Moin!
Ich antworte Ihnen „de facto“, also ohne irgendwelche Emotionen:
Die Antwort ist schwierig!
Zum einen darf man das generelle Aussehen des Hauses nicht verändern, ohne den VM zu fragen.
Zm anderen haben Sie natürlich das Recht, Sichtschutz hinterm Fenster anzubringen.
In Deutschland ist das aber im Allgemeinen mittels einer Gardine zu machen. Eine Milchglasfolie erweckt den Eindruck von außen, daß dahinter ein Klo sei. Denn nur da (und Bad) wird in Deutschland eine Milchglasscheibe installiert.
Fazit: Das würde m.E. ein Gericht entscheiden müssen, wahrscheinlich mit Gutachter und/ oder Ortstermin.
So ist es für mich fraglich, ob Sie das Risiko, den Prozess a) durchzustehen und b) beim Verlieren Tausende von Euros nur wegen der Folie ausgeben zu müsssen, eingehen wollen!
Auch ich als VM würde meinem Mieter Folie nicht gestatten und ich würde den Prozess anstrengen - oder Sie bei nächster Gelegenheit einfach aus der Wohnung „rausschmeißen“.
Denn Sie müssen schon so viel Verständnis aufbringen, und respektieren, daß Sie nicht in IHREM Eigentum wohnen. Sie sind quasi nur Gast in anderer Leute Immobilien.
Kaufen Sie sich ein Haus oder eine Wohnung - da können Sie machen, was Sie lustig sind, so lange Sie keinen Dritten stören!
Gruß
MK