Hallo!
Wir haben einen Mietvertrag vorgelegt bekommen, der sehr explizit unsere Pflichten, aber kaum Rechte für uns ausweist. Z.B. haben wir uns vorher mündlich darauf geeinigt, dass wir bei Einzug (Haus wird zum 1. Mal vermietet, wurde vorher vom verstorbenen Bruder selbst bewohnt)alles komplett renovieren, Wand-Decke-Boden, da alles c.a. 30 Jahre als ist.
Nun sollen wir eine Mietkaution (3mal Kaltmiete) in Höhe von 2450 Euro bezahlen. Wofür soll das denn sein? Wenn wir doch die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand versetzen, warum sollen wir dann eine so hohe Kaution hinterlegen? Nebenkosten werden separat abgerechnet, damit hat der Vermieter nichts zu tun, er erhält nur die Kaltmiete und, soweit ich weiß, nur noch die Abgaben für Müll und Gebäudeversicherung.
Danke für Antworten.
Frieder
Hallo erstmal,
also ich bin zwar kein Experte auf dem Gebiet, aber da ich bis vor 5 Jahren noch selber zur Miete gewohnt habe, kann ich nur sagen, daß das mit der Kaution schon normal ist. Wieviel Monatsmieten diese beträgt ist unterschiedlich. 3 Monatsmieten kann vorkommen (ist aber schon recht happig). Ich würde darauf bestehen, daß die Kaution auf ein gesondertes Konto einbezahlt wird, so daß die Kaution 1. Zinserträge erwirtschaftet (die EUCH nach Mietende zustehen!!!)und 2. bei einer Insolvenz (auch Privatinsolvenz) des Vermieters nicht im „Besitz“ dessen ist, sondern Euer Eigentum bleibt. Es gibt dafür Extra-Spar-Konten, wie die allerdings genau heißen, weiß ich nicht mehr. Einfach mal bei einer Bank nachfragen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruß
Claudia
Hallo,
ich wusste gar nicht, dass ich von wer-weiss-was als Experte für Mietfragen gehandelt werde…
Ich kann also wenig zu diesem Thema sagen.
Der Vermieter ist berechtigt, als Sicherheit für Beschädigungen etc. der Wohnung eine Kaution einzubehalten / einzufordern. Dies ist gesetzlich unabhängig davon, wer die Wohnung renoviert hat. Wie hoch diese Kaution maximal sein darf, weiß ich nicht. Dies ist aber mit Sicherheit über google rauszufinden.
Viel Erfolg,
Eberhard
hallo frieder123.
die kaution ist dafür da, dass der vermieter eine sicherhiet hat, dass ihr die wohnung auch wieder ordentlich verlasst. dass ihr es euch erst mal schön macht, davon ist ja auszugehen. aber ihr müsst sie auch ordentlich wieder abgeben. solltet ihr das nicht tun, kann der vermieter die kaution oder einen teil davon einbehalten und von diesem geld die wohnung in stand setzen lassen. das ist total normal. zulässig ist das dreifache der kaltmiete als kaution zu verlangen. also auch ganz normal, was dein vermieter da von euch will. machen eigentlich fast alle vermieter so. die renovierung kann bei einzug oder auszug vereinbart werden. einmal bist du halt dran und „bei einzug“ hat den vorteil, dass du es für dich selber schön machst und nicht für den nächsten.
ist das deine erste eigene wohnung?
gruß, nix_blick.
Hallo und Danke erstmal.
Nein, das ist unsere 3. Wohnung, die wir privat mieten. Allerdings zum ersten Mal sollen wir die Kaution hinterlegen.
Mir kommt das nur so irre viel vor, klar, weil die KM so hoch ist. Ich denke halt nur, einerseits einigten wir uns darauf, dass wir finanziell nicht in der Lage sind, eine doppelte Mietbelastung zu bezahlen, aber andererseits schlägt er uns eine eigentlich dann 4-fach Belastung vor, die dann im ersten Monat fällig wäre…im Mietvertrag steht aber auch, dass wir bei Auszug renovieren müssen, ansonsten prozentual bezahlen müssen, wenn wir alle 3 Jahre nicht das Wozi, Bad und Küche renoviert hätten…
Die 14 Seiten Vertrag haben es echt in sich.
Frieder
wenn euch die zahlung auf einen schlag zu sehr belastet, seid ihr berechtigt, sie in drei raten zu zahlen. die erste bei beginn des mietverhältnisses, die zweite und dritte in den beiden folgemonten. nachzulesen beim deutschen mieterbund e.V. http://www.mieterbund.de/928.html
renovierung bei einzug enthebt nicht aller renovierungen in der zukunft. es gibt fristen für die einzelnen räume (in küche, bad und wc alle drei jahre, in den übrigen räumen alle fünf jahre). es gibt allerdings ein bgh-urteil, das besagt, dass die fristen nur dann eingehalten werden müssen, wenn auch tatsächlich ein renovierungsbedarf besteht. musst du mal genauer googeln.
insgesamt würde ich zu einem sogenannten „einheitsmietvertrag“ raten. der hat nur wenige seiten und ist - wie das deutsche mietrecht im allgemeinen - recht mieter-freundlich. viele der selber aufgestellten klauseln in anderen mietverträgen haben eh keine gültigkeit, weil ein rechtsspruch sie untersagt. z.t. ist es also auch kein wirkliches problem, sie zu unterschreiben. läuft dann aber auf streitigkeiten raus und die will ja auch keiner haben… musst dich schlau machen im einzelnen, wenn es kein einheitsmietvertrag ist.
alles in allem habe ich dir jetzt wohl alles gesagt, was ich über das thema weiss, denn auch mich hast du als experten für etwas befragt, für das ich mich eigentlich nicht als solchen ausgegeben hatte. du solltst dich mal an die rechtsexperten hier wenden - oder besser noch mit deinem zukünftigen vermieter ausführlich reden, da kann sich vielleicht auch noch einiges klären?!
Danke für die Antwort, wir haben nun mittlerweile mit dem VM alles geklärt, er nimmt von der Kaution generell Abstand.
Wir wollten halt nur vorher wissen, was man hinterfragen kann und ggf auch ein Recht dazu hat.
Du bist als Vorschlag geführt worden, ich hab nur diejenigen Angeklickt, die als solche auftauchten.
)
Herzlichen Dank nochmal,
Frieder.
Hallo Frieder,
eine Mietkaution wird i.A. dann von einem Vermieter verlangt, wenn er sicher gehen will, am Ende eines Mietverhältnisses nicht auf eventuellen Folgekosten sitzen zu bleiben. Je nach Wohnort bürgert sich immer so ein Ding mit 2 oder 3 Monaten ein. Wenn der Vermieter das erste Mal vermietet, hat er vermutlich auch einen vorgefertigten Mietvertrag, in dem soetwas vorgeschlagen wird. Dort wird dann vermutlich auch ein Passus stehen, in dem mündliche Nebenabreden ausgeschlossen werden. Dann soltet ihr vielleicht darüber nachdenken, ob es Sinn macht, die Renovierung mit in den Mietvertrag aufzunehmen. Meines Wissens nach ist nämlich der Vermieter dazu verpflichtet, Euch das Haus in einem akzeptablen Zustand zur Verfügung zu stellen. Dies hat sich rechtlich in den letzten Jahren ein wenig geändert. Nehmt ihr das Haus aber und renoviert es selbst, dann sehe ich eigentlich keinen Grund für den Vermieter, eine so hohe Kaution zu nehmen. Uns ist es bei unserem letzten Mietverhältnis z.B. gelungen, uns mit unserem Vermieter von 2 auf eine Monatsmiete zu einigen. Wichtig ist, dass der Vermieter seiner Pflicht nachkommt, dieses Geld auch in einfacher Weise anzulegen und zu verzinsen. Dafür muss er dann auch einen Nachweis erbringen.
Ich denke ein wichtiger Punkt wäre es wirklich, sich mit dem Vermieter in Ruhe darüber zu unterhalten und so ein gutes Verhältnis miteinander zu finden.
Eine bessere und rechtlich sichere Antwort könnt ihr vom Mieterschutzbund bekommen. Der kennt sich vor Allem mit den örtlichen Gepflogenheiten gut aus. Ich kann hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrung wiedergeben.
Ich wünsche Euch viel Erfolg und ein gutes Mietverhältnis,
Jörg Blome