Vermieterprobleme

Hallo,

wenn man vom Vermieter die Kaution nicht mehr zurückerhält und vor Gericht gehen muss, wer trägt dann die Gerichts- und Anwaltskosten?

Gruß Susi

Huhu!

wenn man vom Vermieter die Kaution nicht mehr zurückerhält und
vor Gericht gehen muss, wer trägt dann die Gerichts- und
Anwaltskosten?

Wenn man wirklich vor Gericht gehen muss, zahlt selbstverständlich der Vermieter. Ob man wirklich muss, sagt einem der nette Anwalt von nebenan.

Hallo,
wenn bei dem Vermieter schon nichts zu holen ist, d. h. wenn er pleite ist, dann rät der Anwalt wahrscheinlich ab, dass man vor Gericht geht, da er seine Kosten auch nicht vom Vermieter bekommt oder?

Wenn dann der Anwalt schon abrät, sollte man dann trotzdem vor Gericht gehen?

Gruß Susi

Hallo,
wenn bei dem Vermieter schon nichts zu holen ist, d. h. wenn
er pleite ist, dann rät der Anwalt wahrscheinlich ab, dass man
vor Gericht geht, da er seine Kosten auch nicht vom Vermieter
bekommt oder?

Wenn dann der Anwalt schon abrät, sollte man dann trotzdem vor
Gericht gehen?

Aber ganz sicher! Genaus so, wie man ein Haus bauen sollte, auch wenn der Architekt meint, dass es so nicht geht, oder auf keinen Fall Medikamente nehmen sollte, auch wenn der Arzt sagt, dass es notwendig wäre…

Kommt darauf an, ob der Anspruch auf Kautionsrückzahlung gerechtfertigt ist oder nicht und nach welchem Zeitraum der Anspruch gestellt wird. Der Vermieter hat üblicherweise etwa ein halbes Jahr Zeit, bis er die Kautionsabrechnung erstellt. Dann stellt sich die Frage, welche Forderungen des Vermieters noch vorliegen (Betriebskostenabrechnung, Schäden an der Mietsache etc.). Wenn keine Forderungen des Vermieters vorliegen, sollte der Mieter den Rechtsstreit gewinnen, nur für diesen Fall hat der Vermieter dann alle Kosten zu übernehmen. Hat der Vermieter aber berechtigte Ansprüche an den Mieter, werden die Kosten entweder gequotelt oder dem Mieter ganz auferlegt.

Man sollte schon allein aus dem Grund, da man dann ein vollstreckbares Urteil erhält und sollte der Vermieter mal wieder zu Geld kommen…

Die Kosten wird man wahrscheinlich erst einmal selbst tragen müssen.

Gruß

Kommt immer auf die höhe der Forderung an, was bringt es 10 Jahre auf 500€ zu warten.
Die sind dann nur noch die Hälfte Wert,wenn überhaupt.
Ich schlage vor sich bei echter Begründung immer sein Geld mit diversen Mitteln zu besorgen.
:wink:

Gruß