Sehr geehrte Leser,
weiß jemand, ob ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber mitteilen muss, dass er durch Vermietung eines Objekts (Wohnung oder Haus) quasi also ein Gewerbe neben der Beschäftigung betreibt und dafür ein Gewerbe-Konto bei einer Bank unterhält?
Laut Vertrag müssen ja eigentlich die Arbeitnehmer öftmals dem Arbeitgeber Nebenbeschäftigungen mitteilen.
Aber einen Sparbuch teilt ja auch keiner dem Arbeitgebenr mit und wenn die Anlage in Form z.B. einer vermieteten Wohnung erfolgt?
Ich kenne Arbeitgeber, die ein Zimmer ihrer Wohnung vermieten und dies dem Arbeitgeber nicht mitteilen, dafür haben sie aber kein Firmenkonto.
Wenn eine Wohnungsverwaltungstätigkeit für andere Arbeitgeber oder Auftraggeber ausgeübt wird, könnte ich mir vorstellen, dass der Arbeitgeber informiert werden muss.
Aber wie ist es mit einer privaten Tätigkeit.
Es ist etwas riskant, wenn ein Arbeitgeber so Kenntnis über Vermögens-/Eigentümsverhältnise der Arbeitnehmer erhält.
Danke für Antworten
Liebe Grüße