Vermieterrechte für Folie am Fenster

Hallo!

Ich habe da mal eine Frage!

Ich wohne Paterre und mir geht es total auf den Keks, dass laufend Leute in mein Fenster schauen. Aus diesem Grund habe ich von innen eine Milchglasfolie mit ca. 30cm Höhe an meine Fenster geklebt.

Das hat jetzt mein Vermieter gesehen und mir gesagt, ich solle die Folie wieder entfernen. Da er sonst Schritte gegen mich einleiten würde. Denn es würde schließlich an Eindruck von außen erheblich mindern.

Ist er da im Recht oder kann ich die Folie dran lassen???

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!

Gruß

TBSpender

Meines Erachtens kannst du die auf jeden Fall dran lassen. Selbst wenn das zum Streitfall werden würde ist dein Anliegen dich vor Blicken zu schützen deutlich höher anzusiedeln als die Ästhetik des Hauses. Zur Not kannst du ihr ja einen Vorhang oder einen Rollo anbieten, aber dass du grundsätzlich was gegen Blicke von außen unternimmst ist dein Recht.

Moin!
Ich antworte Ihnen „de facto“, also ohne irgendwelche Emotionen:

Die Antwort ist schwierig!
Zum einen darf man das generelle Aussehen des Hauses nicht verändern, ohne den VM zu fragen.
Zm anderen haben Sie natürlich das Recht, Sichtschutz hinterm Fenster anzubringen.
In Deutschland ist das aber im Allgemeinen mittels einer Gardine zu machen. Eine Milchglasfolie erweckt den Eindruck von außen, daß dahinter ein Klo sei. Denn nur da (und Bad) wird in Deutschland eine Milchglasscheibe installiert.
Fazit: Das würde m.E. ein Gericht entscheiden müssen, wahrscheinlich mit Gutachter und/ oder Ortstermin.
So ist es für mich fraglich, ob Sie das Risiko, den Prozess a) durchzustehen und b) beim Verlieren Tausende von Euros nur wegen der Folie ausgeben zu müsssen, eingehen wollen!
Auch ich als VM würde meinem Mieter Folie nicht gestatten und ich würde den Prozess anstrengen - oder Sie bei nächster Gelegenheit einfach aus der Wohnung „rausschmeißen“.
Denn Sie müssen schon so viel Verständnis aufbringen, und respektieren, daß Sie nicht in IHREM Eigentum wohnen. Sie sind quasi nur Gast in anderer Leute Immobilien.
Kaufen Sie sich ein Haus oder eine Wohnung - da können Sie machen, was Sie lustig sind, so lange Sie keinen Dritten stören!
Gruß
MK

hallo,
das sind doch bestimmt die folien,die mal leicht wieder abziehen kann, die können dran bleiben…wen die geklebt sind,abmachen, denn das ist später schlecht wieder ab zu bekommen

lisa

Hallo!!

Frage doch deinen Vermieter was für Schritte er einleiten möchte.Da es sich um dein Persönlichkeitsrecht handelt und dieses gestört ist,wird er nichts machen können. Außerdem ist die Folie von innen und nicht an die Fassade angebracht. Er wird vor keinen Gericht recht bekommen. Solltest Du doch mal Post bekommen melde Dich bitte!!

Peppi