Vermieterin verwährt Zugang zu Eigentum

Vermieterin verweigert Zugang zu Eigentum in dem Zäune/Durchgänge abgesperrt sind.
Sie hatte sich selbst ein Widerrufsrecht eingeräumt.

Widerufsrecht gibt es aber nur im Verbrauch/Verkauf und nicht im Mietrecht.

Alles was gemietet ist muss gekündigt werden, mit Begründung und entsprechender Frist.

soweit ist das doch richtig?

Und: was wäre der nächste/korrekte Schritt um ans Eigentum zu kommen? Auf Schriftverkehr wird nicht reagiert, Ordnungsamt anrufen?

Es geht um Gerätschaften, Möbel und auch um verderbliche Dinge.

Mehr Einzelheiten nötig. (owt)
So kann man leider nichts dazu sagen.

Einzelheiten z.b.?

Laut Mietvertrag ist der Garten enthalten.
Am 27. Mai kam ohne Angaben von Gründen das der Garten zu räumen wäre- zum 31.Mai.

Ohne Begründung ist das nicht zulässig. Der Garten wurde ja lt. Mietvertrag auch gemietet.

kommt drauf an. einzelheiten wären wünschenswert. evtl. hat vermieter ein pfandrecht.