Vermieterwechsel

Hallo Wissende!

Gesetzt, der Vermieter wechselt:

  • sollten Mieter bezüglich ihrer Mietkautionen ein extra Schreiben erhalten, aus dem hervorgeht, dass nun die Kaution anstatt an den alten bekannten, an den neuen VM verpfändet wird? Um dies z. B. der Bank, bei der die - klassisch als Sparbuchkaution - Kaution hinterlegt wurde, mitteilen zu können. Oder gehen mit Kauf des Hauses die Mietkautionen - quasi als Teil des Pakets - automatisch an den neuen VM und werden die Banken darüber automatisch informiert? Sicherlich nicht, oder?

Viele Grüße von Katharina.

Moin, Katharina,

dem Mieter kann das eigentlich egal sein, er hat ein Sparbuch, das an den Vermieter verpfändet ist, wer immer das nun sein mag. Er braucht ja auch keinen neuen Mietvertrag.

Der alte Vermieter sollte drauf drängen, dass er aus der Sache herauskommt, weil er sonst im Fall, dass der neue Vermieter beim Auszug des Mieters die Kaution nicht zurückzahlen kann, in der Pflicht steht.

Gruß Ralf