausbau das Geld nicht ausgeht und sie bis Ende 2003 wirklich ausgezogen sind. Danach tue ich mir solch einen Ärger sicherlich nicht mehr an.
Ach ja, der Punkt ist, eigentlich wollte ich selbst Anfang dieses Jahres in die Wohnung einziehen und mir war natürlich die Befristung bewusst, zu der ich ja stehen muss und auch wollte. Nun musste ich mir erst mal eine andere Möglichkeit suchen, was ebenfalls teuer war.
Das muss im Gegenzug keinen Mieter interessieren. Deshalb meine Empfehlung: bloß nicht an deutsche Familien vermieten! Auch wenn es noch so ätzend sein mag. Aber ich habe diese Gesetzeslage nicht geschaffen.

Eine minderwertige Wohnung kann man so natürlich nicht
vermieten. Eine solche würde ich sofort verkaufen. Die einzige
Ausnahme wäre hier noch ein 1-Zimmer Appartement in einer
Studentenstadt.

Das heisst, dort wo Du Profit machen kannst, wärst Du sofort
dabei.

Korrekt. Ich bin nicht das Sozialamt.

Von der Verpflichtung des Eigentums hast Du wohl noch
nichts gehört.

Diese lehne ich weitgehend ab. Das gemeinte „Eigentum“ ist mit in Deutschland versteuertem Geld erworben, daher ist jedwede „Verpflichtung“ i.V.m. demselben m.E. abgegolten.

Mich ärgern einfach solche pauschale
Verurteilungen der Mieter, auch übrigens der Vermieter. Dieses
Funktionärsgeschwafel des DMB oder von Haus und Grund hängt
mir persönlich - obwohl auch Funktionär aus dem Hals heraus.

Ich verurteile nicht pauschal Mieter oder Vermieter, sondern die Gesetzeslage. Schließlich kann ich ein ASuto auch für 1 Woche mieten und muss es dann nicht gleich behalten, bis es auseinanderfällt.
Aus welchem grund sollte das für Wohnungen anders sein? Wer als Mieter einen befristeten Mietvertrag unterschreibt, weiss doch wohl, was er tut.

Grüße,

Mathias

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Hallo Mathias,

ich möchte mal auf diesen Vorgang eingehen, obwohl ich keine Fakten kenne, also nur vermten kann.

Ich glaube, Du würdest auch sonst an keine deutsche Familie
vermieten, wenn es diese Gruppe Ausländer nicht geben würde.

Natürlich nicht. Momentan habe ich eine deutsche Familie als
Mieter in einer anderen Wohnung.
Vereinbart war der Auszug zum 1.4.2002. Der aktuelle Stand ist
momentan der 1.8.2003. Der befristete Mietvertrag endet am
1.4.2003. Mal sehen…

Du teilst mit, dass der Mietvertrag bis 1.4.2003 befristet ist, also vorher auch nur in gegenseitigem Einvernehmen beendet werden kann. Der „vereinbarte Auszug 1.4.2002“ ist wohl ein Tippfehler. Hier ist richtig, dass Du tatsächlich bis 1.8.03 warten solltest, weil Du einfach - würdest Du eine Klage zur Räumung einreichen keine Chance hast, ausserdem wenn es ganz dumm läuft, ist der erste Termin erst nach dem Auszug. Innerhalb eienr solch kurzen Frist ist niemand einen mehrfachen Umzug zumutbar.

Dass sich bei Dir offensichtlich Veränderungen ergeben haben, mit denen Du nicht gerechnet hast, weil Du schon ein Jahr früher einziehen wolltest, ist immer wieder ein Vermieterproblem. Man vermietet befristet, weil man genau kalkuliert, wann man selbst die Wohnung benötigt und will sich die Miete sichern, vergisst dabei aber, dass auch im eigenen Bereich eine Ändeurng eintreten kann und man notfalls innerhalb weniger Monaten auf eine Wohnung zugreifen sollte.

Die Familie hat 2 Kinder und baut gerade. Natürlich will ich
ihnen keine Schwierigkeiten über Gebühr machen. Aber was soll
ich denn von der Aussage halten "wir sind vermutlich am 1.8.
soweit.)?

So wie es gesagt wird. Man weiss noch nichts. Man hofft. Und Du darfst auch hoffen.

Hier ist doch schon implizit, dass der Mietvertrag gebrochen
wird, weil ich sowieso keine Chance habe, „mein Recht“ jemals
durchzusetzen.

Nein, juristisch wird kein Mietvertrag gebrochen. Rechtlich gesehen wird hier notfalls ein Mietverhältnis auf die notwendige Zeit zusätzlich verlängert. Du musst ausdrücklich - schau noch mal genau in den Mietvertrag - die Wohnung kündigen und einer Fortsetzung des Mietverhältnisses nach dem 31.03.2003 widersprechen. Und dann besteht ab 01.04.2003 ein Nutzungsverhältnis.

Ich kann nur hoffen, dass den Leuten beim Hausbau das Geld
nicht ausgeht und sie bis Ende 2003 wirklich ausgezogen sind.
Danach tue ich mir solch einen Ärger sicherlich nicht mehr an.
Ach ja, der Punkt ist, eigentlich wollte ich selbst Anfang
dieses Jahres in die Wohnung einziehen und mir war natürlich
die Befristung bewusst, zu der ich ja stehen muss und auch
wollte. Nun musste ich mir erst mal eine andere Möglichkeit
suchen, was ebenfalls teuer war.

Daran ist der Mieter nicht schuld.

Das muss im Gegenzug keinen Mieter interessieren. Deshalb
meine Empfehlung: bloß nicht an deutsche Familien vermieten!
Auch wenn es noch so ätzend sein mag. Aber ich habe diese
Gesetzeslage nicht geschaffen.

Eine minderwertige Wohnung kann man so natürlich nicht
vermieten. Eine solche würde ich sofort verkaufen. Die einzige
Ausnahme wäre hier noch ein 1-Zimmer Appartement in einer
Studentenstadt.

Das heisst, dort wo Du Profit machen kannst, wärst Du sofort
dabei.

Korrekt. Ich bin nicht das Sozialamt.

Von der Verpflichtung des Eigentums hast Du wohl noch
nichts gehört.

Diese lehne ich weitgehend ab. Das gemeinte „Eigentum“ ist mit
in Deutschland versteuertem Geld erworben, daher ist jedwede
„Verpflichtung“ i.V.m. demselben m.E. abgegolten.

Mich ärgern einfach solche pauschale
Verurteilungen der Mieter, auch übrigens der Vermieter. Dieses
Funktionärsgeschwafel des DMB oder von Haus und Grund hängt
mir persönlich - obwohl auch Funktionär aus dem Hals heraus.

Ich verurteile nicht pauschal Mieter oder Vermieter, sondern
die Gesetzeslage. Schließlich kann ich ein ASuto auch für 1
Woche mieten und muss es dann nicht gleich behalten, bis es
auseinanderfällt.
Aus welchem grund sollte das für Wohnungen anders sein? Wer
als Mieter einen befristeten Mietvertrag unterschreibt, weiss
doch wohl, was er tut.

Aus der Praxis erlebe ich, dass in fast 60 % der Fälle beide Seiten nicht wissen was sie vereinbaren. Wobei ich oftmals mit Entsetzen feststellen muss, wie dilletantisch Vermieter und auch teilweise Makler/Hausverwalter und leider auch Anwälte - einen Mietvertrag ausfertigen. Da weiss man zwar, dass es ein Änderung im Mietrecht seit 2001 gegeben hat, aber Mietvertragsformulare aus den Jahren zurück, der Gipfel war ein Mietvertrag Fassung 1.7.1995, sind keine Seltenheit. Der Bürofachhandel verkauft die Altbestände als sei nichts geschehen, andere wiederum wollen das Geld für neue Verträge sparen, nehmen lieber noch die alten " es wird schón gutgehen" und mancher scheint nicht einmal bemerkt zu haben, dass sogar das BGB geändert ist. Der Ärger ist schon vorprogrammiert. Nun ist das Mietrecht schuld, weil es mieterfreundlich sein soll.

Nein, bis auf wenige Besonderheiten ist das Mietrecht für Vermieter und Mieter da und beide haben ihre Rechte. Nein, die Vermieter haben ein ganz besonderes Problem. Würden die Mitglieder von den Haus- und Grundeigentümervereinen oder wie immer Vermietervereine heissen endlich auch begreifen, dass der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, wenn schon Jurist, etwas verstehen soll und nicht finanziell unterstützt wird, weil er sonst beruflich nichts zu Wege bringt oder einfach auch Anwälte beschäftigt werden, die was verstehen, wäre vieles leichter.

Auf der anderen Seite steht nämlich vielerorts ein Mieterverein, dessen Anwälte zu den besten in der Region gehören. Die sind auch nicht teurer wie andere, eher sogar billiger, weil sie durch ihren Bekanntsheitsgrad im Mieterverein auch Zulauf von Klienten haben, die nicht als Mieter in einem Verein beraten werden. Jammert also nicht, sondern tut mal was. Mir wäre es oft lieber, es würde ein Schriftverkehr, ein Telefonat möglich sein, ohne dass man einem anderen Jusristen zuerst mal erklären muss, welche Rechtssprechung anzuwenden, weil bindend, ist.

Ich sehe hier schon etwas, was ich zwar aus Deiner Sicht verstehe, aber was in unserem Staat und im GG so nicht gewollt ist. Die Verpflichtung des Eigentums und die besondere und im Grundgesetz sogar besonders erwähnte Verpflichtung in Bezug auf die Wohnung ist Verfassungsbestandteil. Diese Verpflichtung ist aus meiner Sicht richtig. Wäre dies so nicht gegeben, würde so mancher Mitbürger über Nacht den Mieter auf die Strasse setzen. Notfalls nur, wenn der unberechtigte Forderungen nicht zahlt.

Gruss Günter

Hallo Günter,

ich möchte mal auf diesen Vorgang eingehen, obwohl ich keine
Fakten kenne, also nur vermten kann.

Ich glaube, Du würdest auch sonst an keine deutsche Familie
vermieten, wenn es diese Gruppe Ausländer nicht geben würde.

Natürlich nicht. Momentan habe ich eine deutsche Familie als
Mieter in einer anderen Wohnung.
Vereinbart war der Auszug zum 1.4.2002. Der aktuelle Stand ist
momentan der 1.8.2003. Der befristete Mietvertrag endet am
1.4.2003. Mal sehen…

Du teilst mit, dass der Mietvertrag bis 1.4.2003 befristet
ist, also vorher auch nur in gegenseitigem Einvernehmen
beendet werden kann. Der „vereinbarte Auszug 1.4.2002“ ist
wohl ein Tippfehler.

Nein. Die Mieter hatten im Februar gefragt, ob es o.k. wäre, wenn sie zum 1.4. ausziehen würden. Ich sagte, das sei o.k.
Im Juli `02 erfuhr ich dann, dass man offenbar noch nicht ausgezogen sei und das war´s. Was hätte ich auch tun sollen, der Vertrag läuft ja offiziell bis zum 1.4.03.

Hier ist richtig, dass Du tatsächlich bis
1.8.03 warten solltest, weil Du einfach - würdest Du eine
Klage zur Räumung einreichen keine Chance hast, ausserdem wenn
es ganz dumm läuft, ist der erste Termin erst nach dem Auszug.

Ganz recht. Und das ist keine Quasi-Enteignung?

Innerhalb eienr solch kurzen Frist ist niemand einen
mehrfachen Umzug zumutbar.

Aber für mich ist zumutbar, dass mein Mietvertrag quasi nicht das Papier wert ist, auf dem er steht…?
Naja…

Dass sich bei Dir offensichtlich Veränderungen ergeben haben,
mit denen Du nicht gerechnet hast, weil Du schon ein Jahr
früher einziehen wolltest, ist immer wieder ein
Vermieterproblem.

Nein, das Angebot kam von den Mietern, völlig unaufgefordert. Ich hatte natürlich erwähnt, dass ich nach Ende des Vetrages evtl. selbst in die Wohnung einziehen möchte. Aber es gab keinerlei Druck.

Man vermietet befristet, weil man genau
kalkuliert, wann man selbst die Wohnung benötigt und will sich
die Miete sichern, vergisst dabei aber, dass auch im eigenen
Bereich eine Ändeurng eintreten kann und man notfalls
innerhalb weniger Monaten auf eine Wohnung zugreifen sollte.

Wie gesagt, das ist kein Thema. Würde die vereinbarte Frist eingehalten werden, wäre alles bestens.
Nur ist es, und das genau ist der Punkt der mich stört, seitens der Mieter gar nicht notwendig, sich an die selbst unterzeichnete Vereinbarung zu halten.

Die Familie hat 2 Kinder und baut gerade. Natürlich will ich
ihnen keine Schwierigkeiten über Gebühr machen. Aber was soll
ich denn von der Aussage halten "wir sind vermutlich am 1.8.
soweit.)?

So wie es gesagt wird. Man weiss noch nichts. Man hofft. Und
Du darfst auch hoffen.

Und das soll so in Ordnung sein?
Eigentlich sollte man sich an selbst unterzeichnete Verträge halten müssen, oder nicht?
Wie wäre es denn, wenn ich als Vermieter einen Einzugstermin zugesagt hätte, welchen ich aufgrund einer Verzögerung der Renovierungsarbeiten nicht halten kann? Vermutlich müsste ich dem neuen Mieter, der ja seine alte Wohnung im Glauben, seine neue Bleibe sei fertig, gekündigt hat, für die Übergangszeit Ersatzwohnraum bezahlen, nicht war?
Umgekehrt gilt so etwas dann plötzlich nicht mehr. Ich hab´s ja.
Ätzend ist das…

Hier ist doch schon implizit, dass der Mietvertrag gebrochen
wird, weil ich sowieso keine Chance habe, „mein Recht“ jemals
durchzusetzen.

Nein, juristisch wird kein Mietvertrag gebrochen. Rechtlich
gesehen wird hier notfalls ein Mietverhältnis auf die
notwendige Zeit zusätzlich verlängert. Du musst ausdrücklich -
schau noch mal genau in den Mietvertrag - die Wohnung kündigen
und einer Fortsetzung des Mietverhältnisses nach dem
31.03.2003 widersprechen. Und dann besteht ab 01.04.2003 ein
Nutzungsverhältnis.

Und wo ist für mich der Unterschied???

Ich kann nur hoffen, dass den Leuten beim Hausbau das Geld
nicht ausgeht und sie bis Ende 2003 wirklich ausgezogen sind.
Danach tue ich mir solch einen Ärger sicherlich nicht mehr an.
Ach ja, der Punkt ist, eigentlich wollte ich selbst Anfang
dieses Jahres in die Wohnung einziehen und mir war natürlich
die Befristung bewusst, zu der ich ja stehen muss und auch
wollte. Nun musste ich mir erst mal eine andere Möglichkeit
suchen, was ebenfalls teuer war.

Daran ist der Mieter nicht schuld.

Das sehe ich anders. Schließlich hat er mich in dem Glauben gelassen, er ziehe am 1.4.02 aus. Es war klar, dass daraus nichts wird und ich muss den Vertrag ja nun erfüllen, aber weshalb muss ich akzeptieren, dass er am 1.4. nicht ausgezogen ist?

Das muss im Gegenzug keinen Mieter interessieren. Deshalb
meine Empfehlung: bloß nicht an deutsche Familien vermieten!
Auch wenn es noch so ätzend sein mag. Aber ich habe diese
Gesetzeslage nicht geschaffen.

Eine minderwertige Wohnung kann man so natürlich nicht
vermieten. Eine solche würde ich sofort verkaufen. Die einzige
Ausnahme wäre hier noch ein 1-Zimmer Appartement in einer
Studentenstadt.

Das heisst, dort wo Du Profit machen kannst, wärst Du sofort
dabei.

Korrekt. Ich bin nicht das Sozialamt.

Von der Verpflichtung des Eigentums hast Du wohl noch
nichts gehört.

Diese lehne ich weitgehend ab. Das gemeinte „Eigentum“ ist mit
in Deutschland versteuertem Geld erworben, daher ist jedwede
„Verpflichtung“ i.V.m. demselben m.E. abgegolten.

Mich ärgern einfach solche pauschale
Verurteilungen der Mieter, auch übrigens der Vermieter. Dieses
Funktionärsgeschwafel des DMB oder von Haus und Grund hängt
mir persönlich - obwohl auch Funktionär aus dem Hals heraus.

Ich verurteile nicht pauschal Mieter oder Vermieter, sondern
die Gesetzeslage. Schließlich kann ich ein ASuto auch für 1
Woche mieten und muss es dann nicht gleich behalten, bis es
auseinanderfällt.
Aus welchem grund sollte das für Wohnungen anders sein? Wer
als Mieter einen befristeten Mietvertrag unterschreibt, weiss
doch wohl, was er tut.

Aus der Praxis erlebe ich, dass in fast 60 % der Fälle beide
Seiten nicht wissen was sie vereinbaren.

Keine Sorge, ich weiss schon, was vereinbart wurde und stehe ja auch dazu.

Wobei ich oftmals mit
Entsetzen feststellen muss, wie dilletantisch Vermieter und
auch teilweise Makler/Hausverwalter und leider auch Anwälte -
einen Mietvertrag ausfertigen. Da weiss man zwar, dass es ein
Änderung im Mietrecht seit 2001 gegeben hat, aber
Mietvertragsformulare aus den Jahren zurück, der Gipfel war
ein Mietvertrag Fassung 1.7.1995, sind keine Seltenheit. Der
Bürofachhandel verkauft die Altbestände als sei nichts
geschehen, andere wiederum wollen das Geld für neue Verträge
sparen, nehmen lieber noch die alten " es wird schón gutgehen"
und mancher scheint nicht einmal bemerkt zu haben, dass sogar
das BGB geändert ist. Der Ärger ist schon vorprogrammiert. Nun
ist das Mietrecht schuld, weil es mieterfreundlich sein soll.

Ich denke, die ganze Sache liegt hier völlig klar. Fixer Mietzins, Befristung auf 5 Jahre.

Nein, bis auf wenige Besonderheiten ist das Mietrecht für
Vermieter und Mieter da und beide haben ihre Rechte.

Dann erkläre mir bitte, weshalb ich den Mieter nicht am 1.4.03 vor die Tür setzen kann.

Nein, die
Vermieter haben ein ganz besonderes Problem. Würden die
Mitglieder von den Haus- und Grundeigentümervereinen oder wie
immer Vermietervereine heissen endlich auch begreifen, dass
der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, wenn schon Jurist,
etwas verstehen soll und nicht finanziell unterstützt wird,
weil er sonst beruflich nichts zu Wege bringt oder einfach
auch Anwälte beschäftigt werden, die was verstehen, wäre
vieles leichter.

Das mag sein, allerdings hatten wir in der Eigentümerversammlung damals noch keinen Anwalt.
Unabhängig davon geht es mir lediglich darum, dass hier eine Frist überzogen wird und das offenbar völlig legal ist.
Ich werde das in Zukunft meinen Lieferanten sagen, wenn ich nach 180 Tagen mit 5% Skonto bezahle…

Auf der anderen Seite steht nämlich vielerorts ein
Mieterverein, dessen Anwälte zu den besten in der Region
gehören. Die sind auch nicht teurer wie andere, eher sogar
billiger, weil sie durch ihren Bekanntsheitsgrad im
Mieterverein auch Zulauf von Klienten haben, die nicht als
Mieter in einem Verein beraten werden. Jammert also nicht,
sondern tut mal was. Mir wäre es oft lieber, es würde ein
Schriftverkehr, ein Telefonat möglich sein, ohne dass man
einem anderen Jusristen zuerst mal erklären muss, welche
Rechtssprechung anzuwenden, weil bindend, ist.

Ich spreche eigentlich lieber erst mal mit dem Mieter, bevor ich zum Anwalt renne. Ich habe ja eh keine Chance und kann nur froh sein, dass er baut, also auch so schnell wie möglich ausziehen will, um sich die Miete zu sparen.
Danach verfahre ich dann eben wie oben beschrieben und habe meine Ruhe. Jeder darf seine Recht nutzen, das schriebst Du ja selbt.

Ich sehe hier schon etwas, was ich zwar aus Deiner Sicht
verstehe, aber was in unserem Staat und im GG so nicht gewollt
ist. Die Verpflichtung des Eigentums und die besondere und im
Grundgesetz sogar besonders erwähnte Verpflichtung in Bezug
auf die Wohnung ist Verfassungsbestandteil. Diese
Verpflichtung ist aus meiner Sicht richtig. Wäre dies so nicht
gegeben, würde so mancher Mitbürger über Nacht den Mieter auf
die Strasse setzen. Notfalls nur, wenn der unberechtigte
Forderungen nicht zahlt.

Mir würde es schon reichen, wenn berechtigte Forderungen aus ordentlichen Verträgen für beide Seiten Gültigkeit hätten.

Grüße,

Mathias

Hallo Mathias,

ich verstehe Deine Argumentation.

Es ist nur völlige Zeitverschwendung sich über Sinn und /oder Unsinn der Gesetzgebung aufzuregen. Wir alle in der Praxis haben auf ein vernünftiges Gesetz gehofft. Bekommen haben wir, was wir verdienen. Daher rege ich mich nicht mehr auf.

Gruss Günter