Vermieterpfandrecht

Vermieter wollte beim Auszug (Geschäft) Einbauten in Höhe von Euro 1500 behalten. Jetzt ist das Mietverhältnis fristgerecht gekündigt und er will nichts mehr von dieser Vereinbarung wissen. Die 1500 Euro sind mit der ausstehenden Miete verrechnet und sofort wurde eine Klage bei Gericht angestrengt über diesen Betrag. Außerdem wird jetzt versucht - außergerichtlich - das Vermieterpfandrecht auszuüben. Ihm wurde mitgeteilt, dass doch wohl erst mal das Gerichtsurteil abgewartet werden soll, bevor irgendeine andere Aktion fällig wird. Ach ja, wichtig: die Vereinbarung über die Einbauten sind schriftlich vorgenommen worden. Jetzt sollen sie nur gelten, wenn weiter gemietet wird… Diese Woche wird das Geschäft aber in ein neues Lokal umziehen. Kann er die Mitnahme der Ladenausstattung untersagen???
Stichwort: Pfandrecht ???

Hallo

Vermieter wollte beim Auszug (Geschäft) Einbauten in Höhe von
Euro 1500 behalten.

Wem gehören denn diese Dinge?

Jetzt ist das Mietverhältnis fristgerecht
gekündigt und er will nichts mehr von dieser Vereinbarung
wissen.

Kann ja sein, das diese Dinge inzwischen nicht mehr dieses Geld wert sind.

Die 1500 Euro sind mit der ausstehenden Miete
verrechnet

Mutig, da nicht so ganz zulässig.

und sofort wurde eine Klage bei Gericht angestrengt
über diesen Betrag.

Miete darf nicht so einfach verrechnet werden.
Da muß schon ein triffiger Aufrechnungsgrund bestehen, der über der Kaution angesiedelt wäre.

Außerdem wird jetzt versucht -
außergerichtlich - das Vermieterpfandrecht auszuüben.

Ein übliches Verfahren, wenn die Miete ausbleibt.

Ihm
wurde mitgeteilt, dass doch wohl erst mal das Gerichtsurteil
abgewartet werden soll, bevor irgendeine andere Aktion fällig
wird.

Das kann man mitteilen, doch wer ein solches Verfahren anstrengt kennt sich idR aus und weiss dann auch, das dazu eben ersteinmalm kein Urteil nötig wäre. Es heißt ja auch Pfand, das ggf. wieder zurückgegeben werden müßte.

Ach ja, wichtig: die Vereinbarung über die Einbauten
sind schriftlich vorgenommen worden.

Gut, wenn sie noch gelten. Es kann aber strittig sein, ob alles noch so im vereinbarten Zustand wäre.

Jetzt sollen sie nur
gelten, wenn weiter gemietet wird…

Dies widerspräche so aber den Grundgedanken.

Diese Woche wird das
Geschäft aber in ein neues Lokal umziehen.

Ja, das Leben kann so frei sein :smile:

Kann er die
Mitnahme der Ladenausstattung untersagen???

Ja.

Stichwort: Pfandrecht ???

genau deswegen
http://dejure.org/gesetze/BGB/562.html

Bis zur Klärung darf der VM alle ausreichende Dinge, die nicht zum tätsälichen Leben benötigt werden unter Vermieterpfandrecht stellen und den Abtransport untersagen ung ggf. auch verhindern.

vlg MC

Guten Tag,

Hallo

Vermieter wollte beim Auszug (Geschäft) Einbauten in Höhe von
Euro 1500 behalten.

Wem gehören denn diese Dinge?

Diese Dinge sind vom Mieter eingebaut worden und gehören ihm

Jetzt ist das Mietverhältnis fristgerecht
gekündigt und er will nichts mehr von dieser Vereinbarung
wissen.

Kann ja sein, das diese Dinge inzwischen nicht mehr dieses
Geld wert sind.

Doch es ist ja eine ganz aktuelle Bewertung vom Vermieter selbst durchgeführt. Er hat den Betrag festgelegt.

Die 1500 Euro sind mit der ausstehenden Miete
verrechnet Stimmt, ab aber der VM hat sich auch nicht sonderlich korrekt verhalten…

Mutig, da nicht so ganz zulässig.

und sofort wurde eine Klage bei Gericht angestrengt
über diesen Betrag.

Miete darf nicht so einfach verrechnet werden.
Da muß schon ein triffiger Aufrechnungsgrund bestehen, der
über der Kaution angesiedelt wäre.Was heisst das "über der Kaution angesiedelt sein " ?

Außerdem wird jetzt versucht -
außergerichtlich - das Vermieterpfandrecht auszuüben.

Ein übliches Verfahren, wenn die Miete ausbleibt.

Ihm
wurde mitgeteilt, dass doch wohl erst mal das Gerichtsurteil
abgewartet werden soll, bevor irgendeine andere Aktion fällig
wird.

Das kann man mitteilen, doch wer ein solches Verfahren
anstrengt kennt sich idR aus und weiss dann auch, das dazu
eben ersteinmalm kein Urteil nötig wäre. Es heißt ja auch
Pfand, das ggf. wieder zurückgegeben werden müßte.

Ach ja, wichtig: die Vereinbarung über die Einbauten
sind schriftlich vorgenommen worden.

Gut, wenn sie noch gelten. Es kann aber strittig sein, ob
alles noch so im vereinbarten Zustand wäre.

Das ist hier nicht strittig, da wie ober erwähnt,die Schätzung ganz aktuell ist.

Jetzt sollen sie nur
gelten, wenn weiter gemietet wird…

Dies widerspräche so aber den Grundgedanken. Eben!.

Diese Woche wird das
Geschäft aber in ein neues Lokal umziehen.

Ja, das Leben kann so frei sein :smile:Umzug ist schon passiert - kann jetzt aus dem neuen Geschäft etwas entwendet /gepfändet werden ?

Kann er die
Mitnahme der Ladenausstattung untersagen???

Ja. Zu Spät - aber die Einbauten sind nach wie vor drin.

Stichwort: Pfandrecht ???

genau deswegen
http://dejure.org/gesetze/BGB/562.html

Bis zur Klärung darf der VM alle ausreichende Dinge, die nicht
zum tätsälichen Leben benötigt werden unter
Vermieterpfandrecht stellen und den Abtransport untersagen ung
ggf. auch verhindern.
Die Einrichtung und Ware wird natürlich benötigt, sonst kann der Geschäftsbetrieb ja nicht weiterlaufen.

vlg MC Vielen Dank für die schnelle Auskunft und ebenfalls schöne Grüße, oprah

Hi,

Vermieter wollte beim Auszug (Geschäft) Einbauten in Höhe von
Euro 1500 behalten.

Wem gehören denn diese Dinge?

Diese Dinge sind vom Mieter eingebaut worden und gehören
ihm

OK, dann wird sich ggf. an einem Prozess herausstellen, wem sie in Zukunft gehören werden.

Jetzt ist das Mietverhältnis fristgerecht
gekündigt und er will nichts mehr von dieser Vereinbarung
wissen.

Kann ja sein, das diese Dinge inzwischen nicht mehr dieses
Geld wert sind.

Doch es ist ja eine ganz aktuelle Bewertung vom Vermieter
selbst durchgeführt. Er hat den Betrag festgelegt.

Gut, dann wäre dieser Betrag unstrittig.

Die 1500 Euro sind mit der ausstehenden Miete
verrechnet

Stimmt, ab aber der VM hat sich auch nicht sonderlich korrekt verhalten.

Hier aus der Ferne mit einseitigen Argumenten versehen läßt sich dies schwer beurteilen.

Mutig, da nicht so ganz zulässig.

und sofort wurde eine Klage bei Gericht angestrengt
über diesen Betrag.

Miete darf nicht so einfach verrechnet werden.
Da muß schon ein triffiger Aufrechnungsgrund bestehen, der
über der Kaution angesiedelt wäre.

Was heisst das "über der Kaution angesiedelt sein " ?

Dh die Kaution darf nicht für Mietzahlungen (auch der letzten Monate) nicht vom M verrechnet werden. Alles andere, wie hier einen Abstand (so nannte man dies früher) würde iZ ein Gericht die Verrechnung prüfen.

Wie bei vielen Rechtstreitigkeiten wäre der Ausgang und Zeitaufwand offen. Durch die Kosten daraus wird oft der Nutzen aufgebraucht. Wenn ein unsicherer Rechtstreit durch mehrere Instanzen sich genauso teuer gestaltet wie der Streitwert beträgt wäre das Risiko zwischen Gewinn und Verlust 50:50.

Da wäre ein Roulettetisch fast genausogut um sein Geld zu vermehren…

Außerdem wird jetzt versucht -
außergerichtlich - das Vermieterpfandrecht auszuüben.

Ein übliches Verfahren, wenn die Miete ausbleibt.

Ihm
wurde mitgeteilt, dass doch wohl erst mal das Gerichtsurteil
abgewartet werden soll, bevor irgendeine andere Aktion fällig
wird.

Das kann man mitteilen, doch wer ein solches Verfahren
anstrengt kennt sich idR aus und weiss dann auch, das dazu
eben ersteinmalm kein Urteil nötig wäre. Es heißt ja auch
Pfand, das ggf. wieder zurückgegeben werden müßte.

Ach ja, wichtig: die Vereinbarung über die Einbauten
sind schriftlich vorgenommen worden.

Gut, wenn sie noch gelten. Es kann aber strittig sein, ob
alles noch so im vereinbarten Zustand wäre.

Das ist hier nicht strittig, da wie ober erwähnt,die Schätzung
ganz aktuell ist.

Wenn es keinen Grund gibt für den VM sich nicht an der Vereinbarung halten zu müßen, wäre dieses Verhalten nicht nachvollziehbar und würde wohl auch keinen Bestand vor einem Gericht haben.

Dabei wäre aber ein außergerichtilicher Vergleich vermutlich immer noch sinnvoller, weil man sich den Zeit- udn Ärgeraufwand spart.

Dieser Nicht-Aufwand läßt sich besser in das neue Geschäft stecken.

Jetzt sollen sie nur
gelten, wenn weiter gemietet wird…

Dies widerspräche so aber den Grundgedanken.

Eben!

Diese Woche wird das
Geschäft aber in ein neues Lokal umziehen.

Ja, das Leben kann so frei sein :smile:

Umzug ist schon passiert - kann jetzt aus dem neuen Geschäft etwas entwendet /gepfändet werden ?

Wenn Dinge, über die der VM das Pfandrecht ausgesprochen hat, mitgenommen wurden schon.
http://dejure.org/gesetze/BGB/562a.html

Kann er die
Mitnahme der Ladenausstattung untersagen???

Ja.

Zu Spät - aber die Einbauten sind nach wie vor drin.

s. o.

Stichwort: Pfandrecht ???

genau deswegen
http://dejure.org/gesetze/BGB/562.html

Bis zur Klärung darf der VM alle ausreichende Dinge, die nicht
zum tätsälichen Leben benötigt werden unter
Vermieterpfandrecht stellen und den Abtransport untersagen ung
ggf. auch verhindern.

Die Einrichtung und Ware wird natürlich benötigt, sonst kann der Geschäftsbetrieb ja nicht weiterlaufen.

Das wäre mir die ganze Vereinbarung nicht schlüssig. WEnn bei Auszug ein Abstand vereinbart wurde, dann sind die Sachen auch zu übergeben.

Der Geschäftsbetrieb kann auch mit anderen ähnlich besorgten Dingen fortgesetzt werden.

vlg MC

Vielen Dank für die schnelle Auskunft und ebenfalls schöne Grüße, oprah

btw:
Warum wird nicht einfach die (berechtigte) Forderung des VM beglichen?

vlg MC

PS:
Bitte nicht in meinem Text schreiben, sondern immer eine neue Zeile anfangen! Der Editor sortiert den Einschub dann selbst. Merci.