Vermieterwechsel Nebenkostenerhöhung ins unendliche

Hallo,
Wir haben ohne, dass wir darüber informiert wurden einen neuen Vermieter. Dies erfuhren wir 4 Tage vor Sylvester in einem Schreiben des neuen Vermieters in dem er uns mitteilte, dass wir ja bereits alle von einer Frau X in Kenntnis gesetzt wurden, dass ein Eigentümer Wechsel stattfand. Nein wurden wir nicht !!!
In seinem Schreiben forderte er uns auf die Miete plus die dreifache Menge an Nebenkosten binnen drei Tagen an ihn zu überweisen. Wir alle im Haus haben der Nebenkostenerhöhung wiedersprochen und unter Vorbehalt die Nebenkosten überwiesen! Jetzt haben wir wohl neuerdings ohne Absprache mit dem Vermieter einen Hausmeisterservice, der auch schon aktiv ist. In unseren Mietverträgen sind Posten wie : öffentliche Lasten wie Grundsteuer und Deichgebühr, die Kosten der Wasserversorgung, Entwässerung, Wartung und Reinigung der Heizungsanlage, Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Treppenhausreinigung, Kosten der Beleuchtung und Schornsteinreinigung angekreuzt, alles andere nicht. Die Wartung der Heizungsanlage haben wir Mieter selbst in Auftrag zugeben und zu bezahlen, steht als Vermerk im Mietvetrag. Und die von mir erwähnten Posten wurden jetzt Seit Jahren so abgerechnet. Die Mülltonnen bringen wir selbst abwechselnd raus, das klappt super. Jeder Mieter hat den Keller zu reinigen, das steht auch noch im Mietvertrag. Zudem hat die Dame die ganz unten wohnt bei sich im Mietvertrag stehen, dass sie den Hof fegen muss und Winterdienst hat. wir haben noch einen kleinen offen zugänglichen Rasen, dieser gehört jedoch zum Mietvertrag einer anderen Hausbewohnerin. Heute war der Hausmeisterservice wohl 3 Stunden mit Hof fegen, Keller fegen, Spinnweben entfernen und was auch immer zugange. Unser Neuer Vermieter fordert von uns unmittelbar die Nebenkostenerhöhung . Ein Hausmeisterservice steht bei uns auch nicht im Mietvertrag. Unser neuer Vermieter ist der Meinung, dass die im Mietvertrag angekreuzten Posten nur Beispiele seien. Wir sehen das aber anders. Kann der Vemieter wirklich einfach so einen Hausmeisterservice engagieren, der dann auch noch Tätigkeiten übernimmt, die wir Mieter laut Mietvertrag erfüllen müssen? Wir fühlen uns hier alle etwas schikaniert.
Viele herzliche Grüße und vielen lieben Dank fürs Antworten

Euer neuer Vermieter ist offenbar ein Volltrottel. ihr werdet leichtes Spiel haben, ihn auflaufen zu lassen. Also erstmal Mitglied im Mieterbund werden, dann dreimal ruhig durchatmen, und dann den Idioten mit Vollkaracho gegen die Wand laufen lassen.

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Ihr müßt nicht alle Mitglied im Mieterverein werden. Das anwaltliche Schreiben eines Mieters an den Vermieter, doch unverzüglich den Mietvertrag einzuhalten, sollte bei ihm zur Besinnung auf die tatsächlichen Gegebenheiten führen. Wenn nicht, es gibt Gerichte die dann eine Entscheidung herbei führen.


ramses90

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Nein, das kann er nicht !
Nur ausnahmsweise, falls die Reinigung durch die Mieter nicht klappt oder unzureichend wäre. Selbst dann müsste er erst abmahnen und ankündigen einen Hausmeisterdienst zu bestellen falls es in Zukunft nicht klappen sollte.
Aber einfach so, anlasslos, geht es nicht.

Und was im Vertrag angekreuzt ist gilt- ohne wenn und aber.
Alles was nicht angekreuzt ist gilt auch nicht. Da habt ihr Glück mit eurem alten Vertrag.

MfG
duck313

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Da geht es um die Nebenkostenvorauszahlung; Die eigentliche Abrechnung erfolgt am Jahresende, d.h. aus den tatsächlich auf Euch entfallenden Ausgaben und den Vorauszahlungen wird der nachzuzahlende oder zurückzuerstattende Betrag errechnet.

Gibt’s da zusätzlich noch einen Verweis auf die Betriebskostenverordnung?

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Ersteinmal vielen Dank fürs schnelle Antworten!

Dass die Nebenkosten eine Vorrauszahlung sind, das ist mir bewusst. Dennoch kann er nicht einfach grundlos ohne Nachweise das dreifache an Nebenkosten verlangen! Wenn er das nachvollziehbar begründen würde, hätte ich auch weniger Probleme damit.
Im Mietvertrag steht zu den Betriebskosten nur folgendes:
Neben der Grund/ - Nettomiete sind sämtliche Betriebskosten gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung vom Vermieter zu tragen. Dies sind insbesondere folgende Kostenarten: alle angekreuzte Posten wie, Grundsteuer, Wasser Versorgung, Entwässerung etc.

Viele Grüße

Tut er doch gar nicht. Er verlangt höhere Vorauszahlungen, und das tut er entweder, weil bisher bei den Abrechnungen immer hohe Nachzahlungen angefallen sind, oder weil umlagefähige Betriebskosten neu hinzugekommen sind, die bisher niedriger waren.

Wie verhalten sich denn die erhöhten Vorauszahlungen zu den voraussichtlichen umgelegten Betriebskosten, und wie haben die Nebenkostenabrechnungen bisher ausgesehen (Nachzahlung? Erstattung?)

Ob die Vorauszahlungen höher oder niedriger oder siebzehnmal so hoch wie irgendwas sind, hat hier keine Bedeutung. Ausschließlich von Bedeutung ist, ob sie in einem angemessenen Verhältnis zu den umlagefähigen Betriebskosten stehen. Das solltest Du Dir mal anschauen, dabei kommt viel mehr heraus.

Schöne Grüße

MM

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Den Tippfehler hast du gemacht? Es muss ja offensichtlich „vom Mieter zu tragen“ heißen.
Schön, diese Klausel sagt: „Alles, was man auf die Mieter umlegen darf, wird auch umgelegt.“

„Insbesondere“ ist eine Aufzählung, die beispielhaft einige umzulegende Betriebskosten aufzählt, ohne dabei vollzählig sein zu müssen. Es ist eine einfache Information an den Mieter, was auf jeden Fall in diesem Haus dazu gehört (es kann aber noch weitaus mehr sein).
„Nicht angekreuzt“ bedeutet nicht, dass diese Kostenart auszuschließen ist.
So könnte damals „Kabelfernsehen“ nicht angekreuzt worden sein, weil das Haus keinen Anschluss hatte. Kommt dann der Anschluss und lässt der Vermieter die Antennenkabel anschließen, dann gehören diese Kosten auch ohne Kreuz zu den Betriebskosten, die umlagefähig sind.

Was absolut nicht geht, sind die Verletzungen des Mietvertrags. Wenn Mieter A Arbeiten zu verrichten hat, darf damit kein Dienstleister beauftragt werden (Ausnahme: Die Arbeiten wurden nicht oder mangelhaft durchgeführt und auch nach Abmahnung gab es keine Besserung). Dann müssten die Kosten dafür aber dem Mieter auferlegt werden, der sie durch sein Fehlverhalten verursacht hat.

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Schön, in den Fall ist ja auf alle anfallenden Betriebskosten verweisen worden. Hoffe die Verordnung lang auch den Vertrag bei. Wenn diese also vereinbart wurde fallen alle dort aufgeführten Kosten auch darunter.
Hier mal ein Link zur Verordnung, damit du weißt was Umlage fähig ist. (keine Angst, lässt sich besser lesen als es aussieht)
https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

ja die Vorauszahlungen können angepasst werden, dies Bedarf aber einer Begründung und jede Partei kann die Höhe anpassen, also auch der Mieter. Details dazu sie §560 bgb (4)
https://dejure.org/gesetze/BGB/560.html

Na, da hatte ich ja den richtigen Riecher. Das heißt nämlich nichts anderes, daß alle umlegbaren Ausgaben auch umgelegt werden dürfen und ob der Vermieter einen Hausmeister beauftragt, liegt zunächst mal auch in seinem Ermessen. Es gilt aber natürlich der Mietvertrag, d.h. die Aufgaben, die dort explizit auf den Mieter übertragen wurden, darf der Hausmeister nicht erledigen bzw. der Vermieter kann die Kosten für diese Arbeiten dann nicht auf die Mieter umlegen. Sofern der Mieter die Aufgaben ordentlich und regelmäßig erfüllt hat, natürlich, und das wiederum ist natürlich eine auslegungsfähige Formulierung.

Gruß
C.

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wobei das ja dafür spricht, dass die Aufgaben wohl nicht wirklich ordentlich erfolgten

In sämtlichen Internetforen über Mietrecht steht, dass der Vermieter nicht alle Betriebskosten abrechnen darf. Alle abzurechnenden Betriebskosten müssen im Mietvertrag stehen. Und wenn da keine weiteren Vereinbarungen stehen, können auch keine Nebenkosten abgerechnet werden. So steht es geschrieben. Was stimmt denn nun jetzt? Vielen Dank

Das stimmt schon, nur nciht ganz, denn der Vermieter darf nur über die Aufgeführten kosten abrechnen. Um eine Ellenlange List zu ersparen gibt es die Möglichkeit auf die Betriebskostenverordnung zu verweisen und diese als Anlage mit zugeben. Bei den Standartformularen ist diese hinten mit drauf gedruckt. Dann langt dann im Vertrag der Passus.
Abrechnung nach der Betriebskostenverordnung laut §2.

Es ist nichts anders als mit den AGBs die man bei anderen Verträgen auch abschließt.

in deinen Fall hast du ja selber geschrieben, dass die . . .

sind

Richtig, und dafür ist nicht die explizite Aufführung aller Betriebskosten erforderlich, sondern es reicht der Verweis auf §2 Betriebskostenverordnung. Die von Dir wiedergegebene Auflistung einzelner Positionen verdeutlicht nur, was dazu gehört, stellt aber keine vollständige bzw. erschöpfende Liste dar. Die findet man nur in § 2 Betriebskostenverordnung.

Gruß
C.

Der Vertrag ist gültig nur es zählt auch das Kleingedruckte mit den jeweiligen Verweisen die hier leider nicht bekannt sind und leider oft übersehen werden. Als Mieterbund kontaktieren und die Gegebenheiten überprüfen lassen.

Hast du eigentlich die Frage gelesen?

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Ich war mittlerweile bei meiner Rechtsanwältin für Mietrecht. Ich hatte mich oben Verschrieben! Im Mietvertrag steht: neben der Grund/ Nettomiete sind sämtliche Betriebskosten gemäß Paragraph zwei der Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung Vom Mieter zu tragen. Das sind insbesondere folgende Kostenarten. Leider habe ich dadurch etwas für Verwirrung gesorgt!
Dennoch sagt meine Rechtsanwältin, dass unser neuer Vermieter tatsächlich nur das abrechnen kann, was angekreuzt wurde, auch Wenn auf die Betriebskostenverordnung nach Paragraph zwei verwiesen wird. Zudem gibt es zu den aufgelisteten Posten auch seit 7 Jahren die Nebenkostenabrechnungen, die auch genau nur genau diese Posten nachweisen. Sie sagt das zählt als Vereinbarung. Wir haben den Forderungen unseres neuen Vermieters widersprochen und werden voraussichtlich spätestens im nächsten Jahr, wenn die Nebenkostenabrechnung ins Haus flattert uns vor Gericht einigen müssen! Der Rechtsanwalt von meiner Nachbarin sagt was ähnliches. Auch der Mieterschutzbund von meinem anderen Nachbarn sieht es in etwa so! Da der eingestellte Hausmeister fast täglich in unserem 7 Parteien Haus aufzufinden ist, gehe ich davon aus, dass der neue Vermieter die Nebenkosten ganz schön in die Höhe treiben möchte! Denn es ist hier wirklich nicht viel zu machen! Und außerdem sagt meine Rechtsanwältin einen Hausmeisterservice müssen wir sowieso nicht zahlen. Wir werden sehen! :blush:

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Joo, joo.

Vie Vergnügen noch wünscht

MM

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Vor allen, spätestens in Jahr 2 wirden wohl die Kosten bezahlt werden müssen, denn Einführung neuer Kosten sind möglich, solange diese sich im Bereich der Vereinbarten BetrKV bewegen.

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