Vermieterin will Schadensersatz

Hallo ersteinmal,

es geht um folgenden Fall. Meine Freundin und ich waren auf der Suche nach einer neuen Wohnung.
Als wir eine gefunden hatten, hat unsere neue angehende Vermieterin gesagt, das wir sofort mit den renovierungsarbeiten beginnen können. Was wir auch taten. Es wurde KEIN Mietvertrag etc abgeschlossen. Wir fingen an zwei Wände zu streichen und uns fiel auf, das die Tapete extreme Wellen schlug und ein einigen Stellen sogar abfiel. Dahinter sah man das noch nicht einmal verputzt wurde. Auch der Rest der Wohnung war in einem, naja akzeptablem Zustand.

Ich habe der Vermieterin danach sofort eine Nachricht geschickt, das man unmöglich weiterstreichen kann, da sich alles extrem wellt und uns die Tapete an einigen Stellen runterfällt. Die Schlüssel, habe ich Ihr auch wieder zurückgegeben. Wir haben natürlich auch Zeugen.

Jetzt rief die Frau uns heute an und unterstellte mir, das die WOhnung nun unbewohnbar wäre und sie diese nichtmehr vermieten könne. Wir hätten alles verunstaltet. Dabei haben wir lediglich alles abgestaubt, Bad gereinigt und 2 Wände angefangen zu streichen.
Nun versucht Sie von uns Schadensersatz einzuklagen.

Meine Frage ist nun ob Sie mit so einer behauptung durchkommt. Wie gesagt die Wohnung, war von anfang an schon dreckig. Wir haben lediglich das Bad geputzt, 2 Wände angefangen zu streichen, die wir nicht fertig gemacht haben aus Angst uns fällt da alles herunter und abgestaubt.

Wir haben keine Kaution bezahlt, geschweige denn einen Mietvertrag. Lediglich die Schlüsselübergabe wurde festgehalten. Diese sind aber auch schon wieder an Sie zurück gegangen.

Ich danke Ihnen schoneinmal für Ihre Antworten

LG Mike

Hallo,

Ihre Annahme, dass kein Mietvertrag geschlossen wurde, stimmt so leider nicht. In D können Verträge auch mündlich geschlossen werden, was anscheinend hier der Fall ist, da Sie der Vermieterin zu verstehen gegeben haben, dass Sie die Wohnung Mieten möchten und Sie und die Vermieterin sich bei Schlüsselübergabe einig waren.

Bei einem mündlich geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Fristen. Bzgl. Miethöhe haben Sie sich vermutlich auf eine Anzeige gemeldet, in der dies steht.

Rein theoretisch sind Sie also Mieter und müssen der Vermueterin eine Frist bzgl der Mängel setzen, wobei ich bezweifle dass hier ein Mangel vorliegt.

Ich weiß, leider ist meine Antwort nicht wie von Ihnen erhofft.

Lieben Gruss

mitredenwill

Hallo Mike,

hast Du die Schadensersatzforderung schriftlich?
Sonst würde ich dem Vermieter freundlich sagen dass das in Schriftform benötigt wird.

Alle möglichen „Beweise“ sammeln, d.h. Zeugen, Fotos usw.
Aussagen wie vorher weisseln erlaubt wären mit Zeugen natürlich besser. Woher die vorherige Aushändigung ein Indiz dafür ist dass es erlaubt war. Übergabeprotokoll gibt es keines?
Sie müsste ja erstmal die Forderung geltend machen (Kostenrechnung usw.).

Glaub dass sie hier wenig Chancen hat.

Viel Erfolg und nicht stressen lassen!

Gruß
David

Hallo Mike,

eine schwierige Frage. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Vermieterin den Schaden darin sieht, dass der schlechte Zustand jetzt sichtbar ist. Gegen das Reinigen wird sie nichts haben. Aber es ist schon irgendwie so, dass die Wohnung jetzt schlechter zu vermieten sein dürfte und die Vermieterin auf Sie als künftigen Mieter vertraut hat. Ich kann mir nur schwer eine andere Konstellation vorstellen, in der Ihnen der Schlüssel überlassen wurde. Oder wurde besprochen: Renoviert erstmal und dann überlegen wir gemeinsam, ob ein Mietvertrag zustande kommt. Das hätten Sie im Falle einer gelungenen Renovierung auch nicht gewollt (die Vermieterin hätte dann ja auch jemand anderen aussuchen können).
Ich gehe daher davon aus, dass ein faktisches Nutzungsverhältnis durch die Schlüsselübergabe entstanden ist und Sie die Wohnung nur im gleichen Zustand zurückgeben dürfen, wenn Sie vorzeitig und ohne Frist aus dem Vertrag rauswollen. Allerdings dürfte der entstandene „Schaden“ nur schwer zu beziffern sein. Ich würde der Klage locker entgegensehen.

Viel Erfolg.

Hallo David,

danke erstmal für die superschnelle Antwort.
Also ich habe jetzt Rücksprache mit der Vermieterin gehalten. Sie pocht dennoch hart auf Ihr Recht der Schadensersatzforderung, da wir Zitat:„Die Wohnung in einem unzumutbaren Zustand hinterlassen haben, sowas wäre Ihr noch nicht unter die Augen gekommen.“
Noch einmal übersichtshalber.

Alles was wir schriftlich haben ist ein handgeschriebender Zettel auf dem steht, das wir die Schlüssel bekommen haben.
Unternommen haben wir folgendes:

  • Teppich rausgemacht (War der Wunsch der Vermieterin, sie wollte diesen eh entfernen falls wir diesen nicht wollen.)
  • Wohnung gekehrt und Bad geputzt.
  • Es war eine „Küche“ nenne ich es mal vorhanden die Sie entsorgen wollte.
    Wir haben Sie gefragt ob wir diese behalten dürften und diese dann lackieren dürfen, da uns die gelbe Folie darauf nicht gefiel. Sie sagte wortwörtlich, wir dürften mit der Wohnung machen was wir wollten.
  • Zum Schluss haben wir dann wollen mit Streichen anfangen. Ich in dem Schlafzimmer und meine Freundin mit Ihren Freundinnen im Wohnzimmer.
    Leider mussten wir festellen, das die Tapete sich auf extremste Art anfangt zu Wellen. In dem Wohnzimmer fing Sie sogar an abzufallen und brüchig zu werden. Als ich dann genauer hinsah, sah ich das noch nicht mal irgendwas verputzt ist.

Noch mal zu den Verträgen.
Wir wollten die Wohnung und Sie wollte uns Sie geben. Zum Zeitpunkt unserer Zusage wussten wir nicht was uns da mit dieser Streicherei erwartet. Sie sagte uns das man diese Wohnung streichen kann und auch mit dem Teppich und der Küche machen kann was man will. Jetzt wirft Sie mir das alles vor das ich das kaputt gemacht hätte und ich sogar noch das Silikon in der Dusche einfach unfachmännisch neu gemacht habe…

Sie beharrt auf das Geld und will keinerlei Ausbesserrung.

Mit freundlichen Grüßen
Mike

Hallo mitredenwill,

danke auch erstmal für die rasche Antwort. Da wir die Wohnung ja wirklich haben wollten, haben wir uns auf das Wort dieser Vermieterin verlassen, die zu uns gesagt hat, das wir die Wohnung streichen können. Wortwörtlich sagte Sie uns „Ihr könnt damit machen was Ihr wollt“. Wir sollten schonmal anfangen zu streichen und den Teppich rausholen + die Küche. Ausser wir wollen beide Sachen haben dann drüften wir Sie behalten und damit machen was wir wollen.

Ich bin dann mit meiner Freundin am nächsten Tag in die Wohnung um mit den Arbeiten zu beginnen. Unternommen haben wir folgendes:

  • Teppich rausgemacht (War der Wunsch der Vermieterin, sie wollte diesen eh entfernen falls wir diesen nicht wollen.)
  • Wohnung gekehrt und Bad geputzt.
  • Es war eine „Küche“ nenne ich es mal vorhanden die Sie entsorgen wollte.
    Wir haben Sie gefragt ob wir diese behalten dürften und diese dann lackieren dürfen, da uns die gelbe Folie darauf nicht gefiel. Sie sagte wortwörtlich, wir dürften mit der Wohnung machen was wir wollten.
  • Zum Schluss haben wir dann wollen mit Streichen anfangen. Ich in dem Schlafzimmer und meine Freundin mit Ihren Freundinnen im Wohnzimmer.
    Leider mussten wir festellen, das die Tapete sich auf extremste Art anfangt zu Wellen. In dem Wohnzimmer fing Sie sogar an abzufallen und brüchig zu werden. Als ich dann genauer hinsah, sah ich das noch nicht mal irgendwas verputzt ist.

Als ich Ihr dann Bescheid sagte, das es unmöglich ist zu streichen und wir mit den zwei wänden aufgehört haben, rief Sie mich an und bestätigte mir, das wir die Wohnung dann halt nicht bekommen und Sie die Schlüssel auch wieder hat.

Ja am nächsten Tag dann riefen uns Ihre Söhne an und Sie selbst und unterstellten uns das die Wohnung nicht mehr bewohnbar sei und alles extrem schlimm aussieht. Wie gesagt wir haben zwei Wände angefangen zu streichen, ihren teppich rausgemacht den sie nicht wollte und die küche die wir lackieren durften lackiert. Sie hat auch alles gesehen während wir darin arbeiteten. Jetzt auf einmal kommt die VM dann mit solchen beschuldigungen. Ich bot Ihr an das ich alles Ausbessere, was in Ihren Augen fehlerhaft ist, aber Sie stieg überhaupt nicht darauf ein und pochte nur auf Schadensersatz.

Hallo Museumsfan,
ja das denke ich mir auch. Sie versicherte uns dass diese Wohnung im bewohnbaren Zustand sei. Darauf haben wir vertraut. Das uns direkt nach dem Streichen die Tapete entgegenkommt, konnten wir auch nicht ahnen.
Sie sagte zu uns das man die Wohnung streichen kann, was nun aber nicht der Fall ist. Sie sagte auch das man die „Küche“ lackieren dürfte wenn wir das wollten, ansonsten würde Sie sie entsorgen.
Nun versucht Sie mir alles anzuhängen und Sie das alles nie gesagt hätte.

Ich bot an Ihr die zwei Wände fertig zu streichen. Leider interessierte Sie das nicht sonderlich. Sie wollte nur den Schadensersatz.

Hallo,
wenn ich so etwas lese wird mir schlecht- Sorry! Der Vermieter war so nett und hat Sie schon vor Mietbeginn in die Wohnung gelassen zum renovieren. Sie haben bei der Besichtigung der Wohnung den Zustand gesehen und wussten, dass Sie dort noch das ein oder andere machen müssen. Meinen Sie, Sie haben beim anbringen der Tapeten alles richtig gemacht? (Tapete wurde vielleicht durchnässt) zu hohe Luftfeuchtigkeit) dann hält diese nicht mehr richtig! Oder sind Sie ein Maler?
Ich finde so etwas ziemlich unfair dem Vermieter gegenüber. Ich habe einige Mietobjekte und so etwas ist mir noch nicht passiert.
Fakt ist: Sie müssen die Wohnung so hinterlassen, so wie Sie diese vorgefunden haben.
Es gibt nur eine Ausnahme z. B. wenn die Wohnung lebensbedrohlich verschimmelt ist, dies muss allerdings auch per Gutachten festgestellt werden.
Da Sie den Schlüssel schon an sich genommen haben und schon mit dem renovieren begonnen haben, würde ich sagen wurde der Mietvertrag schon mündlich geschlossen.
Mein Tip, versuchen Sie sich mit dem Vermieter zu einigen damit es nicht vor Gericht geht.

Dunwartest keine Rückantwort mehr ab?? (Abmeldung)

Hallo,

entscheidend ist, dass ein Mietvertrag durch mündliche Vereinbarung und Schlüsselübergabe zustande gekommen ist. Mietverträge sind nicht zwingend schriftlich. Nur Kündigungen sind zwingend schriftlich.
Problem ist hier dann, dass kein Übergabeprotokoll vorliegt und damit Aussage gegen Aussage steht.

Ich weiß hier nicht, wie es weiter geht, was in Ihrer mündlichen Zusage als Einzugstermin vereinbart wurde. Eigentlich gilt ab da dann eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Und dann wäre wieder ein Übergabeprotokoll fällig, in dem Schäden protokolliert werden. unabhängig von einer Kautionszahlung.

Möglich wäre ein Rücktritt vom Mietvertrag durch einen Mietaufhebungsvertrag, dem beide Parteien zustimmen müssen oder Rücktritt wegen arglistiger Täuschung (siehe auch http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rueckt…). Aber ob Sie damit durchkommen, kann ich nicht sagen. Was wäre arglistige Täuschung: haben Sie die Wohnung vor der Schlüsselübergabe nicht gesehen?

ich kann Ihnen beim besten Willen nicht sagen, wie Sie aus diesem Schlamassel herauskommen.

Gruß Elfriede

wohnung wird in vorhandenen Zustand übernommen,
wenn sie nur angefangen haben zu steichen, sind sie meiner Meinung nicht für angebliche Schäden verantwortlich.
Natürlich Streitsache,
empfehle gütiche einigung, wenn nicht Rechtsbeistand.

Hallo! Ich glaube damit kommt die Vermieterin nicht durch. Ist aber eine Glaubensfrage. Keine Tatsache.