Vermieterpfandrecht

Ich möchte von meinem Vermieterpfandrecht gebrauch machen,
wie muss ich vorgehen ???

Hi,
es wäre sinnvoll, wenn du mehr Angaben über den Sachverhalt machen würdest.
Das Vermietpfandrecht bei privaten Personen als Mieter ist nicht praktikabel.

  1. Zunächst einmal unterliegen alle Sachen des Mieters nicht dem Vermieterpfandrecht, die der Mieter zum Leben braucht.
    Das ist in der Regel die gesamte Wohnungseinrichtung. Es bleiben dann nur noch erhebliche Werte wie Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck und teure Gemälde usw.
    Findet man selten bei Mietern, die Miete nicht bezahlen und aus der Wohnung geklagt werden.
  2. Du mußt wissen, welche der pfändbaren Wertsachen dem Mieter gehören und welche anderen Personen. Der Mieter kann dich hier wunderbar auflaufen lassen und anschließend Erklärungen beibringen, dass alle Sachen anderen Personen gehören.
  3. Du mußt das Vermieterpfandrecht eindeutig aus Mietschulden herleiten, die vor der Geltendmachung des Vermieterpfandrechtes entstanden sind.
  4. Du müßtest die dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen professionell von einer Spedition einlagern lassen und diese Kosten vorlegen.

Wie gehts dann weiter? Irgendwann hast du abgeklärt, dass es keine anderen Eigentümer gibt und beantragst die Versteigerung der Gegenstände, die dann nur einen geringen Bruchteil des von dir veranschlagten und auch meistens tatsächlichen Wertes ergibt.
Sehr unattraktiv.

Interssant ist ein Vermieterpfandrecht im Zusammenhang mit einem gewerblichen Unternehmen als Mieter. Dort gibt es oft noch Anlagen und Maschinen, Büroeinrichtungen usw., die verwertet werden können.

Gruß,
Francesco