Ein unverheiratetes Paar kauft eine Immobilie (ETW) und vermietet diese. Auf Grund der AfA und da die Miete die Kosten für die Zinsen (noch) nicht deckt, entstehen Abschreibungen/Verluste. Diese werden mit einer Feststellung für eine Grundstücksgemeinschaft ermittelt und können dann zu je 50% für jeden Partner geltend gemacht werden. Bei einem Beschäftigungsverhältnis wird das entsprechend mit der Lohnsteuer verrechnet und führt (i.d.R.) zu einer Steuerersparnis/Rückzahlung.
Wie sieht es aus, wenn das Paar ein Kind bekommt und die Mutter im Mutterschutz und anschließend in Elternzeit ist? Sowohl Mutterschutzgeld als auch Elterngeld sind ja steuerfrei. Die Mutter verdient in der verbleibenden Zeit des Jahres auch nicht über dem Grundfreibetrag von 7.896€. Das heißt, sie würde gar keine Steuer zahlen.
Bei einem Ehepaar mit gemeinsamer Veranlagung könnte der weiterhin beschäftigte Vater die Verluste tragen bzw. steuerlich geltend machen.
Wie aber sieht es für ein unverheiratetes Paar aus? Geht der steuerliche Vorteil der Mutter dem Paar in diesem Jahr komplett verloren? Hat das Paar eine Möglichkeit die Verluste für dieses Jahr anders zu verteilen? Der Vater zahlt ja weiter Steuern und könnte ggf. z.B. die Zahlung der Kredite allein übernehmen (nachweisbar z.B. durch Kontoauszüge).