Hallo!
Mieter A erhalte Eigenbedarfskündigung (Frist 3 Monate). A kann nachweisen, dass bei Vermieter B kein Eigenbedarf vorliegt, da Begründung fehle. Nun kündigt B mit Hinweis auf die Sonderregelung in Häusern, die nur von Vermieter und Mieter bewohnt werden. Frist nun 6 Monate. Frist endet Februar 2008. Mieter A könnte nun zum 1.1. oder 15.1.2008 umziehen.
Wann muß Mieter A dem Vermieter B Bescheid sagen, dass er ausziehen möchte?
Muß A in diesem Falle für die verbleibenden Monate noch Miete bezahlen, wenn B Mieter A doch loswerden wollte?
Danke und viele Grüße,
Nicky