Hallo,
angenommen, ein Mieter hat seine Wohnung gekündigt, zieht in 4 Wochen aus und hat bis dato aber die vereinbarte Kaution nicht bezahlt. Mietrückstände und Renovierungsschäden sind nicht vorhanden. Darf ich für die offene Kaution ein Vermieterpfandrecht vor dem Auszug aussprechen??