Vermieterin kündigt per email, wie verhalten?

Hallo

meine Vermieterin hat mir per email die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt, das Kündigungsschreiben war als PDF angehängt.

Ein paar Tage später hat sie dann noch per email eine Bestätigung des Wohnungsübergabetermins gefordert, welche ich ihr per email zukommen lies.

Nun hab ich aber gehört das eine Kündigung per email garnicht möglich ist.

Wie ist das nun, ist diese Kündigung komplett unwirksam?

Auch wenn ich den Übergabetermin bestätigt habe, in der Annahme das die Kündigung richtig war?

Muss ich meiner Vermieterin mitteilen das sie mir „falsch“ gekündigt hat? Oder kann ich mich erstmal ruhig verhalten, und kurz vor dem Termin sagen, kündigen sie mich richtig und damit nochmal 3 Monate gewinnen?

Ich befinde mich auch schon auf Wohnungsuche, will mir aber halt die Option offen halten, falls ich bis dahin keine passende Wohnung finde.

Vielen Dank.

Hallo,
ja eine Kündigung per e-Mail ist vollumfänglich unwirksam.Sie muss mit eigenhändiger unterschrift zugehen
Und sollte genau beschrieben sein z.B.für wen die Wohnung sein soll Eigenbedarf muss genau begründet sein.Also darauf bestehen,sonst unwirksam.
LG Angela

Hallo

Muss ich meiner Vermieterin mitteilen das sie mir „falsch“ gekündigt hat? Oder kann ich mich erstmal ruhig verhalten, und kurz vor dem Termin sagen, kündigen sie mich richtig und damit nochmal 3 Monate gewinnen?

Ich weiß es nicht ganz genau, ich kann nur auf eine Seite verweisen, die ich gerade eben ergoogelt habe:
http://rechtsfindung.com/kuendigung_mietvertrag.html

Außerdem kann ich dazu raten zu prüfen, ob dieser Eigenbedarf denn wirklich vorliegt.

Viele Grüße

Eine Kündigung per Email dürfte nur dann zulässig sein, wenn die im Mietvertrag so vereinbart ist. Es könnte allerdings sein, dass durch die Bestätigung dieser Umstand als geheilt angesehen werden muss. Damit wäre die Kündigung dann rechtens. Entweder beim Anwalt nachfragen oder beim Miterschutzverein.

LG Andreas Karthan

Hallo,

da Du den Übergabetermin bestätigt hast hast Du auch den Eingang der Kündigung bestätigt.
Die Zustellart dürfte daher egal sein.

Du kannst eine Begründung der Kündigung einfordern, „Eigenbedarf“ allein reicht nicht.

Die Fristen bleiben aber heirvon unberührt.

Gruß
David

Hallo, leider kann ich die Frage nicht beantworten, da ich mit dieser Problematik keine Erfahrung habe. Empfehle daher den Mieterverein bzw. Mieterbund.

MfG

Sie haben leider zu spät richtig erkannt, dass die Kündigung der Wohnung nur schriftlich (Brief mit Unterschrift) erfolgen kann. Alle anderen Kommunikationswege sind ausgeschlossen.

Da Sie aber eine an sich ungültige Kündigung durch Ihre Bestätigung anerkannt haben, könnte Ihnen nur noch ein Anwalt für Mietrecht aus diesem Dilemma heraus helfen.

Und, für die Zukunft: Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muss nicht bestätigt werden.

Hallo

eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. Am besten per Einschreiben. Wie das nun mit email ist, kann ich auch leider nicht genau sagen. Da du aber anscheinend schon die Kündigung bestätigt hast, wird es wohl schwer werden, da noch was zu machen.
Gib doch mal bei Google Stichwort Kündigung per email ein. Vielleicht findest du dort etwas.

http://rechtsfindung.com/kuendigung_mietvertrag.html

Da steht z. B. dass eine Kündigung per email ungültig ist.
Hoffe wenigstens etwas geholfen zu haben und wünsche Dir bei der Wohnungssuche viel Erfolg.
LG
Sabine Kruse

Hallo

zu dieser Angelegenheit kann ich leider keine Angaben machen.

Mfg

hallo akira 2007,
habe mal gegoogelt. kündigung eines mietvertrages per telefon, fax oder email sind unwirksam.kündigung muss schriftlich erfolgen (wobei email nicht als schriftlich angesehen wird). geht wahrscheinlich um die unterschrift. habe dir einen link mal drangehängt.
http://rechtsfindung.com/kuendigung_mietvertrag.html
hoffe, dir geholfen zu haben.

gruß schnueffel

Hallo Akira,
ich bin kein Mietexperte, aber soviel weiss ich:
Email sind nicht rechtsgültig, aber Faxe.
Ob Eigenbedarf vorliegt, muss begründet werden.
Ich würde an Deiner Stelle dem Vermieter mitteilen, dass eine Kündigung per email nicht rechtskräftig ist.
Grüße Knorbel

Hallo,

eine Kündigung per Email ist meiner Meinung nach nicht rechtswirksam, da ja nicht garantiert ist, dass die Vermieterin dieses PDF erstellt hat. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist nicht schön, der Vermieter muss dieses aber nachweisen.

Ich würde Deine Vermieterin darauf ansprechen, dass eine Email als Kündigung nicht ausreicht.

Eine Kündigung hat generell schriftlich zu erfolgen.

Im Zweifelsfall würde ich Dir wirklich empfehlen einen Anwalt aufzusuchen, damit Du dann nicht auf der Strasse sitzt.

Viele Grüße

Hallo,
mein Verständnis würde jetzt bedeuten, dass emails nicht Dokumentenecht sind und daher nicht wirksam sind (Im Gegensatz zu Faxen und Briefen). Als Vermieter würde ich da eher ein Einschreiben aufgeben…
Am ehesten würde ich auf „dumm“ stellen und sagen dass nichts eingegangen ist. Jedoch ist die Emailbestätigung an dieser stelle für mich verwirrend.

Hier muss ein wahrer Experte Dir einen Rat geben ob man diese ersteinmal widerrufen sollte, nicht, dass Du dadurch die Bedingungen akzeptiest.
Der Eigenbedarf selber muss ja auch noch überprüft werden, ob er angemessen ist. Dies kann man im Notfall auch sehr einfach in einem Beratungsgespräch beim Anwalt klären.

Sorry, dass ich nicht wirklich helfen konnte…
Grüße und viel Erfolg

meine Vermieterin hat mir per email die Wohnung wegen
Eigenbedarf gekündigt, das Kündigungsschreiben war als PDF
angehängt.

Eine Wohnungskündigung (egal ob durch Vermieter oder Mieter) bedarf IMMER der schriftlichen Form, d.h. eigenhändige original Unterschrift.

Ein Scan ist rechtlich gesehen nur eine Kopie.

Hier die passenden BGB Paragrafen zur Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarf:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896…

Siehe auch Widerspruchsrecht des Mieters bei einer Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter.

Hallo, GAAANZ wichtig: so schnell wie möglich der Kündigung schriftlich widersprechen. Weil eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muß!!! Vermieter muß neu kündigen.

Hallo ,

ich denke, daß bei Kündigungen eine Originalunterschrift drunterstehen muss. Ich hab mal ein wenig gegoogelt.

Siehe hier:

Diese Kündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen, im besten Fall per Einschreiben mit Rückschein.
Kündigungen per E-mail, Fax, Telegramm oder gar mündlich sind unwirksam, da sie keine eigenständige Unterschrift enthalten, sondern lediglich eine Kopie der Unterschrift (BGH NJW 1993, 1126). Kündigungserklärung und Unterschrift müssen in einer einzigen Urkunde enthalten sein.

  • und hier:

http://www.welt.de/wams_print/article1081610/Eine_Wo…

Gruß Ina-w

Da Sie die Kündigung bestätigt haben, ist die Sache doch klar. Als Vermieter sollte man, um sicher zu gehen, die Kündigung per Einschreiben aussprechen, jedoch bin ich selbst Vermieterin und akzeptiere auch telefonische Kündigungen.
Ich bestätige diese dann sofort, so dass Klarheit besteht.

Hätten Sie vorgegeben, keine Kündigung erhalten zu haben, hätte Ihr Vermieter nachweisen müssen, dass Sie die Kündigung erhalten haben.
So ist die Sache jedoch geklärt.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla

Hey,
vor 2 odr 3 Jahren wurde mal festgelegt, dass eine Email dann ein Rechtsgültiges Dokument ist, wenn eine persönliche Signatur angehängt ist, wie man das von Firmenemailadressen kennt.
Sollte deine Vermieterin das nicht gemacht haben, dann ist die Kündigung per Mail orffiziell garnichts wert. Ebenso deine Bestätigung.

Grüße Spykidsgirl

Hallo Ihr lieben Leut,

Ich bin kein Besserwisser, aber was Ihr teilweise geantwortet hab ich grottenschlecht.
Ulla als Vermieterin, wenn Sie als Vermieterin mit Ihrem Mieter im Umkehrschluß das akzeptiert ; so soll es sein. Hier hat ein Vermieter gekündigt in unrechtsmäßiger Form. Darauf braucht der Empfänger nicht reagieren. Selbst, wie geschehen, die Bestätigung durch den Mieter zwecks Übergabe dürfte rechtlich unzulässig sein.

Ebenso hat D. Riester falsch geantwortet. Kündigungen per Fax sind nur gültig wenn zur Sicherstellung von Fristen das Originalschreiben zugleich zugestellt wird. Zustellung entweder persönlich mit Empfangsbestätigung oder per Einschreiben mit Rückschein.
Ein Tip von mir : Sollte die Vermieterin auf Beendigung des Mietverhältnises bestehen, so dann eine Forderung von Schadensersatz (Umzugs- und Renovierungskosten) fordern.

Und dann eine Bitte an alle die Antworten wollen.

Wenn Ihr keine sachlichen Antworten geben könnt, das laßt es lieber sein. Die Auslegung des Rechtsberatungsgesetz ist sehr eng und bei Zuwiderhandlung strafbar.

meine Vermieterin hat mir per email die Wohnung wegen
Eigenbedarf gekündigt, das Kündigungsschreiben war als PDF
angehängt.

Ein paar Tage später hat sie dann noch per email eine
Bestätigung des Wohnungsübergabetermins gefordert, welche ich
ihr per email zukommen lies.

Nun hab ich aber gehört das eine Kündigung per email garnicht
möglich ist.

Wie ist das nun, ist diese Kündigung komplett unwirksam?

Auch wenn ich den Übergabetermin bestätigt habe, in der
Annahme das die Kündigung richtig war?

Muss ich meiner Vermieterin mitteilen das sie mir „falsch“
gekündigt hat? Oder kann ich mich erstmal ruhig verhalten, und
kurz vor dem Termin sagen, kündigen sie mich richtig und damit
nochmal 3 Monate gewinnen?

Ich befinde mich auch schon auf Wohnungsuche, will mir aber
halt die Option offen halten, falls ich bis dahin keine
passende Wohnung finde.

Vielen Dank.