Vermieterwechsel, neuer Mietvertrag?

Seit einem Jahr wohne ich in einer netten Wohnung im Grünen, mit meinen bisherigen Vermietern kein Ärger gehabt. Jetzt haben Sie die Wohnung zwangsversteigert, der neue Vermieter möchte das Mietverhältniss beibehalten, so wie bisher. Jetzt die Frage: Muss ich jetzt mit ihm ein neuen Mietvertag aufsetzen? Angeblich hat ihm sein Rechtsanwald geraten alles beim alten zu belassen. (Als Vermieter ist da noch der alte Eingetragen). Außerdem hat sich der Wechsel mit der Mietzahlung überschnitten und die letzte Miete ist leider an den alten Vermieter übergegangen. Der neue Verlangt sie jetzt von MIR, samt Kaution. Kann er das? Eine Einigung zwischen den Vermietern ist anscheinend nicht möglich. Wie läuft das ganze denn „normal“ ab?

Eine Zwangsversteigerung bricht nicht bestehende Mietverträge, von daher ist der Rat zur Beibehaltung des bestgehenden Mietvertrages überflüssig, weil die Gesetzeslage dies bereits bestimmt! Die Zwangsversteigerung berührt Sie als Mieter zunächst insoweit nicht. Erst wenn das Amtsgericht Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie nicht mehr an den alten Vermieter zahlen dürfen oder der neue Eigentümer Ihnen unter Vorlage des Zuschlagbeschlusses seine Rechte auf den Erhalt der Miete angezeigt hat, dann können Sie mit befreiender Wirkung nur noch an den neuen Vermieter zahlen. Ohne Benachrichtigung gilt für Sie zunächst einmal Ihr Mietvertrag, in dem der Vorvermieter auch als Empfänger der Miete bezeichnet ist. Es ist allerdings in diesem Falle recht verwunderlich, dass Sie von dem anstehenden Zwangsversteigerungsverfahren als Mieter nicht in Kenntnis gesetzt wurden! Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hätte Ihnen dies bei der Ermittlung des Gutachtens bereits sagen können. Außerdem wird dem Mieter stets die Beschlagnahme der Wohnung durch das Amtsgericht zu gunsten der betreibenden Gläubigerin angezeigt. Wenn Sie solche Schreiben ignoriert haben, können sich durchaus Anprüche des neuen Vermeiters aus der dann falsch geleisten Miete ergeben und Sie zahlen dann doppelt!

Vielen Dank für die rasche Antwort. Mir kommt die ganze Sache sehr fragwürdig vor, da der neue Vermieter sich weder ausgewiesen hat (seine Begründung dazu: ich könne mit seinem Ausweiß sonstwas anstellen) noch ist er im Amtsgericht als Eigentümer eingetragen. Kann doch jeder kommen und sagen ich bin der neue Vermieter, vor allem weil die Versteigerungen im Internet publiziert werden. Er hat mir zwar eine Kopie des Eigentumsnachweises geschickt, jedoch hatte ich den Eindruck, dass dieses zusammenkopiert war… vom Amtsgericht habe ich bisher nichts bekommen. Er setzt mich mit Briefen unter Druck, ich soll ihm die ausstehende Miete überweisen, sonst folgen rechtliche Schritte. Wie verhalte ich mich rechtlich korreckt? Zahlen oder abwarten? (Mein alter Vermieter hat mir die Miete, die ich ihm fälschlicherweise überwiesen habe ohne wenn und aber erstattet, samt der Kaution) Muss der neue Vermieter nicht ein neuen Mietvertrag aufsetzen mit seinem Namen? Dann läuft ja der Mietvertrag mir einem Namen, das Kautionskonto auf ein anderes…

Hallo, der neue Vermieter tritt mit allen Rechten und Pflichten in den alten Vertrag.
Neuer Vertrag ist also nicht nötig. Vor allem nicht zu schlechteren Bedingungen.
Wenn Ihnen der Eigentümerwechsel rechtzeitig mitgeteilt wurde, schulden Sie dem neuen die Miete. Die Kaution hat der neue Vermieter vom alten Vermieter zu fordern.
Viele Grüße

Angaben wie immer ohne Gewähr!

Vielen Dank noch mal an alle, hat mir sehr weiter geholfen.

Liebe Grüße.

grundsätzlich bricht kauf miete nicht, ausnahme ist die zwangsversteigerung, hier at der neue vermieter das recht mir 2-monatiger frist das mietverhältnis zu beenden. was kaution angeht, sollte jeder neuerwerber vom mieter eine zustimmung zum übertrag der kaution vom mieter verlangen. die überzahlte miete wirst du dir einklagen müssen.:

Seit einem Jahr wohne ich in einer netten Wohnung im Grünen,
mit meinen bisherigen Vermietern kein Ärger gehabt. Jetzt
haben Sie die Wohnung zwangsversteigert, der neue Vermieter
möchte das Mietverhältniss beibehalten, so wie bisher. Jetzt
die Frage: Muss ich jetzt mit ihm ein neuen Mietvertag
aufsetzen? Angeblich ha ihm sein Rechtsanwald geraten alles
beim alten zu belassen. (Als Vermieter ist da noch der alte
Eingetragen). Außerdem hat sich der Wechsel mit der
Mietzahlung überschnitten und die letzte Miete ist leider an
den alten Vermieter übergegangen. Der neue Verlangt sie jetzt
von MIR, samt Kaution. Kann er das? Eine Einigung zwischen den
Vermietern ist anscheinend nicht möglich. Wie läuft das ganze
denn „normal“ ab?

Hallo, schreibe Ihnen nochmal, da ich bezüglich der Kaution etwas konkreter werden kann. Nach § 566a BGB haftet der neue Eigentümer für die Kaution. Gerade im Mietrecht gibt es aber immer wieder, zumindest für mich, nicht nachvollziehbare Urteile.
Daher mein Tipp: Lassen Sie sich eine gesetzeskonforme Neu-/Wiederanlage der Kaution vom neuen Eigentümer nachweisen. Viele Grüße nochmal!

Vielen Dank noch mal an alle, hat mir sehr weiter geholfen.

Liebe Grüße.

Der alte Mietvertag bleibt unverändert gültig, wenn Sie nicht mit einem neuen Abschluß zu günstigeren Bedingungen einverstanden sind. Lassen Sie sich das Original des Zuschlagbeschlusses vom Amtsgericht zeigen, bevor Sie an jemanden Fremden, den Sie nicht kennen, Zahlungen leisten. Auf dem Zuschlagbeschluß steht der Name des Rechtspflegers,. der die Sache unter dem angegebenen Aktenzeichen beim Amtsgericht betreut. Rufen Sie dort an und lassen Sie sich die Echtheit des Zuschlagbeschlusses bestätigen, wenn Sie Zweifel haben.

Hi
Kauf bricht nicht Niete, soweit so gut du musst also nicht unbedingt mit dem neuen Mieter einen neuen Mietvertrag aufsetzen… Das mit der Zahlung ist da schon bescheid… Nun die Frage die du klären mußt. das geht nuicht so recht aus deim schreiben hervor…
Wann hattest du kenntnis von dem Vermieterwechsel, sprich von der Zwangsversteigerung? Wurdest du vom neuen vermieter inkenntnisgesetzt auch bezüglich der Kontonummer? Wenn ja und die Zahlung ging auf dein Fehlleistungskonto mußt du erneut an den neuen Vermieter zahlen und das schon bezahlte Geld vom alten Mieter holen den dort hatte es nichts zu suchen… Sollte der Mietvertrag schriftlich mit dem alten Mieter erfolgt sein und dort die Klausel änderungen bedürfen der schriftform eingefügt sein so muß dein neuer Vermeiter dir diese Info ( neue Bankverbindung )auch schriftlich übermitteln sonst kannst du entgegenhalten, das die formvorschrift nicht eingehalten wurde… ist alles etwas kompliziert…
gruß Peter

am Do,27.5 wurde die Whg versteigert, am Sa 29.5 hat mich der neue Vermieter darüber in Kenntniss gesetzt(samt BLZ+Kt.nr), die Miete hatte ich am 28.5 an den alten Überwiesen, damit sie pünktlich zum 1.6 auf dem Konto ist (es lag ein Wochenende dazwischen) - somit konnte ich das Geld nicht mehr durch die Bank zurückholen lassen. Unglücklicherweise hat sich alles überschnitten :frowning:

Das Mietverhältnis bleibt bestehen… zumindest seitens des Vermieters… aber langsam bin ich am überlegen auszuziehen… da mir nach der ganzen Geschichte der neue Vermieter zu unsympatisch geworden ist.