Vermieterin verlangt, dass ich meine

… Musikinstrumente da lasse

Sehr geehrte MIt-User,

das kann wohl nicht wahr sein: Ich habe meine Wohnung gekündigt, immer alle Mietzahlungen und Betriebskostenzahlungen, auch -nachzahlungen pünktlich geleistet.

Und die Vermieterin hat mich über Ihren Anwalt wissen lassen, dass Sie auf Grund des Vermieterpfandrechts „der Entfernung von sechs E-Gitarren“ aus meiner Wohnung widerspricht. D. h., wenn es nach ihr geht, dann soll ich meine Gitarren (unersetzlich) einfach da lassen, und ich sehe sie dann nie mehr wieder - so gut kenne ich die Vermieterin.

Dabei hat die Vermieterin nicht einmal benannt, wofür sie das Vermieterpfandrecht nutzen will - kann sie auch nicht, da ich ihr nichts schulde. Außerdem hat sie noch drei Monatsmieten Kaution von mir.

Jetzt sagt noch meine Rechtsanwältin, da könne man nichts machen, die Gitarren müsse ich da lassen. Das ist natürlich Unsinn, zwei andere Rechtsanwälte haben mir deshalb empfohlen, der Anwältin sofort das Mandat zu entziehen - richtiger Weise.

Meine Frage: Kann ich nicht einfach trotzdem die Gitarren mit umziehen? Die Vermieterin hat einfach keinen Anspruch auf Ausüben des Vermieterpfandrechts, schon da sie, wie gesagt, nicht einmal benannt hat, was ich ihr eigentlich schulden soll.

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen, nur ein Anwalt.

Gruß
Udo

hallo,
es ist rein juristische Frage, also kann ich nicht helfen
Gruß
P

Hallo Bradley 01!
Sag mal, weshalb hat diese „Rechtsanwältin“ (?) gesagt, daß man da „nichts machen könne“?
Lese mal selber die §§ 562 ff BGB durch. Ohne Dir einen (hier nicht zulässigen) Rechtsrat zu geben: Widersprich selber schriftlich und berufe Dich darauf, daß es sich um Arbeitsgerät handelt, welches nicht der Pfändung unterliegt.
Und einen anderen Anwalt würde ich auf alle Fälle einschalten, damit überhaupt geklärt wird, was mit Deiner Mietkaution passieren und aus welchem Rechtsgrund der Pfändungsanspruch bestehen soll.
Laß Dich nicht ins Boxhorn jagen.
Gruß
Schiebedach