Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mein Haus mit Garten für 2 Jahre an Bekannte
vermietet. Nun läuft der Mietvertrag im März nächsten
Jahres
aus und ich war gestern dort, um mit den Mietern die
Formalitäten zu klären. Als ich meinen Garten sah,
traf mich
fast der Schlag. Mein schöner Teich mit Steg und
Pflanzen war
weg und stattdessen stand ein Swimmingpool an dieser
Stelle.
Im Mietvertrag steht nichts explizit über die
Gartennutzung,
nur, dass der Garten zur Mietsache gehört. Was sind
nun hier
meine Rechte? Kann ich verlangen, dass der
ursprüngliche
Zustand wiederhergestellt wird? Oder kann ich
Schadenersatz
verlangen?
Kannst Du mir helfen?
Freundliche Grüße
Sonja
hallo sonja ,
ich kann deinen ärger gut verstehen !
ich würde versuchen eine einigung mit deinen mietern zu
finden , zumal es ja bekannte von dir sind !
vielleicht haben die menschen ja ein einsehen und bauen
den garten wieder freiwillig in den ursprungszustand
zurück ! es muss ja nicht immer sofort ein anwalt
eingeschaltet werden !
wenn deine mieter nicht reagieren , so das zum auszug
der garten immernoch nicht in den ursprungszustand
gebracht wurde , kannst du eventuell die kaution
einbehalten , denn für solche fälle ist die kaution ja
schliesslich da ! im ernstfall würde ich aber dann doch
einen anwalt für vermietrecht hinzuziehen !
ich hoffe ich konnte dir helfen sonja !
gruss rolf