Vermieterwechsel: was kann auf Mieter zukommen?

Hallo,

der aktuelle Vermieter eines Hauses hat den aktuellen Mietern mitgeteilt, dass dieser das Haus verkaufen will. Er wäre wohl dazu rechtlich nicht verpflichtet, da die aktuellen Mieter kein Vorkaufsrecht hätten, er hat diese dennoch als Erstes gefragt, ob sie das Haus kaufen möchten.

Leider können sich die Mieter den Hauskauf nicht leisten.

Wie kann und wird es jetzt weitergehen?

Aktuelle Gedanken und Ängste:

  • Der aktuelle Vermieter meldet Eigenbedarf an und kündigt die aktuellen Mieter, die kürzer als zwei Jahre in dem Haus wohnen, mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten und dann müssen sie raus sein und dann muss der Vermieter selbst oder seine Großeltern oder Eltern oder seine Kinder oder seine Geschwister im Haus einziehen!? Innerhalb welcher Frist muss dann das Haus von den zum Eigenbedarf gehörenden Personen bezogen werden? Was ist, wenn das Haus dann doch nicht von einem dieser Personenkreise bezogen wird, sondern das Haus vielleicht erst einmal leersteht und dann an einen anderen verkauft wird, der wiederum an jemanden vermietet, der nicht zum Eigenbedarf gehört?

  • Der aktuelle Vermieter verkauft das Haus an einen anderen. Der Übergang ist aber erst abgeschlossen, wenn der neue Vermieter im Grundbuch steht, oder!? An wen ist während dieser Zeit (nach erfolgtem Verkauf bis Eintragung ins Grundbuch) die Miete zu entrichten? Erst einmal an keinen und erst nach Eintragung ins Grundbuch komplett an den neuen Vermieter? Der neue Vermieter meldet Eigenbedarf an und kündigt die aktuellen Mieter, die zum Zeitpunkt des Übergangs kürzer als zwei Jahre in dem Haus wohnen, mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten und dann müssen sie raus sein und dann muss der Vermieter selbst oder seine Großeltern oder Eltern oder seine Kinder oder seine Geschwister im Haus einziehen!? Innerhalb welcher Frist muss dann das Haus von den zum Eigenbedarf gehörenden Personen bezogen werden?

  • Gelten diese drei Monate Kündigungsfrist in jedem Fall, also auch bei einem Übergang oder gibt es da besondere und längere Fristen? Gibt es vielleicht auch besondere und längere Kündigungsfristen, ob jetzt aktueller oder neuer Vermieter, bei sozialen „Härtefällen“, wie z. B. Schwangerschaft, Vorhandensein von Babys/kleinen Kindeen und/oder Bezug von Mutterschaftsgeld und/oder Elterngeld?

  • Bis zu welchem Betrag darf der neue Vermieter die aktuelle Warmmiete ab Übergang sofort erhöhen, wenn diese aktuell 1000 € warm beträgt?

Danke.

Gruß

Bud

Hallo1

Erst einmal keine (unnötige) Angst.

Ja der neue dürfte (übrigens ja auch der alte VM) Eigenbedarf anmelden. Ist der berechtigt so müsst ihr in der Frist ausziehen.

Wann er selbst einzieht (oder Angehörige) ist nicht definiert, er könnte (und wird sicherlich) erst renovieren/umbauen. Kann also dauern !

Wäre es nachweisbar, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war,macht er sich schadenersatzpflichtig( das können Umzugskosten,Mehrkosten der neuen Miete usw.) sein.

Formal ist der neue VM erst mit der Eintragung im Grundbuch Eigentümer. Allerdings kann der alte VM auch vorher schon angeben, dass ihr die Miete ab best. Datum an den neuen überweisen sollt.

Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt immer, Ausnahmen können bei"Besonderer Härte" sein, etwa langjährige Mieter (Jahrzehnte !) und hohes Alter und/oder Gebrechlichkeit , Schwangerschaft und zig Kleinkinder könnte auch so ein Hindernis sein. Was aber nicht bedeutet man muss nie mehr raus. Es kann eine längere Zeit brauchen bis man was gefunden hat.

Die Miete darf der neue so erhöhen wie es der alte auch dürfte. Also je nach dem was zuerst eintritt, bis zur Kappungsgrenze des Mietspiegels oder bis zur prozentualen Steigerung innerhalb der letzten 3 Jahre. Und letzte Erhöhung muss mind. 1 Jahr her sein.

Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ist davon nicht betroffen, die ist auch möglich, wenn es nach Mietspiegel bereits am oberen Rand wäre und deswegen nicht erhöht werden könnte.

MfG
duck313

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Hallo,
wurde errechnet, wieviel man mit der bisherigen Kaltmiete an Kredit finanzieren kann? Bei 2 Prozent Tilgung und 1,5 Prozent Zins (koennte aktuell erreichbar sein) sind die 1500 Euro Monatsmiete (1500*12) /0,035 =514ooo Kredit ohne Mehrkosten. Um mal irgendwelche Zahlen anzudeuten als Anreiz fuer eigene Berechnung. Die Miete steigt nicht mehr in den naechsten zig Jahren. Dafuer kommen Reparaturen hinzu. Soweit eine grobe Vorschau ueberhaupt die Zukunft abbilden kann.
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Zum neuen Vermieter
„Kauf bricht nicht Miete“
Es ist wahrscheinlich, dass fuer den Mieter sich nur der Name und die Kontoverbindung aendert. Der neue Vermieter tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Dann hat er dieselben Rechte wie jetzt schon der Vor-Vermieter. Allerdings kommt ein neuer Charakter mit vielleicht neuen Ideen.
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Gruss Helmut

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