Vermieterpfandrecht

Hallo,

wenn fristlose Kündigung + Vermieterpfandrecht (Gewerberäume) erklärt wurde, die aufgelaufene Mietschuld dann aber beglichen wurde, erlischt das Vermieterpfandrecht dann? Muß der Vermieter erneut Vermieterpfandrecht erklären, wenn in der Folge wieder Mietschulden auflaufen?

Danke, foc

Hi,
mit Erledigung der Mietschulden ist auch das hierfür geltend gemachte Vermieterpfandrecht beendet.
Der Vermieter kann dieses Pfandrecht immer nur für eine konkrete Schuldensituation geltend machen, nicht pauschal und grundsätzlich erklären.
Gruß,
Francesco