Vermieterprobleme

Eine Freundin von mir hat ein Problem mit ihrer Vermieterin.
Zunächst zu den Eckdaten:
Meine Freundin ist seit ca. 6 Wochen in ein WG-Zimmer eingezogen. Die Vermieterin ist die Hauptmieterin der Wohnung und meine Freundin Untermieterin.
Allerdings handelt es sich nicht um ein möbeliertes Zimmer, sprich: meine Freundin hat das Zimmer als „eigene Privatsphäre“ gemietet.
Hier zu den Problemen:

Die Vermieterin hat zu Beginn schon die Regel aufgestellt, dass sie Rauchen auch im Privatbereich meiner Freundin nicht akzeptiert. Dummerweise hat sie meine Freundin dann doch erwischt.
Frage: Kann die Vermieterin dem Untermieter verbieten in den eigenen 4 Wänden zu rauchen? Im Untermietvertrag wurde nichts derartiges festgehalten, allerdings hat die Vermieterin ihre Wünsche schon bei der Besichtigung klar gemacht.

Da das WG-Klima schon von Anfang an nicht so überragen war, hat meine Freundin immer öfter nicht mehr zu Hause übernachtet. Von den 6 Wochen hat sie insgesamt etwa 1 ½ Wochen zu Hause verbracht.
Neuerdings lässt die Vermieterin den Schlüssel von innen in der Wohnungstür stecken, so dass meine Freundin gezwungen ist, auch mitten in der Nacht zu klingeln, um in die Wohnung zu kommen.
Die Begründung lautete: Du kommst ja eh nicht.
Darf die Vermieterin das tun?
Auf die Gegenfrage meiner Freundin, was denn wäre, wenn sie nun die Vermieterin derart aus der Wohnung sperren würde, war die Antwort: Dann wechsle ich das Schloss aus und du zahlst die Rechnung.
Was kann meine Freundin tun?

Es war schon recht schnell klar, dass meine Freundin nicht lange in dieser WG bleiben möchte und damit hat sie sich schon auf Wohnungssuche begeben.
Sie hat leider den Mietvertrag recht schnell unterschrieben. Greift dann die dort festgesetzte Kündigungsklausel (Nachmieter oder 3 Monate Kündigungsfrist) oder kann sie aufgrund einer fehlenden „Probezeit“ sofort wieder ausziehen?

Falls die 3-Monats-Frist greift: meine Freundin möchte aufgrund der Differenzen, die sie mit ihrer Vermieterin hat, nicht, dass diese in ihrer Abwesenheit ihr Zimmer betritt. Deshalb will sie sich selbst um den Nachmieter kümmern. Kann die Vermieterin von ihr verlangen, das Zimmer in ihrer Abwesenheit geöffnet zu lassen, damit potentielle Nachmieter das Zimmer besichtigen können?
Tatsächlich hat die Vermieterin schon eine Suchanzeige in eine kostenlosen Wohnungszeitschrift geschaltet, obwohl meine Freundin sie über ihre Umzugspläne noch gar nicht in Kenntnis gesetzt hatte.

Vielen Dank für eure Hilfe!
Sabrina

hi sabrina,

jaja thema wg. das leidige thema. damit habe ich einen großteil meines lebens rumgestritten. weil ich ne Zeitlang als vermieter und auch schon als mieter gewohnt habe. also es ist so:

rauchen-

wenn die vermieterin vorgibt dass in dem Zimmer nicht geraucht werden darf dann muss sich deine freundin daran halten.
auf der anderen seite wenn sie es dennoch tut muss sie lediglich die schäden die dadurch entstehen (gelbe wände, brandfelcken, etc.) beseitigen und das Zimmer im Zustand wie sie es bekommen hat wieder abgeben.

privatsphäre-

das ist in einer wg so eine sache. es ist richtig dass die untermieterin das Zimmer Zur eigenen nutZung gemietet hat. allerdings entschuldigen würde es das rauchen nicht direkt. weil wenn der vermieter sagt keine haustiere, dann kann ich mir im schlafZimmer kein Pferd halten. also von dem her…

schloss-

die vermieterin darf die mieterin nicht aus der wohnung sperren. grundsätZlich gilt das der mieter freien Zugang Zu seiner wohnung hatte. auch darf die vermieterin kein sofa oder kartons (was ich selber schon mitgemacht habe) vor die türe stellen dass sie nicht reinkommt.
es ist aber immer so eine sache. die vermieterin könnte es mit dem schlüssel so entschuldigen, dass sie ihn versehentlich stekcne gelassen hat…
allerdings der schwachsinn mit dem schloss das ist panikmacherei.

ICH WÜRDE ZUSEHEN LAND ZU GEWINNEN! das kenn es doch net sein oder. nicht dass deinen freundin eines tages heim kommt und das schloss gewechselt ist.
WICHTIG: sie hat dann aber das recht die poliZei Zu holen und mit der PoliZei die wohnung Zu öffnen um Ihre persönlichen sachen Zu holen.

kündigung-

ich denke dass beim thema schlüssel hier bereits ein sonderkündigungsrecht greifen müsste. ansonsten muss man die 3 monatsfrist mit einem nachmieter wegbekommen oder durchhalten.

nachmieter-
es kann nicht sein, und es ist auch nicht so, dass die vermieterin sich schon um einen nachmieter umsieht obwohl die mieterin noch gar nicht draußen ist! mir kommt das so vor wie wenn man dringend das geld brauchen würde. ich meine das ist natürlich für die mieter in ganZ gut denn wenn der nachmieter schon da ist dann ist sie an die MietZahlung wegen der 3 monatsfrist gebunden.

für weitere fragen helfe ich euch gerne :smile:

mfg
highspeed24

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Hallo highspeed,
erstmal danke für deine Antwort!
Eine fristlose Kündigung wäre das Vorteilhafteste (zumal sie genau genommen eh schon nicht mehr zu Hause wohnt).

ich hab mich selbst noch mal etwas schlau gemacht, allerdings nur im BGB, also §§ 535ff und vor allem § 543: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Da steht unter Abschnitt 2,dass eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtens ist, wenn
Abs. 1 dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird.
Greift das überhaupt bei der Schlüssel-Sache?
Und was mich stutzig macht ist „rechtzeitig“.

Weißt du (oder irgend jemand) wo ich mich weiter informieren könnte?
Am besten wäre eine Liste mit Gründen für außerordentliche Kündigungen wie bei Mietminderung. Beim googlen bin ich nur auf allgemeine Grundsätze gestoßen.

Vieln Dank nochmal,
Sabrina