Vermieterverantwortung

Vermieter verweigert Mieterschutz nach schwerer Körperverletzung+Sachbeschädigung durch weiteren Mieter (polizeiliche Aktenzeichen+ärztliche Atteste vorliegend).

Hat der Vermieter nicht eine Fürsorgepflicht für seine Mieter?
Rechtfertigt diese Sachlage nicht zumindest eine Abmahnung, gar eine Kündigung des gewalttätigen Mieters?
Hat jemand eine Idee?

Für strafrechtliche Würdigung von Tatbeständen ist die Justiz zuständig.
Für die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen gibt es Unterstützung von Fachmenschen, die nennt man entweder Anwälte oder Interessenverbände.
Vielleicht ist die Sache ja gar nicht so eindeutig , wie Du glaubst.

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Danke für den Hinweis.
Meine Frage bezog sich eher auf die Mitwirkpflicht des Vermieters zum Schutz weiterer Mieter, zumindest mit einer Abmahnung, wenn sich die Ereignisse belegbar anhäufen und zur Kenntnisnahme dem Vermieter vorgelegt wurden.

Zudem, initiiert durch den Geschädigten, ein Schlichtsgespräch durchgeführt wurde.
Dieses jedoch durch den Vermieter selbst abgebrochen werden musste, wegen der Aggression und erneuten Beleidigungen durch den anderen Mieter.
Ergo, der Vermieter selbst der Zeuge der Aggression war.

Gibt es sowas wie Fürsorgepflicht eines Vermieters gegenüber anderen Mietern?

Kann er machen, wenn er will. Vielleicht hat er das ja schon. Aber was soll die denn bewirken deiner Meinung nach? Schwere Körperverletzung führt zu Strafen seitens des Staates. Diese Strafen schrecken nicht ab, aber eine Abmahnung vom Vermieter - hui, da bekommen wir aber Angst?

Lass dich beraten von einem Anwalt. Der erklärt dir dann auch, dass das mit ziremlicher Sicherheit keine schwere Körperverletzung war. Und dass du Anspruch darauf hast, dass der Vermieter für eine Nutzbarkeit der Wohnung zu sorgen hat. Was ggf. auch die Beseitigung unliebsamer Mitmieter bedeuten kann - aber eben auch nicht muss. Es kommt auf die genauen Umstände und das Verhalten von ALLEN Beteiligten an.

Wenn der Vermieter am Schluss euch beide rauswirft hast du auch nichts gewonnen.

Dankeschön -sporadisch-.
Werde Deinem Vorschlag nachgehen.

Leuchtet ein.
Der Begriff „schwere Körperverletzung“ kam nicht von der Geschädigten, sondern von der Polizei bei der Anzeige selbst.

Die Agrression der Person war seitens des Vermieters (während eines zurückliegenden Schlichtungsgespräches vor der körperlichen Gewalttat, aber nach einer Drohung von Schlägen vom Ereignis zuvor) selbst beobachtet worden.
Daher entwickelte sich diese Frage.

Dankeschön nochmal.