Vermieterpfandrecht

Hallo,

angenommen, ein Mieter hat seine Wohnung gekündigt, zieht in 4 Wochen aus und hat bis dato aber die vereinbarte Kaution nicht bezahlt. Mietrückstände und Renovierungsschäden sind nicht vorhanden. Darf ich für die offene Kaution ein Vermieterpfandrecht vor dem Auszug aussprechen??

angenommen, ein Mieter hat seine Wohnung gekündigt, zieht in 4
Wochen aus und hat bis dato aber die vereinbarte Kaution nicht
bezahlt. Mietrückstände und Renovierungsschäden sind nicht
vorhanden. Darf ich für die offene Kaution ein
Vermieterpfandrecht vor dem Auszug aussprechen??

  1. es handelt sich um ein gesetzliches pfandrecht, d.h. es findet kein „ausspruch“ statt

  2. der Anspruch auf Leistung einer Kaution wird nicht gesichert (herrschend)
    Grund: aus § 551 bgb folgt ein kumulationsverbot, d.h. der vermieter darf keine doppelte sicherung verlangen