2007 haben wir ein Einfamilienhaus angemietet, die Vermieterin ging ins Pflegeheim.Vor Abschluß des Mietvertrages hatten wir mit ein Gespräch mit dem Schwiegersohn der Vermieterin, der sich und seine Ehefrau als Alleinerben des Anwesens titulierte.Nach dem Tod der Vermieterin wollten die Beiden das Haus an uns verkaufen-in den vergangenen Jahren wurde dies auch immer wieder betont und versichert.Dies alleine war der Grund, daß wir in das Haus einzogen.Auf Eigenkosten haben wir ( mit dem Verkaufsverprechen des Schwiegersohnes), das Dach isoliert, neue Fenter eingebaut, 2 neue Bäder eingebaut,das gesamte Haus mit neuen Fußböden ausgestattet und die ehemalige Waschschüche entkernt und an das Wohnhaus angebaut.Ebenso haben wir die gesamte Elektrik des 1956 erbauten Hauses auf den neusten Stand bringen lassen, Heizkörper neu eingebaut, Kamin neu hochgezogen, neue Zäune gezogen.Hier sind ungefähr etwa 100.000 € geflossen.
Im November 2010 verstarb die Vermieterin-bis dato haben wir über das Ableben keine Information zum Ableben der alten Dame.Heute meldete sich der Schwiegersohn, das er am Montag um 16 Uhr mit einem Gutachter erscheint, der das Haus schätzen soll.Und gleichzeitig meldet sich ein 2 ter Erbe, nämlich der Sohn der Verstorbenen. Durch ihn haben wir jetzt erfahren, das seine Schwester eine Eigenbedarfskündigung gegen uns erwirken will, weil sie das Haus nie verkaufen wollte und die feine Familie nur einen Deppen gesucht hat, der das Haus auf den neusten Stand bringen soll, damit der gemeinsame Sohn hier einziehen kann.
Tja, wir sind ja gewohnt, extra Urlaub für unseren beschissenen Vermieter einzureichen, weil er sich irgendwas in den Kopf gesetzt hat, aber wie geht die Chose weiter???Wir haben 4 Kinder, sind um 100.000 € leichter…und unser Herz hängt an diesem Haus.Kann er uns eine Eigenbedarfskündigung aussprechen? Was ist mit unserem Geld?Wie kann ich mich wehren.Ich muß dazu sagen, das der frischaufgetauchte Mitbesitzer uns gerne helfen will.Wer weiß Rat???
2007 haben wir ein Einfamilienhaus angemietet, die
Vermieterin ging ins Pflegeheim.Vor Abschluß des Mietvertrages
hatten wir mit ein Gespräch mit dem Schwiegersohn der
Vermieterin, der sich und seine Ehefrau als Alleinerben des
Anwesens titulierte.Nach dem Tod der Vermieterin wollten die
Beiden das Haus an uns verkaufen-in den vergangenen Jahren
wurde dies auch immer wieder betont und versichert.Dies
alleine war der Grund, daß wir in das Haus einzogen.Auf
Eigenkosten haben wir ( mit dem Verkaufsverprechen des
Schwiegersohnes), das Dach isoliert, neue Fenter eingebaut, 2
neue Bäder eingebaut,das gesamte Haus mit neuen Fußböden
ausgestattet und die ehemalige Waschschüche entkernt und an
das Wohnhaus angebaut.Ebenso haben wir die gesamte Elektrik
des 1956 erbauten Hauses auf den neusten Stand bringen lassen,
Heizkörper neu eingebaut, Kamin neu hochgezogen, neue Zäune
gezogen.Hier sind ungefähr etwa 100.000 € geflossen.
Im November 2010 verstarb die Vermieterin-bis dato haben wir
über das Ableben keine Information zum Ableben der alten
Dame.Heute meldete sich der Schwiegersohn, das er am Montag um
16 Uhr mit einem Gutachter erscheint, der das Haus schätzen
soll.Und gleichzeitig meldet sich ein 2 ter Erbe, nämlich der
Sohn der Verstorbenen. Durch ihn haben wir jetzt erfahren, das
seine Schwester eine Eigenbedarfskündigung gegen uns erwirken
will, weil sie das Haus nie verkaufen wollte und die feine
Familie nur einen Deppen gesucht hat, der das Haus auf den
neusten Stand bringen soll, damit der gemeinsame Sohn hier
einziehen kann.
Tja, wir sind ja gewohnt, extra Urlaub für unseren
beschissenen Vermieter einzureichen, weil er sich irgendwas in
den Kopf gesetzt hat, aber wie geht die Chose weiter???Wir
haben 4 Kinder, sind um 100.000 € leichter…und unser Herz
hängt an diesem Haus.Kann er uns eine Eigenbedarfskündigung
aussprechen? Was ist mit unserem Geld? Wie kann ich mich
wehren.Ich muß dazu sagen, das der frischaufgetauchte
Mitbesitzer uns gerne helfen will.Wer weiß Rat???
Mein Rat: das Ganze einem tüchtigen Rechtanwalt übertragen und ihm alle Akten geben
Hallo, tut mir leid, dass ich dazu nur den Rat geben kann sofort einen kompetenten Anwalt einzuschalten. Ohne schriftliche Vereinbarung dürfte es schwer werden sein Recht zu bekommen. Schöne Grüsse. hanseatin
Sie werden sicher wissen, dass man derart hohe Investitionen nicht in eine fremde Immobilie steckt, ohne eine Sicherheit erhalten zu haben. Offenbar scheint nicht einmal ein Schriftstück zu existieren. Ihr Strohhalm scheint der männl. Miterbe zu sein. An dieser Stelle kann man nur noch raten, die wenigen Beweise zu sammeln und einen geeigneten Anwalt aufzusuchen. Dieser muss für Sie ein Vertragsverhältnis konstruieren, den das Ehepaar noch zu erfüllen hat. Zumindest ist die Erbengemeinschaft durch Ihre Investitionen in noch festzustellender Höhe bereichert. Aber es bestehen einige Fragezeichen. Es wird nicht leicht…
Trotzdem viel Erfolg.
Gruß
H.G.