Guten Tag,mein Vermieter hat mir die Wohnung gekündigt. Hat das Schloss ausgetauscht und läßt mich seit Wochen nicht an meine Sachen.Ich habe übers Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, die ist auch vom Gerichtsvollzieher zugestellt worden.Ich habe freien Zugang zu meiner Wohnung, Hatte einen Termin mit Ihm wo die wohnung geräumt werden sollte , Vermieter nicht anwesend, Seine Frau wäre nicht berechtigt die Schlüssel herauszugeben ,er will dabei sein wenn ich die wohnung räumen soll! Er hat die wohnung wieder vermietet, hat sie eigenmächtig ohne Gerichtsvollzieher angeblich geräumt,und ich habe von draussen gesehen das ein Großteil meiner Möbel noch in der Wohnung stehn obwohl ein neuer Mieter schon darin wieder wohnt. Geht doch gar nicht oder ? Muß am Montag wieder zu Gericht aber was kann ich sonst noch tun ?Vielen dank im vorraus Jens
Die Hinweise auf der Vorschaltseite vielleicht beachten, bevor man „ja, ich habe verstanden“ klickt?
Beim nächsten Mietverhältnis einfach die Miete zahlen, bzw. sich ordentlich benehmen?
Dann greift ein Vermieter nicht zu solchen (illegalen) Mitteln.
Aber egal, wird sowieso gelöscht.
vnA
Abgesehen von FAQ:1129…
Beim nächsten Mietverhältnis einfach die Miete zahlen, bzw.
sich ordentlich benehmen?
Wo stand da was von Rückständen oder schlechtem Benehmen?
Aber egal, wird sowieso gelöscht.
Genau, also ruhig mal irgendeinen Mist hinschreiben.
Dazu gehören immer 2. Niemand macht so etwas ohne Not.
Dazu gehören immer 2. Niemand macht so etwas ohne Not.
Sorry, aber solche Sprüche gehen mir auf den Senkel. So was musste ich mir auch schon bei diversen juristischen Auseinandersetzugen anhören.
Eine Freundin von mir hat seit ihrem Einzug Streß mit dem Vermieter. Was sie getan hat? Sie hat die Mieterhöhung im zweiten Monat nicht akzeptiert, da gesetzlich nicht zulässig. Sie hat darauf bestanden, daß ihre Nebenkosten auch wirklich an die Stadtwerke weitergeleitet werden, damit ihr der Strom nicht anfestellt wird. Sie hat die vier oder fünf Kündigungen, die sie daraufhin bekommen hat, nicht akzeptiert, da sie formal und juristisch unwirksam waren. Sollte ihr Mieter bei ihr einbrechen und das Schloß austauschen - würdest Du da auch sagen: Dazu gehören immer 2 …
M.
Dann sag mir welche Gründe noch zur Kündigung eines Mietvertrages herangezogen werden könnten? Eigenbedarf schien mir beim geschilderten Verhalten des Vermieters eher unwahrscheinlich, ungeachtet, dass sein Verhalten jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt.
vnA
Bevor du dich hier künstlich aufregst, solltest du vielleicht die andere Seite hören. Ich wette darauf, dass du in deinem Pipifax-Beispielfall nur die Version deiner Freundin kennst …
Ich kenne genügend Vermieter, die dir andere, wesentlich heftigere Geschichten erzählen könnten. Angefangen von angebohrten Leitungen bei Auszug, hin über „Mietminderungen“ von 100 %, einfach weil man keinen Bock darauf hat, zu zahlen oder Betrüger, die Wohnungen im Jahresturnus wechseln und Unsummen an Schulden und Schäden zurücklassen.
Also lass deine Hutschnur am besten da, wo sie hingehört.