Vermieterprobleme wegen einem Kätzchen

Hi !
Ich suche Urteile, Webseiten u.ä…

Mein Thema: Unser Vermieter verbietet uns (wir wohnen seit 4 Jahren hier drin) die Haltung einer uns vor 3-4 Wochen zugelaufenen, völlig stillen Katze mit der Begründung, die bringe ja nur Krankheiten ins Haus und fresse die Vögel auf dem Grundstück, und seine kleine Enkeltochter, die unter uns wohnt, habe sich schon etliche Krankheiten von der Katze geholt.
Und wir sollen die Katze, wenn sie wieder über unseren Balkon bei minus 10 Grad zu uns rein will, nicht reinlassen, sondern sie einfach den Balkon runterschmeißen (alles wörtlich zitiert!).
Als wir sagten, „Nein, das machen wir nicht“, sagte er: „Das müssen sie aber. Diese Katze gehört nicht auf dieses Grundstück“, mit anderen Worten, wir dürfen die Katze noch nicht mal als Besuchskatze hierhaben, obwohl sie sich bei uns sauwohl fühlt, wir sie ins Herz geschlossen haben und mit ihr schon mehrmals beim Tierarzt waren, sie also keine Läuse usw. mehr hat.

Info zu unseren beiden Verträgen:
In dem Vertrag zu derjenigen Wohnung (d.h. die Wohnung meiner Freundin), über dessen Balkon die Katze reinkommt, steht: Tierhaltung nur erlaubt nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter", obwohl vor EInzug meiner Freundin mündlich vereinbart wurde, daß sie mit ihrer damaligen Katze einziehen dürfe.
In meinem Vertrag (wohne direkt Wand an Wand mit meiner Freundin) steht: „Die Genehmigung des Vermieters für etwaige Tierhaltung darf nur verweigert werden, wenn die Tierhaltung andere Hausbewohner belästigt, die Mietsache beeinträchtigt oder die tierhaltung den üblichen Rahmen überschreitet“. Das alles ist unserer überzeugung nach keineswegs der Fall.

Außerdem weiß ich noch aus dem Gedächtnis, daß es Urteile gibt, nach denen Katzenhaltung generell nicht verboten werden darf, weil Katzen eher wie Hamster, Vögel sind als wie ein bellender Hund.

Eure Meinungen und Ratschläge würden mich auch sehr interessieren.
Also vielen Dank
Donovan

Hi, schau in den Mietvertrag. Steht dort etwas über Haustiere. Wenn ja, dann berufe Dich darauf. Generell gilt, dass Haustiere, so sie keine Fische Schildkröten oder ähnliches kleines Getier sind, vom Vermieter genehmigt sein müssen.
Schau einfach mal im Mieterlexikon unter Haustiere nach. Ich persönlich würde es nicht gut finden, wenn bei mir jemand ein Haustier halten würde. Ob Du es glaubst oder nicht Katzen stinken trotz regelmäßiger Pflege. Gestank bringt bekanntlich Probleme mit Deinen Nachbarn.
BB

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Das kann man so nicht stehen lassen!
Von einem ungepflegten Katzenklo kann Geruchsbelästigung ausgehen. Darüber kann man kaum streiten. Aber glaube mir, eine Katze stinkt nicht! Kein Mensch wird je in der Lage sein, den von einer gesunden Katze ausgehenden Geruch zu erschnuppern.
Was die rechtliche Würdigung anbelangt, so gibt es durchaus unterschiedliche Beurteilungen der Gerichte. Es setzt sich aber immer mehr der Standpunkt durch, daß Bestimmungen des Mietvertrages, die generell die Tierhaltung verbieten, unwirksam sind. Die Abgrenzung bei Fischen, Hamstern und Schildkröten ist dabei nicht tragfähig, weil mit diesen Tieren m.E. kaum eine enge emotionale Beziehung möglich ist. Es ist aber gerade der Grund für die Tierhaltung, daß zum niemanden belästigenden Tier eine enge Bindung besteht, die zur Lebensqualität des Mieters gehört.
Unabhängig davon wird die Lage natürlich schwierig, wenn man mit dem Vermieter in Hausgemeinschaft lebt und mit ihm wegen der Tierhaltung einen nervenaufreibenden Kleinkrieg zu führen hat. Dabei sind sich manche Zeitgenossen für kein noch so unsinniges Argument zu schade, nur um ihren vermeintlichen Rechtsstandpunkt durchzusetzen. Wenn Ihr an so einen prinzipienreitenden Rechtsritter geraten seid, werdet Ihr wahrscheinlich auch noch anderweitig dauernden Ärger mit ihm auszustehen haben.

Ich rate deshalb, zum örtlichen Mieterverein zu gehen. Dort weiß man, wie das zuständige Gericht überwiegend zu entscheiden pflegt.

Gruß
Wolfgang

Hallo und frohe Weihnachten!!

EINE KATZE STINKT NICHT!!!
Eine Katze gehört zu den saubersten (Haus-)Tieren, die es gibt! Wir haben derzeit 5.

Auf Tierzeitschriftseiten im Internet kann evtl, etwas gefunden werden. www.Geliebte-katze.de oder www.herz-fuer-tiere.de

Tiere gehören inzwischen zum Lebensstandar wie z. B. ein Fernsehgerät. dazu gibt es Gerichtsurteile, die Du evtl. mit Hilfe der oben genannten Verlage finden kann.

Frage ist nur, inwiefern man es sich mit dem Vermieter verderben möchte.
Grüße
Carmen

hallo,

soweit ich mitbekommen habe, ist die katzenhaltung von fall zu fall unterschiedlich gehandhabt. in einer stadt kann man die einwilligung erzwingen in einer anderen hat der hausbesitzer recht. im allgemeinen gilt das im mietvertrag genau stehen müsste, ob erlaubt oder verboten.

ob sich ein rechtsstreit lohnt, ist abzuwägen, ärger mit dem vermieter bringt meisst nicht viel, ausser eben ärger.

aber persönlich denke ich, das ein vermieter schon entscheiden dürfen soll, ob er tierhaltung dulden will oder nicht. der nachvolger der wohnung ist vielleicht allergisch oder so.

und was noch stimmt ist, das man schon riecht, ob eine katze in der wohnung gehalten wird/wurde, oder nicht. ich zumindest rieche es, aber ich rieche eh so ziemlich alles und ertrage auch keine parfums, weil sie riechen :smile:.
ob man sagen kann das es stinkt, ist was anderes, aber riechen tut es mit gesunden nasen schon :wink:

gruß

sonja

Dankeschön für die Tips
Also um Geruchsbelästigung geht es in unserem Fall überhaupt nicht (der Vermieter hat selber einen Hund und wohnt nebenan). (Niemals wieder werde ich als Mieter in eine Wohnung einziehen, wo der Vermieter in einem Radius von 10 Kilometer wohnt.)
Nein, es geht einzig und allein um seine persönliche Abneigung gegen Katzen, und ich habe herausgefunden, daß prsktisch alle Gerichte Willkürentscheidungen des Vermieters ablehnen, d.h. er braucht einen verdammt triftigen Grund gegen die Katze, zumal er selbst einen Hund hat und wir eine Mäuseplage auf unseren beiden Balkons hatten, wo er nicht mal den Finger gerührt hat (wir mußten Lebendfallen kaufen usw.). Eine Katze wäre da sehr nützlich. Wer weiß, vielleicht kommen die Mäuse wieder, wenn’s wärmer wird.
Natürlich will ich keinen Rechtsstreit. Er soll aber schon Bescheid wissen, daß er nach der aktuellen Rechtssprechung nicht sonderlich gut dasteht. Schon gar nicht mit einer Äußerung wie „Sie müssen das Tier vom Balkon runterschmeißen…doch, das müssen Sie!!“. (grobe Tierquälerei, ist sogar strafbar)
Na ja, mal schaun, wie wir das Problem beseitigen werden…

-)

Donovan