Guten Tag liebe Gemeinde,
Nehmen wir an, dass ein Eigentümer ein Mehrfamilienhauses vor einem Jahr gekauft hat, diese komplett saniert, modernisiert und ausgebaut hat.
Nehmen wir ferner an, die Mieter sind vor einem Jahr eingezogen, nach dreimonatiger Verzögerung, durch Bauverzögerungen.
Nehmen wir ferner an, mehrer Parteien haben Setzrisse, verzogene Türen, verzogene Fenster (lassen sich nicht mehr öffnen), sehr viele gebrochene Fliesen, weil Untergrund hohl und Silikonnähte in Badewannen und Duschwanne sind gerissen, so dass das Wasser ungehindert hinter die Fliesen laufen kann.
Nehmen wir ferner an, der Vermieter und Verwaltung wurden telefonisch informiert.
Man bekam die Auskunft, dass diese Mängel nach Auszug des Mieters erst behoben werden.
Die Wohnung ist modern und groß, deswegen von der Miete her auch teuer.
Frage: Ist der Vermieter verpflichtet, anbetracht solcher Mängel, diese zu beseitigen?
Und falls nach schriftlicher Aufforderung nichts passiert, möglich, Miete zu mindern?
Zweites Szenario:
Nehmen wir an bei Einzug wurde dem Mieter über DBTV eine kostenlsoe Fernsehanlage zu Verfügung gestellt, mit der Begründung, der Vermieter bezahlt den Anschluss für Kabel nicht, und Satellitenschüssel und Anlage auch nicht.
Der Mieter hat daraufhin gebeten, schriftlich ihm mitzuteilen, dass er kein Kabel im Hause zur verfügung hat, und beschafft sich Internetfernsehen.
Nach einem Jahr erfährt er von Nachbarn, dass der Vermieter nun wohl auf Druck neuer Mieter Kabel verlegt hat, und DBVT abgeschaltet (Bildqualität katastrophal).
Nun will der Vermieter die Kosten des Kabelfernsehen auf die Mieter verteilen.
Muss der Mieter dies akzeptieren oder muss er das Kabel nicht bezahlen, da er weder informiert wurde noch Kabel nutzt?
Danke für Hilfe
LG
Wölkchen