Vermieterrecht - Instandhaltung

Hallo zusammen,

Vermieterrecht.

Vor 10 Jahren wurde ein Vermietervertrag abgeschlossen.

Nach Ablauf des Mietvertrages sollen keine großen Reparaturkosten anfallen.
Daher wurde das Wort „Instandhaltung“ mit in den Vertrag aufgenommen.

Mietvertrag läuft im Mai2011 ab.
Mieter ist frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt worden.

Wohnung ist total kaputt.
Die Haustüre muss neu eingebaut werden, da der Hund vom Mieter diese total kaputt gemacht hat.
Die Treppe sowie das Geländer der Treppe ist ebenfalls kaputt. Wurde vom Hund angenagt, bzw. das Geländer wurde abgerissen und nur notdürftig wieder festgeschraubt. Viele weitere Sachen müssen auch repariert werden (Tapezieren, Fliesen wurden zerbrochen auf dem Boden, der Laminatboden ist total verkratzt……)

Mieter möchte für keine Kosten aufkommen.
Darf er das?

Lebensgefährtin hat 400-EUR-Job.
Mieter selbst ist fest angestellt.

Jetzt will der Mieter diverse Sachen aus dem Haus an den Vermieter verkaufen.

Mieter hat z. B. gefragt, ob die Küche (total alt) für hunderte von Euro abkaufen werden möchte.
Küche ist über 10 Jahre alt, daher hat Vermieter „nein“ gesagt.
Mieter hat daher die Küche aus der Wohnung herausgerissen und zum Sperrmüll gebracht (samt elektronischem Zubehör wie z. B. Herd).

Das selbe Beispiel mit dem Bad.
Hier meint Mieter, dass er vor ca. 6 Jahren die Decke im Bad erneuert hat.
Jetzt verlangt Mieter wieder vom Vermieter Geld dafür, dass er die Decke damals repariert hat. Vermieter weiß nichtmal, ob die Aussage bzgl. Reparatur stimmt.
Wenn Vermieter wieder nicht zahlt, wird der Mieter die Decke vom Bad ebenfalls entfernen.

Darf Mieter das?

Ist eine Decke nicht ein fester Bestandteil vom Haus?
Ist Mieter überhaupt hierzu berechtigt, vom Vermieter für das eigenes Haus sozusagen „Geld“ zu verlangen?

Was ist mit dem Wort „Instandhaltung“, welches im Vertrag niedergeschrieben wurde?
Für was muss hier der Mieter alles aufkommen?

Vielen Dank für die Rückmeldungen.

Mit freundlichen Grüßen
Butterfly_1337

Hallo Butterfly,

unter Instandhaltung versteht man, dass der funktionsfähige Zustand von technischen Systemen, Bauelementen, Geräten, Betriebsmittel, natürlich auch eine Heizung aufrecht erhalten werden soll.
Dies ist eine eher unübliche Vereinbaung mit dem Mieter.

Wenn der Mieter sein Eigentum entfernt, ist er verpflichtet, den vorherigen Zustand herzustellen; wenn keine Einbauküche vorhanden war, aber Fliesen angebracht, der Boden keine Löcher und der Mieter dann sachunkundig dieses entfernt und hierbei Schäden verursacht, muss er die Schäden reparieren.
Sieheeiter unten:

Nach Ablauf des Mietvertrages sollen keine großen
Reparaturkosten anfallen.

Daher wurde das Wort „Instandhaltung“ mit in den Vertrag
aufgenommen.

Mietvertrag läuft im Mai2011 ab.
Mieter ist frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt worden.

Wohnung ist total kaputt.
Die Haustüre muss neu eingebaut werden, da der Hund vom Mieter
diese total kaputt gemacht hat.

Hier haftet der Mieter für die Schäden, unaghängig ob dies von seinem Hund , eiem Familienangehörigen oder von Besuchern stammt.

Die Treppe sowie das Geländer der Treppe ist ebenfalls kaputt.
Wurde vom Hund angenagt, bzw. das Geländer wurde abgerissen
und nur notdürftig wieder festgeschraubt.

Wenn so auch geschehen, Mieterhaftung.

Viele weitere Sachen

müssen auch repariert werden (Tapezieren, Fliesen wurden
zerbrochen auf dem Boden, der Laminatboden ist total
verkratzt……)

Sofern es hier nicht um „übliche Abnutzung“ geht, also „Laufstraße“ in einem Teppich oder „Eindrücke“ im Teppich/Boden vom Tisch oder Stuhl , haftet der Mieter.

Mieter möchte für keine Kosten aufkommen.
Darf er das?

Natürlich darfer das, nämlich, dass er für keine Kosten aufkommen möchte, aber es geht ja nicht darum, ob er es möchte oder nicht möchte, sondern ob er verpflichtet ist, für diese Kosten aufzukommen.
Wenn er dafür nicht freiwillig aufkommt, bleibt nur der Klageweg.

Lebensgefährtin hat 400-EUR-Job.

Bei einer Frau ist bei 400 € Einkommen nichts zu holen.

Mieter selbst ist fest angestellt.

Hier kommt es auf das Nettoeinkommen an:

Jetzt will der Mieter diverse Sachen aus dem Haus an den
Vermieter verkaufen.

Der Mieter muss nichts kaufen!

Mieter hat z. B. gefragt, ob die Küche (total alt) für
hunderte von Euro abkaufen werden möchte.
Küche ist über 10 Jahre alt, daher hat Vermieter „nein“
gesagt.
Mieter hat daher die Küche aus der Wohnung herausgerissen und
zum Sperrmüll gebracht (samt elektronischem Zubehör wie z. B.
Herd).

Offensichtlich war die Küche dann auch nur noch Sperrmüll !

Das selbe Beispiel mit dem Bad.
Hier meint Mieter, dass er vor ca. 6 Jahren die Decke im Bad
erneuert hat.
Jetzt verlangt Mieter wieder vom Vermieter Geld dafür, dass er
die Decke damals repariert hat. Vermieter weiß nichtmal, ob
die Aussage bzgl. Reparatur stimmt.
Wenn Vermieter wieder nicht zahlt, wird der Mieter die Decke
vom Bad ebenfalls entfernen.

Dann muß der Mieter den vorherigen Zustand der Decke wiederherstellen, also alte Decke hoch, neue Decke runter, was ihm aber nicht möglich sein wird, denn er hat sicherlich die „alte Decke“, wie immer sie auch aussah, nicht im Keller aufgehoben.

Darf Mieter das?

Nein, aber der Vermieter hat auch die Möglichkeit, wenn der Mieter solche Schäden hinterlässt bzw. „fremdes Eigentum“ beschädigt oder entfernt, hier strafrechtlich gegen den Mieter vorzugehen.

Ist eine Decke nicht ein fester Bestandteil vom Haus?

Ja, der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters die Bausubstanz des Hauses nicht verändern und wenn er die Zimmerdecke ohne Zustimmung geändert hat, hat er den alten Zustand herzustellen.

Ist Mieter überhaupt hierzu berechtigt, vom Vermieter für das
eigenes Haus sozusagen „Geld“ zu verlangen?

NEIN!

Was ist mit dem Wort „Instandhaltung“, welches im Vertrag
niedergeschrieben wurde?
Für was muss hier der Mieter alles aufkommen?

Bereits oben beschrieben, wobei es allerdings unüblich ist, dass der Mieter für die Instandhaltung aufkommt.

MlG