Vermieterpflicht bei Einbau von neuer Wohnungstür

Mein Vermieter hat letztes Jahr meine schon wirklich veraltete Wohnungstür austauschen lassen gegen eine neue moderne Tür. Bei der alten war so ein zusätzlicher Schieberegler dran, mit dem man die Tür noch mal extra verschließen konnte. Bei der neuen gibts sowas nicht, außerdem kann man die Tür von außen mit einem Schlüssel öffnen während von innen einer steckt. Ich fühl mich nun nicht mehr so richtig sicher und hätte gerne eine zusätzlichen Kette an der Tür angebracht. Hab meinen Vermieter schon gefragt, der meint, dass ich das gerne machen kann aber dann auf eigene Kosten und in eigener Regie. Meine Frage: Muss er nicht den ursprünglichen Zustand nach dem Austausch der Tür mindestens wieder gewährleisten? (Seine Antwort war, dass er mit einer 2500Euro teuren Tür sicherlich schon genug getan hat und dass diese bestimmt jetzt schon sicherer ist als meine vorherige)

Hallo,
ich kann das nicht mit hundertprozentiger Sicherheit beantworten. Aber ich denke, dass der Vermieter recht hat. Sollte der Wunsch bestehen, eine Kette oder einen Sicherheitsregler oder ein anderes Schloß einbauen zu lassen, kann der Mieter das auf eigene Kosten in Absprache mit dem Vermieter machen.
Verpflichtet ist der Vermieter dazu, meiner Meinung nach nicht

Hallo,

die neue, modernere Tür ist sicherlich nach den neuesten Richtlinien gefertigt, damit also einbruchshemmend. Solltest Du jedoch weitere Sicherungsmaßnahmen wünschen, so sind diese durch Dich vorzunehmen. AberVorsicht: alle Änderungen an der Tür musst Du bei einem Auszug eventuell rückgängig machen, bis hin zu einer neuen Tür.
Gruß
Udo

hallo,

wow, für eine Haustür oder Wohnungstür 2500€ ??? Eine sicherheitskette muss der mieter selber übernehmen…

lisa

Hallo Lulla,

wenn die Tür wirklich 2500 € gekostet hat, dann ist sie in WK2 ausgestattet, d.h. sie hat zusätzliche Verriegelungen. Dass der Zylinder doppelt schliessend ist, hat den Vorteil, dass die Tür nach versehentlichem Zuschlagen, bei innen steckendem Schlüssel, noch von aussen geöffnet werden kann.

Ich würde den Standardzylinder gegen einen Pfofilzylinder z.B. Abus XP2 oder Keso (ca. 160 €) austauschen, da man den Standardzylinder leicht mit einem Picker aufbekommt. Den Zylinder tauschen Sie bei Auszug wieder gegen den alten um.
Meines Achtens erübrigt sich dann eine zusätzliche Schliessung oder Kette.
Ein seriöser Schlüssel- oder Sicherheitsdienst hilt Ihnen weiter.
BG
hardy

Moin!
Nein, muss er nicht, denn der VM stellt sein Eigentum (auch neues) dem Mieter zur Verfuegung. Will der Mieter etwas daran aendern, darf er das gern machen, wenn der VM das genehmigt - auf seine eigenen Kosten.
Gruss
MK

Sie haben keine Anspruch auf eine besondere Absicherung der Türe, wenn die normales Sicherungsbedürfnis, wie hier geschildert, erfüllt.

Hallo,

da Sie ja dem Austausch der Tür nicht widersprochen haben, können Sie danach auch keine Forderungen mehr stellen. Es sei Sie haben etwas anderes mit Ihrem Vermieter aus gemacht.
Viel Glück