Hi !
Ich suche Urteile, Webseiten u.ä…
Mein Thema: Unser Vermieter verbietet uns (wir wohnen seit 4 Jahren hier drin) die Haltung einer uns vor 3-4 Wochen zugelaufenen, völlig stillen Katze mit der Begründung, die bringe ja nur Krankheiten ins Haus und fresse die Vögel auf dem Grundstück, und seine kleine Enkeltochter, die unter uns wohnt, habe sich schon etliche Krankheiten von der Katze geholt.
Und wir sollen die Katze, wenn sie wieder über unseren Balkon bei minus 10 Grad zu uns rein will, nicht reinlassen, sondern sie einfach den Balkon runterschmeißen (alles wörtlich zitiert!).
Als wir sagten, „Nein, das machen wir nicht“, sagte er: „Das müssen sie aber. Diese Katze gehört nicht auf dieses Grundstück“, mit anderen Worten, wir dürfen die Katze noch nicht mal als Besuchskatze hierhaben, obwohl sie sich bei uns sauwohl fühlt, wir sie ins Herz geschlossen haben und mit ihr schon mehrmals beim Tierarzt waren, sie also keine Läuse usw. mehr hat.
Info zu unseren beiden Verträgen:
In dem Vertrag zu derjenigen Wohnung (d.h. die Wohnung meiner Freundin), über dessen Balkon die Katze reinkommt, steht: Tierhaltung nur erlaubt nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter", obwohl vor EInzug meiner Freundin mündlich vereinbart wurde, daß sie mit ihrer damaligen Katze einziehen dürfe.
In meinem Vertrag (wohne direkt Wand an Wand mit meiner Freundin) steht: „Die Genehmigung des Vermieters für etwaige Tierhaltung darf nur verweigert werden, wenn die Tierhaltung andere Hausbewohner belästigt, die Mietsache beeinträchtigt oder die tierhaltung den üblichen Rahmen überschreitet“. Das alles ist unserer überzeugung nach keineswegs der Fall.
Außerdem weiß ich noch aus dem Gedächtnis, daß es Urteile gibt, nach denen Katzenhaltung generell nicht verboten werden darf, weil Katzen eher wie Hamster, Vögel sind als wie ein bellender Hund.
Eure Meinungen und Ratschläge würden mich auch sehr interessieren.
Also vielen Dank
Donovan