Vermietet ohne mietvertrag

Hallo, Vermieter A hat vor ca. 3,5 Jahren eine Wohnung im eigenen Haus an ein befreundetes Päärchen vermietet. Da „Freunde“ , auch kein Mietvertrag. Nur Nebenkosten in Höhe von € 250,- mussten bezahlt werden.

Da die Mieter täglich Badeten (ca. 3-4 Std.) und immer schön warm Wasser nachlaufen liesen, explodierten die Nebenkosten. Der Stromverbrauch z.B. stieg auf 8.000 KWh/J. (2x Vermieter A, 2x Mieter). Gas und Wasser natürlich auch.

Eine Teilung der Nachzahlung und Anhebung der NK wurde abgelehnt. (Kein Geld). Daraufhin wurde den Mietern nahegelgt, sich eine neue Wohnung zu suchen. Überaschenderweise lag 3 Tage später eine
Kündigung seitens der Mieter zum 30.06.2010 auf dem Tisch. Dies war ende März diesen Jahres.
Die Mieter zogen am 29.05.2010 aus. Ein Monat früher wie in der Kündigung. Schlüssel wurden abgegeben. Also keine Möglichkeit mehr in das Haus zu kommen. Leider hat die Vermietete Wohnung keinen separaten Eingang, es musste immer durch die wohnung der Vermieter
„gelatscht“ werden.
Zum eigentlichen Problem:
Die Wohnung wurde in folgendem Zustand verlassen

  • in der Küche wurde in 10 Fliesen gebohrt
  • die Küchenmöbel wurden mit ca. 80x 10er Dübeln für die Ewigkeit an der Wand befestigt. Leider ist an der Wand 3mm Rauputz
  • im Schlafzimmer wurden Regale mit ca. 70x 10er Dübel an der Wand befestigt
    -Der gesamte Fußboden ist gefliest. In allen Räumen wurde Teppich verlegt und großzügig mit doppelseitigem Klebeband fixiert.
  • Im Badezimmer wurde in 12 Fliesen gebohrt
  • In 2 Türzargen (Holz) sind ca. 20 Nägel zur Fixierung von LAN-Kabeln

Da Vermietr A damals leider keinen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen haben, wissen Sie nicht weiter. Ein zugipsen der Dübellöcher sieht bei Rauputz „bescheiden“ aus.
Die Mieter sind ja einen Monat früher wie in der Kündigung ausgezogen. Nebenkosten oder Miete für den Monat? Wenn ja, wie hoch.
NK nachzahlung? Renovierung? Teppichboden entfernen? entsorgen?
Die Beziehung ist leider nicht mehr so, das man sich an einen Tisch oder ein Telefonat führen könnte.

Wer weiß rat? an wen kann sich vermieter A wenden?

Danke für Eure Antworten, Ideen.
Darvyl

Einen schriftlichen Mietvertrag braucht es nicht. Mietverträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Es gilt dann BGB.
Für Schäden muss man auch nach BGB haften. Da verbessert auch ein Mietvertrag nichts.
Die Frage ist, ob es sich überhaupt um Schäden handelt. Küchen kann man nicht mit 4 x 6er Dübel aufhängen. Das sieht sehr nach vertragsgemäßem Verbrauch aus. Bad etc. kann von hier aus ohne Glaskugelnicht beantwortet werden. Aber auch da wäre ich vorsichtig. Nägel in Türzargen sind auf jeden Fall vorsätzlich verursachte Schäden. Aber? Lohnt sich dafür ein Rechtsstreit? Oder reicht etwas Spachtelmasse und ein paar Tupfer Farbe?
Kündigungsfrist: Es ist zu prüfen ob http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html Absatz 3 gilt.
Nebenkosten: Ein Nachteil eines BGB-Vertrages ist, dass die NK in der Miete enthalten sind, sofern nicht nachweislich (und beweisbar) etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart war.

Hohes Risiko, Rechtsposition nicht wirklich klar. Ich würde das als Erfahrung abhaken. Schlechtem Geld sollte man kein gutes hinterherwerfen.
Und noch was: Der fiktive Vermieter sollte sich überlegen, ob er wirklich im eigenen Haus weiterhin vermieten möchte.

vnA