Hallo zusammen,
Vermieterrecht.
Vor 10 Jahren wurde ein Vermietervertrag abgeschlossen.
Nach Ablauf des Mietvertrages sollen keine großen Reparaturkosten anfallen.
Daher wurde das Wort „Instandhaltung“ mit in den Vertrag aufgenommen.
Mietvertrag läuft im Mai2011 ab.
Mieter ist frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt worden.
Wohnung ist total kaputt.
Die Haustüre muss neu eingebaut werden, da der Hund vom Mieter diese total kaputt gemacht hat.
Die Treppe sowie das Geländer der Treppe ist ebenfalls kaputt. Wurde vom Hund angenagt, bzw. das Geländer wurde abgerissen und nur notdürftig wieder festgeschraubt. Viele weitere Sachen müssen auch repariert werden (Tapezieren, Fliesen wurden zerbrochen auf dem Boden, der Laminatboden ist total verkratzt……)
Mieter möchte für keine Kosten aufkommen.
Darf er das?
Lebensgefährtin hat 400-EUR-Job.
Mieter selbst ist fest angestellt.
Jetzt will der Mieter diverse Sachen aus dem Haus an den Vermieter verkaufen.
Mieter hat z. B. gefragt, ob die Küche (total alt) für hunderte von Euro abkaufen werden möchte.
Küche ist über 10 Jahre alt, daher hat Vermieter „nein“ gesagt.
Mieter hat daher die Küche aus der Wohnung herausgerissen und zum Sperrmüll gebracht (samt elektronischem Zubehör wie z. B. Herd).
Das selbe Beispiel mit dem Bad.
Hier meint Mieter, dass er vor ca. 6 Jahren die Decke im Bad erneuert hat.
Jetzt verlangt Mieter wieder vom Vermieter Geld dafür, dass er die Decke damals repariert hat. Vermieter weiß nichtmal, ob die Aussage bzgl. Reparatur stimmt.
Wenn Vermieter wieder nicht zahlt, wird der Mieter die Decke vom Bad ebenfalls entfernen.
Darf Mieter das?
Ist eine Decke nicht ein fester Bestandteil vom Haus?
Ist Mieter überhaupt hierzu berechtigt, vom Vermieter für das eigenes Haus sozusagen „Geld“ zu verlangen?
Was ist mit dem Wort „Instandhaltung“, welches im Vertrag niedergeschrieben wurde?
Für was muss hier der Mieter alles aufkommen?
Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen
Butterfly_1337