Hallo Allerseits,
mich würde interessieren, ob jemand schonmal ähnliche Erfahrungen zu folgendem Fall gemacht hat, oder Tipps dazu hat, wie man sich legitim verhalten kann:
In einer WG gab es bisher einen Hauptmieter und einen Untermieter. Der Untermieter ist seit 3 Monaten so schwer erkrankt, dass seine Mutter nun die Pflegschaft übertragen bekommen hat. Diese befand sich in den ersten 6 Wochen in den Räumlichkeiten der WG als „geduldeter Gast“, verhielt sich jedoch während dieser Zeit nicht als solcher, sondern startete verbale Attacken gegen andere, insbesondere den Hauptmieter durch fortwährendes Anbrüllen, auch nachts, haltlosen Beschuldigungen und „Verwünschungen“, es solle bei ihm die gleiche Krankheit ausbrechen wie bei ihrem Kind, etc…
Das Mietverhältnis zwischen Haupt- und Untermieter wurde seitens des Hauptmieters mittlerweile gekündigt, da dieser in einem Monat aus der Wohnung auszieht. Die Kündigung wurde bereits vor einem Monat wirksam, allerdings hat die Mutter darauf nicht reagiert, insofern sind die Zimmer des Untermieters nach wie vor nicht geräumt und seit 6 Wochen von der Mutter verschlossen worden.
Inzwischen hat sich dadurch der Rückstand der Miete auf 3 Monate angehäuft, eine spätere Rückzahlung ist aufgrund der finanziellen Situation des Untermieters sowie des Unwillens der Mutter und deren finanzieller Situation nicht zu erwarten.
Daher habe ich zwei Fragen:
-
Welches Recht hat in solch einem doch sehr komplexen Fall der Hauptmieter, das Vermieterpfandrecht anzuwenden?
-
Darf die Mutter als „Vertreterin“ des Untermieters ohne vorherige Absprache mit dem Hauptmieter die Wohnung betreten bezw. nach wie vor die Schlüssel zur Wohnung bei sich tragen?
Die ganze Situation ist sehr komplex und verfahren, da nunmehr der Untermieter als „direkter Vertragspartner“ handlungsunfähig geworden ist und gleichzeitig die Mutter durch ihr unkooperatives Verhalten dem Hauptmieter kaum Spielraum für Verhandlungen und gemeinsame Absprachen lässt.
Bin schon gespannt auf eure Antworten und sende
herzliche Grüße,
Leopold
Hallo Leopold,
wäre ich Vermieter und hatte eine WG, würde ich auch nur einen Hauptmieter haben, weil dies erheblich günstiger ist.
Hat nun der Hauptmieter gekündigt muss dieser alle Untermieter auch kündigen, wenn der Vermieter keinen neuen Hauptmieter aus deren Mitte akzeptiert. Kann nun der Hauptmieter nicht die gesamte Mietsache an mich als Vermieter zurückgeben, weil ein oder mehrere Untermieter des Hauptmietrs nicht räumen und die ihren Teil der Mietsache herausgeben, besteht der Mietvertrag zwischen mir und Hauptmieter solange fort.
Ist nun für einen Untermieter des Hauptmieters eine Betreuung bestellt, kommt es ganz darauf an, auf welche Leistungen sich die Betreuung beziehen (z.B. Aufenthaltsbestimungsrecht, Krankheitsvorsorge, Finanzen u.s.w.). Dies würde in der Bestallungsurkunde des Vormundschaftsgerichts genau festgelegt sein, dabei hat die Betreuung auch das Recht des Zugangs zur Mietsache.
Ich als Vermieter würde notfalls den Hauptmieter auf Räumung und Herausgabe der Mietsache verklagen. Auch wenn dieser eigentlich nichts für seinen Untermieter kann, haftet der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter. Der Hauptmieter kann nur offene Forderungen mittels Mahnverfahren titulieren und versuchen irgendwann, seine Forderungen zu bekommen. Notfalls müsste wohl auch der Hauptmieter auf Räumung und Herausgabe der Mietsache des Untermieters klagen.
Aufgrund der nicht unerheblichen Kosten und bei der Abwägung, ob der Untermieter diese jemals begleichen wird, würde ich als Hauptmieter versuchen, eine dringliche Lösung mit dem Betreuer zu finden und dabei leichten Druck ausüben (z.B. Mahnverfahren für Teile der offenen Forderungen, Zustellung beabsichtigter Klage mittels förmlicher Zustellung, Beschwerde an das Vormundschaftsgericht über den Betreuer).
Herzliche Grüsse
Hallo,
eine Rücksprache mit dem Vormundschaftsgericht erscheint mir am sinnvollsten. Die Mutter handelt hier wohl nicht mehr im Interesse des Sohnes und möglicherweise kann hier das Gericht die Mutter zur Vernunft bringen.
Sollte auch das Gericht nichts bewirken, bleibt der Weg über ein gerichtliches Räumungsverfahren. Am Ende sollte unbedingt eine „Berliner Räumung“ vollzogen werden.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]