Vermieterverhalten nach Wohnungskündigung

Hallo liebes www-Forum,

mal angenommen, Herr X hat seine Wohnung zum 31. Mai 2007 gekündigt.

Wann muß die Abrechnung erfolgen? Was ist, wenn der Vermieter in den letzten Jahren nie eine Abrechnung gemacht hat? Kann er das alles in einer Abrechnung erledigen? Wann muß der Vermieter die Mietsicherheit zurückgeben?

Viele Fragen, ich hoffe auf viele Antworten!

Vielen Dank im voraus,

Birgit

Auch hallo.

mal angenommen, Herr X hat seine Wohnung zum 31. Mai :2007 gekündigt.

Wann muß die Abrechnung erfolgen?

Die Nebenkostenabrechnung ? Wenn der Anspruch dieses Jahr entsteht, verjährt der Anspruch am 31.12. nächstes Jahr. Es sei denn, der Anspruch wird gehemmt.
http://www.anwalt.tv/rechtstipps/detail.php?id=46

Was ist, wenn der Vermieter
in den letzten Jahren nie eine Abrechnung gemacht hat?

Diese sind u.U. verjährt und müssen nicht (mehr) gezahlt werden.

Kann er
das alles in einer Abrechnung erledigen?

k.A.

Wann muß der
Vermieter die Mietsicherheit zurückgeben?

Kommt drauf an, vgl. auch mit http://www.anwalt.tv/rechtstipps/detail.php?id=70

mfg M.L.

Hallo liebes www-Forum,

mal angenommen, Herr X hat seine Wohnung zum 31. Mai 2007
gekündigt.

Wann muß die Abrechnung erfolgen?

Wird vermutlich erst Ende dieses Jahres/Anfang nächstes Jahres mit der üblichen Nebenkostenabablesung abgelesen und dann auch abgerechtet;

Ausnahme: man kann die Ablesung bei Auszug selber veranlassen, mu´ß dann aber vermutlich die Kosten hierfür selber zahlen…

Was ist, wenn der Vermieter

in den letzten Jahren nie eine Abrechnung gemacht hat? Kann er
das alles in einer Abrechnung erledigen?

Könnte schon, unterliegen aber der Verjährung: siehe hierzu Verjährungsfristen:wink:)
Bei Nachforderung sollte man die Einrede der Verjährung geltend machen; bei Rückzahlung, eher unwarscheinlich, sollte man auf Abrechnung bestehen.

Wann muß der

Vermieter die Mietsicherheit zurückgeben?

Was steht im Mietvertrag?
spätestens wenn die letzte Nebenkostenabrechnung gemacht wurde; i.d.R. 6 Monate nach Auszug. Achtung: Bei Auszug protokollieren lassen, dass keine Mängel, andernfalls wird gerne die Kaution als „Gegenforderung“ einbehalten.

Viele Fragen, ich hoffe auf viele Antworten!

Einiges doch schon erledigt:wink:)

Vielen Dank im voraus,

Birgit

Hallo,

der VM kann sich mindestens bis 31.12.2008 Zeit mit der Vortlage der Abrechnung 2007 lassen

mal angenommen, Herr X hat seine Wohnung zum 31. Mai 2007
gekündigt.

Wann muß die Abrechnung erfolgen? Was ist, wenn der Vermieter
in den letzten Jahren nie eine Abrechnung gemacht hat? Kann er
das alles in einer Abrechnung erledigen? Wann muß der
Vermieter die Mietsicherheit zurückgeben?

Der VM muss jährlich abrechnen. Rechnet er nicht ab sind Kosten aus den Jahren bis 31.12.2005 gem. § 556 Abs 3, Satz 2 und 3 nicht mehr zu zahlen. Kosten aus 2006 fallen am 31.12.2007 unter diese Regel. Guthaben muss der VM jedoch erstatten.

Mit der Kautinsrückzahlung kann sich der VM bis zur Vorlage der Abbrechnung 2007 Zeit lassen. Hierbei richtet sich die Frist nach der üblichen Rechnungsgstellung. Wird also zum 31.12. abgerechnet wird man dem VM für die Abrechnung 2007 mindestens bis Mitte 2008 die Zeit geben müssen.

Hat jemand allerdings weit höhere Kaution hinterlegt als bei der Abrechnung zu erwarten ist, hat der VM auf Antrag des Mieters etwa sechs Monate nahc dessen Auszug einen Teilbetrag vorzeitig zu ersattten.

Gruss Günter

Viele Fragen, ich hoffe auf viele Antworten!

Vielen Dank im voraus,

Birgit

Danke

Birgit