Vermieterpfandrecht

Moin ihr Lieben !
Ich habe da mal ne ganz allgemeine Terminfrage :
Wenn der Vermieter Gegenstände eines säumigen Mieters bis zur vollständigen Bezahlung des offenen Rückstandes wegen
Wieder-/Neuvermietung eingelagert hat, wie lange müssen die Sachen eingelagert bleiben, wer zahlt die Lagerungskosten und was muß/bzw. kann der Vermieter nach Ablauf der Mindesteinlagerungszeit dann mit den Sachen tun?
Sorry, aber wie kann/soll der Vermieter dem Ex-Mieter z.B. Post zukommen lassen und zwangsweise Abmelden, wenn der Ex-Mieter seit Monaten nicht erreichbar war/ist ?
Thanks,
Peer

Hallo,

wenn der Vermieter sein Pfandrecht geltend gemacht hat, dann kommen u.a. folgende Bestimmungen zum Einsatz:

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Nach erfolgter Geltendmachung des Vermieterpfandrechts muß der Vermieter die Schuldnergegenstände
zunächst nach den §§ 1257, 1215 BGB verwahren und kann sie nach Eintritt der Pfandreife
(Fälligkeit der Zahlungsforderung, § 1228 II BGB) entweder im Wege der öffentlichen Versteigerung gem.
§§ 1235 I, 383 III BGB oder – sofern das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis hat – durch privatrechtlichen
Verkauf der Pfandsache nach §§ 1235 II, 1221 BGB veräußern. Der Veräußerung des Pfandes muß eine
Verkaufsandrohung gem. § 1234 II BGB gegenüber dem Mieter vorausgehen, die unterbleiben kann,
sofern sie untunlich ist, z. B. wenn sich der neue Aufenthaltsort des Mieters nicht mehr ermitteln läßt.

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Die Fristen regeln sich scheints aus § 885 ZPO und betragen damit 2 Monate (bzw. 2 Mon. und 1 Tag). http://dejure.org/gesetze/ZPO/885.html

Gruß
Nita