Vermieterpfandrecht

Kann ein Vermieter Sachen, die er über das Vermieterpfandrecht in Besitz genommen hat, selbsständig und nach seinen Preisvorstellungen verkaufen?
Und, wenn er das bereits getan hat, was kann man dann noch dagegen tun?

Kann ein Vermieter Sachen, die er über das Vermieterpfandrecht
in Besitz genommen hat, selbsständig und nach seinen
Preisvorstellungen verkaufen?
Und, wenn er das bereits getan hat, was kann man dann noch
dagegen tun?

Hallo,

solange das Mietverhältnis nicht beendet ist und der Mieter wohnt noch in der Wohnung darf der Vermieter keine Gegegnstände entfernen. Er kann das Vermieterpfandrecht aussprechen, jedoch darf der Mieter diese bis zum Auszug nutzen. Allerdings darf er diese Gegenstände nicht mitnehmen. Wie kam der Vermeiter an das Pfandrecht ? Was aber wurde wann, warum mit dem Pfandrecht belegt ? Wann ist der Mieter ausgezogen ? Wann wurden die Sachen verkauft ? Hat der Vermieter dem Mieter die Möglichkeit zur Auslösung angeboten und konnte der Mieter die Auslösung erfüllen ?

Gruss Günter

Hallo,

es handelt sich um keine Wohnung, sondern um einen Gewerbebetrieb.
Vermieterpfandrecht wurde ausgesprochen, nachdem eine rechtmäßige Kündigung erfolgte. Danach gab es keinerlei Ankündigungen oder dergleichen und es wurde bereits Inventar etc. unter Preis vom Vermieter(man das wohl)verwertet.

Gruss Yoyo

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Kann ein Vermieter Sachen, die er über das Vermieterpfandrecht
in Besitz genommen hat, selbsständig und nach seinen
Preisvorstellungen verkaufen?
Und, wenn er das bereits getan hat, was kann man dann noch
dagegen tun?

Hallo,

solange das Mietverhältnis nicht beendet ist und der Mieter
wohnt noch in der Wohnung darf der Vermieter keine
Gegegnstände entfernen. Er kann das Vermieterpfandrecht
aussprechen, jedoch darf der Mieter diese bis zum Auszug
nutzen. Allerdings darf er diese Gegenstände nicht mitnehmen.
Wie kam der Vermeiter an das Pfandrecht ? Was aber wurde wann,
warum mit dem Pfandrecht belegt ? Wann ist der Mieter
ausgezogen ? Wann wurden die Sachen verkauft ? Hat der
Vermieter dem Mieter die Möglichkeit zur Auslösung angeboten
und konnte der Mieter die Auslösung erfüllen ?

Gruss Günter

Hallo,

es handelt sich um keine Wohnung, sondern um einen
Gewerbebetrieb.
Vermieterpfandrecht wurde ausgesprochen, nachdem eine
rechtmäßige Kündigung erfolgte. Danach gab es keinerlei
Ankündigungen oder dergleichen und es wurde bereits Inventar
etc. unter Preis vom Vermieter(man das wohl)verwertet.

Hallo,

hier unbedingt einen Anwalt aufsuchen. Wenn kein Insolvenzverfahren anhängig ist dürfte es sich hier um Diebstahl handeln. Im Falle der später folgenden Insolvenz sogar um eine Straftat im Bereich des Insolvenzrechtes. Standen die entfernten Geräte gar unter Eigentumsvorbehalt eines Kreditgebers muss der Vermieter ohnehin Schadenersatz leisten. Dies sollte auch deshalb ein Anwalt klären, weil hier möglicherweise auch die Staatsanwaltschaft gegen den Vermieter einzuschalten ist, zumindest dann, wenn Vermögenswerte vor Antrag auf Insolvenz zur Seite geschafft wurden.

Gruss Günter

Hallo Günter,

das sind ja tolle Aussichten! Wenn man nun davon ausgeht, dass hier bereits ein Anwalt über den Ablauf Kenntnis hat und keine großen Unregelmäßigkeiten erkennt oder darauf aufmerksam macht, dann könnte einem das doch zu denken geben, oder?
Sehe ich es daher richtig, dass, wenn man eine solche Sache einfach laufen lässt, es passieren kann, man macht sich selbst Probleme, weil man die entsprechenden Gegenmaßnahmen nicht einleitet …
Will damit sagen: Sollte z.B. eine Insolvenz beantragt werden, kann es sein, dass der Antragsteller z.B. Probleme bekommt, weil er sozusagen Masse schon vorher aus der Firma geschafft hat, bzw. es stillschweigend hingenommen wurde, weil beispielweise damit schon einmal ein paar Schulden getilgt sind.

Danke für die bisherigen Kommentare!

Gruss Yoyo

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das sind ja tolle Aussichten! Wenn man nun davon ausgeht, dass
hier bereits ein Anwalt über den Ablauf Kenntnis hat und keine
großen Unregelmäßigkeiten erkennt oder darauf aufmerksam
macht, dann könnte einem das doch zu denken geben, oder?
Sehe ich es daher richtig, dass, wenn man eine solche Sache
einfach laufen lässt, es passieren kann, man macht sich selbst
Probleme, weil man die entsprechenden Gegenmaßnahmen nicht
einleitet …
Will damit sagen: Sollte z.B. eine Insolvenz beantragt werden,
kann es sein, dass der Antragsteller z.B. Probleme bekommt,
weil er sozusagen Masse schon vorher aus der Firma geschafft
hat, bzw. es stillschweigend hingenommen wurde, weil
beispielweise damit schon einmal ein paar Schulden getilgt
sind.

Richtig, daher jetzt Massnahmen ergreifen. Im Übrigen wird ein erfolgreicher Insolvenzverwalter die Gelder solcher Aktionen sich notfalls gerichtlich holen.

Gruss Günter