Meine Vermieterin hat den von mir vorgeschlagenen Nachmieter (der am 15.4.2012 eingezogen wäre) abgelehnt, da sie die Wohnung lieber an ihre Schwiegermutter vermieten will. Jetzt kann die Schwiegermutter aber erst am 1.6.2012 einziehen (meine 3 monatige Kündigungsfrist endet am 31.5.2012. Darf meine Vermieterin meinen Nachmieter (33 Jahre mit Frau festen Job seit ca. 6 Jahren in der gleichen Firma und die Firma ist keine 2 gehminuten von meiner noch Wohnung weg) einfach ablehnen und bin ich nun ernsthaft verpflichetet bis zum 31.5.2012 die Miete für eine Wohnung weiter zu zahlen aus der ich am 31.3.2012 ausziehe??? Bitte helft mir!!!
Hallo Kevin,
was steht in deinem Mietvertrag bezüglich der Nachvermietung, schau mal bitte nach.
In deiner Sache geht es um zwei Vertragsverhältnisse. Die normale Kündigungsfrist, und wie oben angesprochen um die Nachvermietung.
Gruß hubu
In meinem Mietvertrag ist die Nahmieterfrage nicht geregelt! Da steht wirklich bloß (wie in jedem standard Mietvertrag 3 Monate Kündigungsfrist)
Gruß Kevin.
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand ist es ein Gerücht, dass der Vermieter solvente Mieter oder spätestens den dritten akzeptieren muss. Leider bleibt Ihnen nur das Abwarten der Kündigungsfrist.
Tut mir leid.
Bin ich dann verpflichtet meine „Nachmieterin“, die ja keine ist vor dem 1.6. in die Wohnung zu lassen?
Hallo Kevin,
das sieht schlecht für Sie aus. Leider ist Ihre Vermieterin nicht verpflichtet, den von Ihnen angebotenen Nachmieter zu akzeptieren, sondern kann auf Erfüllung des Mietvertrags bestehen.Vielleicht lässt die Schwiegermutter ja doch mit sich reden und zieht 14 Tage eher ein oder nutzt die Zeit zum um räumen, einräumen usw.
Gruß von Heihei
Hallo Kevin,
meine persönliche Meinung ist: Eigentlich kann sie sie nicht ablehnen. Da es sich aber bei der Schwiegermutter um den Trick mit dem Eigennutz handelt, wahrscheinlich doch.
Am besten gehst du zum Deutschen Mieterbund, der dich in dieser Angelegenheit so berät, dass ein rechtssicherer Widerspruch formuliert werden kann und du vorzeitig aus dem Mietvertrag ausscheiden kannst.
Gruß Knarf
JA natürlich! Jeder Eigentümer entscheidet wer sein Eigentum (be)nutzt. Das machen Sie doch auch.
Meine Vermieterin hat den von mir vorgeschlagenen Nachmieter (der am 15.4.2012 eingezogen wäre) abgelehnt,meine 3 monatige Kündigungsfrist endet am 31.5.2012. Darf meine Vermieterin meinen Nachmieter einfach ablehnen und bin ich nun ernsthaft verpflichetet bis zum 31.5.2012 die Miete für eine Wohnung weiter zu zahlen aus der ich am 31.3.2012 ausziehe???
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Wenn Sie die Wohnung nachweislich fristgerecht gekündigt haben, ist für Sie zu Ihrem Auszugstermin alles erledigt. Sie haben noch einen Nachmieter angeboten, der vom Vermieter abgelehnt wurde, weil andere Interessen für den Vermieter wichtiger sind. Sie brauchen nicht länger Miete zahlen und können ausziehen. Für den von Ihnen genannten Nachmieter sieht es schlecht aus. Es besteht kein Vertrag oder anderes Bindende. Die Wohnung steht eben 2 Monate leer. Sicher tauchen noch andere Probleme auf. Für diesen Fall empfehle ich Ihnen den Besuch einer Verbraucherzentrale. Die Mitarbeiter sind kompetent und beraten Sie zu Ihrem konkreten Fall. Mit freundlichen Grüßen.
Nur für eine Besichtigung und ggf. maßnehmen der Räumlichkeiten. Mehr nicht. Die Wohnung wird ja noch von Ihnen bezahlt und daher hat kein anderer darin was zu suchen. Soll renoviert oder umgebaut werden, muss auch die Miete übernommen werden.
hallo,
oh jee, das ist natürlich übel… ich verstehe, dass du, wenn du einen guten nachmieter präsentierst, sicherlich nicht für einen anderen so lange miete bezahlen möchtest.
meines wissens nach ist es jedoch so, dass der VM tatsächlich das recht hat, sich den nachmieter komplett frei auszusuchen und leute abzulehnen, auch wenn man sie selbst als neuen mieter total gut fände…
dass der VM dann lieber auf jemanden aus der bekanntschaft/ verwandtschaft zurückgreift, ist ja ziemlich plausibel. das würde ich als VM auch. es ist auch eine mär, dass der VM aus drei vorgeschlagenen nachmietern einen nehmen MUSS. er muss da gar nichts.
wenn du also deine reguläre kündigungsfrist zwangs-einhalten musst im sinne der bezahlung, ist das blöd, ist dann aber so. du könntest höchstens den VM noch dazu befragen, ob du die wohnung dann so lange untervermieten darfst (studentisch oder so)??!! dann bekommst du wenigstens ein bisschen geld für diese zeit.
sorry, keine guten nachrichten, ich weiß…
dennoch viel erfolg!!
mannheim13
ps: vielleicht auch noch mal einen gedanken hinterher: dass du wie er die kündigungsfrist einhalten muss, ist ja auch legitim. die frist gibt es ja für beide seiten. stell dir vor, der VM sagt zu dir, du musst schon VOR deinem wunschtermin raus und dafür keine miete mehr zahlen… das ist ja auch kein verlockendes angebot, da du dann früher auf der straße sitzt, als DIR recht war.
aber vesteh mich nicht falsch: ich will nicht nachtreten, sondern dir nur aufzeigen, dass der VM natürlich auch gutes recht hat, einen nachmieter seiner wahl zu nehmen - gerade heutzutage, wo man sicher schwarze mietschafe zuhauf kennen gelernt hat - und sei es nur per TV…
hallo Kevin,
danke für die info…leider kann sie siehe hier:
Hallo,
innerhalb der Kündigungsfrist kann (nicht muss) der Vermieter auf Deinen Nachmieter eingehen. Wenn Du vorher ausziehst entbindet Dich das nicht von der Pflicht zur Mietzahlung.
Viele Grüße,
FvS
Klare Antwort, ja sie darf. Sie hat selber einen Mieter, der aber erst zum Vertragende einziehen wird. Das ist leider so o.k…
Gruß connection
Hallo,
ich glaube im BGB mal gelesen zu haben das der Vermieter einen mögliche Person die, die Wohnung übernehmen will, nicht akzeptieren muss.
Ich glaube das man auf den guten willen des Vermieters in diesem Fall angewiesen ist, dass man die Miete nur bis zum Auszug zahlt. Die Schwiegermutter könnte ja auch früher einziehen.
Ein Kompromiss könnte sein das man nur noch die Miete für April zahlt.
Gruß
Wenn drei „annehmbare“ Nachmieter vom Vermieter abgelehnt werden, sind Sie aus der Sache raus. Wenn der Vermieter dann, aus welchen Gründen auch immer, die Wohnung leer stehen lässt ist das nicht mehr Ihr Problem und auch nicht von Ihnen zu finanzieren.