Vermieterkündigung und Auszug

Hallo!

Mieter A erhalte Eigenbedarfskündigung (Frist 3 Monate). A kann nachweisen, dass bei Vermieter B kein Eigenbedarf vorliegt, da Begründung fehle. Nun kündigt B mit Hinweis auf die Sonderregelung in Häusern, die nur von Vermieter und Mieter bewohnt werden. Frist nun 6 Monate. Frist endet Februar 2008. Mieter A könnte nun zum 1.1. oder 15.1.2008 umziehen.

Wann muß Mieter A dem Vermieter B Bescheid sagen, dass er ausziehen möchte?
Muß A in diesem Falle für die verbleibenden Monate noch Miete bezahlen, wenn B Mieter A doch loswerden wollte?

Danke und viele Grüße,
Nicky

Hi,

Wann muß Mieter A dem Vermieter B Bescheid sagen, dass er
ausziehen möchte?

Gar nicht. Er muß am 28.2. die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand übergeben haben. Wann er auszieht, interessiert den VM nicht.

Muß A in diesem Falle für die verbleibenden Monate noch Miete
bezahlen, wenn B Mieter A doch loswerden wollte?

Ja.
Man könnte höchstens versuchen mit dem VM zu reden: „Wenn Sie mir die letzten Monate erlassen, bin ich am 1.1. draußen und mache keinen Ärger…“

Gruß Stefan