Vermieterwechsel - Vorkaufsrecht

In einem Mehrfamilienhaus, gibt es unterschiedliche Wohnungen. Die Wohnungen selbst gehören unterschiedlichen Eigentümern.

Eine Wohnung davon wird seit 3 Jahren von einem Mieter bewohnt. Über den Kopf des Mieters hinweg, wurde die Wohnung weiter verkauft. Dem Mieter wird der Verkaufspreis nicht mitgeteilt und auch kein Vorkaufsrecht abgeboten (trotz Nachfrage). Hat der Mieter ein Vorkaufsrecht, wenn er die Wohnung selbst als Eigentum (Hauptwohnsitz) haben möchte und der neue Eigentümer offenbar nicht verwand ist mit dem Alteigentümer?

Im BGB §577 gibt es so eine schwer verständlichen Satzteil […]. Ohne diesen Satzteil hätte der Mieter wohl Vorkaufsrecht. Was meint „Wohnungseigentum begründet“? Der Mieter würde es gern zu seinem Wohnungseigentum begründen/machen. Besteht das Recht zum bereits gehandelten Verkaufspreis die Wohnung als Mieter zu kaufen?

(1) Werden vermietete Wohnräume, [an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll], an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt.

Danke

Hallo!

gemeint ist,es gibt NUR ein Mieter-Vorkaufsrecht,wenn ehemalige Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden .
Nicht beim normalen Vermieterwechsel,wenn das bereits Eigentumswohnungen sind oder wenn Mietwohnungen den Besitzer wechseln.

MfG
duck313

Über den Kopf des Mieters hinweg

Der Mieter hat in dieser Angelegenheit rein gar nichts zu sagen.

Dem Mieter wird der Verkaufspreis nicht
mitgeteilt

Der Kaufpreis geht den Mieter auch nichts an.

und auch kein Vorkaufsrecht abgeboten (trotz
Nachfrage).

Der Mieter hat kein Vorkaufsrecht, und es muss ihm auch keins angeboten werden. Auch auf nachfrage nicht.

Hat der Mieter ein Vorkaufsrecht, wenn er die
Wohnung selbst als Eigentum (Hauptwohnsitz) haben möchte und
der neue Eigentümer offenbar nicht verwand ist mit dem
Alteigentümer?

Nein.

Was meint „Wohnungseigentum begründet“?

Dass das Haus nicht mehr als gesamtes Haus einem Eigentümer gehört, sondern rechtlich in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt wird.

Der Mieter würde es gern zu seinem Wohnungseigentum
begründen/machen.

Dazu hätte ihm zuvor das gesante Haus gehören müssen. Oder er muss die Wohnung kaufen, indem er mehr zahlt als andere.

Besteht das Recht zum bereits gehandelten
Verkaufspreis die Wohnung als Mieter zu kaufen?

Nein.

(1) Werden vermietete Wohnräume, [an denen nach der
Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden
ist oder begründet werden soll], an einen Dritten verkauft, so
ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt.

Ja. Wird das Haus vom Eigentümer aufgeteilt, nachdem der Mieter eingezogen ist, dann gibt es ein Vorkaufsrecht. Hier ist das offensichtlich nicht der Fall, denn es gibt bereits „unterschiedliche Eigentümer“.

Der Eigentümer deiner ETW kann sein Eigentum jedermann anbieten und verkaufen. Dass er dich dabei überhaupt nicht in Betracht zog, mag sein Gründe haben, ist aber sein höchstpersönliches Recht.

Denn § 577 BGB findet nur Anwednung, wenn der Eigentümer sein Haus in Eigentumswohnungen umwandelt.

G imager