Vermietete Küche, Hängeschrank runtergefallen

Hallo zusammen,

bei meiner vermieteten Einbauküche ist ein Hängeschrank von der Wand gefallen und dabei Geschirr beschädigt worden.
Hafte ich dafür als Vermieter?
Übernimmt das meine Haftpflicht oder die Wohngebäude Versicherung?

Vielen Dank für Eure Antworten
Oliver

Die Wohngebäude in keinem Fall, da es sich um ein nicht versichertes Risiko handelt. Du bist gegen Feuer, Leitungswasser, etc. dort versichert. Aber nicht gegen Hängeschränke… :wink: Der Hängeschrank gehört eh zur Hausrat. Aber auch die Hausrat deines Mieters zahlt es nicht, da auch dort kein versichertes Risiko eingetreten ist.

Deine Haftpflicht: Das ist jetzt die Frage. Trifft dich ein Verschulden? Hast du beim Aufhängen ein Fehler gemacht, den du hättes bemerken müssen?

Wenn ja: Dann zahlt sie.
Wenn nein: Dann tritt sie zwar auch ein, wehrt aber die Ansprüche der Mieter gegen dich ab. Du haftest dann nicht nach gesetzlicher Grundlage. Also tritt die passive Rechtsschutzfunktion der Haftpflicht ein und wehrt diese Ansprüche deines Mieters gegen dich ab, wenn nötig vor Gericht.

In der Regel: Wenn der Schrank schon lange dort gehangen ist, wehr sie es für dich ab. Schließlich müssen deine Mieter den Vollbeweis liefern, dass dich ein Verschulden trifft und sie nicht z.B. den Schrank übermäßig beladen haben. Das können sie meist nicht. Daher stehen die Karten für deine Mieter schlecht.

Ach ja: Ein ganz anderes Thema ist die Mietsache an sich: Ist die Küche im Mietvertrag erwähnt? Wenn ja, musst du die Küche wieder instand setzen. Denn ansonsten liegt ein Mietmangel vor. Dieser Anspruch hat aber nichts mit der Haftung zu tun, sondern ist ein vertraglicher Anspruch. Das muss man trennen. Den zahlt weder die Haftpflicht, noch die Gebäude oder Hausrat (die Wohngebäude und Hausrat wie gesagt nur, wenn eine versicherte Gefahr eingetreten ist…).

Gruß

hallo,
einfach bei dene anrufen…

lisa

Hallo,

bitte die Frage einem Versicherungsexperten stellen. Aus meiner Sicht haftet hier die Gebäudeversicherung bzw. die Versicherung des Unternehmens, welches die Küche montiert hat.

mfG P. Kunze

Hallo Oliver,

der Mieter hat die Sorgfaltspflicht für die Küche übernommen und hat damit Sorge zu tragen, dass die Mietsache in Takt bleibt, denn Sie können nicht alle Nase lang in die Wohnung gehen, um die Tragfähigkeit der Wand und des Schrankes zu überprüfen.

Vielleicht wurde beim Renovieren etwas an der Aufhängung verändert auf das Sie keinen Einfluss haben.

Sie können ja bei Ihrer Haftpflicht anfragen, wie die die Angelegenheit sehen.

BG
hardy

Sofern eine sachgemäße Nutzung durch den Mieter erfolgt ist, sind Sie für solche baulichen oder befestigungstechnischen Mängel haftbar. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.