Guten Morgen allerseits und Gutes Neues Jahr!
Ich suche derzeit eine ETW zum Selbstbezug. Jetzt kam kürzlich eine Wohnung auf den Markt in einem Straßen- bzw. Häuserzug, der mich schon mal interessiert hat als Wohnlage und wo ich vor einem halben Jahr bereits eine Wohnung besichtigt habe, nur ohne wirklich kaufen zu können, denn mein Haus war noch nicht verkauft. Nun bin ich aber in der Lage zu kaufen, und diese Wohnung ist identisch bzgl. Schnitt und Lage, ist also immer noch interessant für mich. Nur: sie ist vermietet. Wisst Ihr zufällig, was die Regeln sind für Kauf einer vermieteten Wohnung für den Eigenbedarf? Muss ich eine Kündigungsfrist aussprechen, oder ist es nicht so einfach und die Mieterrechte gehen noch weiter?
Danke im Voraus.
Karina
Hallo,
natürlich kann man Eigenbedarf kaufen.
Aber…
…im Mietvertrag, den du übernimmst, kann Kündigung wg. Eigenbedarf ausgeschlossen sein.
…Kündigungsfristen, an die du ggf. gebunden bist, stehen im Mietvertrag. (die 3 monatige Standardfrist gilt nur für den Mieter)
…dem Mieter steht natürlich der Rechtsweg offen (über 3 Instanzen), um die Rechtmäßigkeit des Eigenbedarfs überprüfen zu lassen.
…dem Mieter kann in engen Grenzen auch ein Wohnungswechsel unzumutbar sein. (Krankheit, hohes Alter, Behinderung, kein bezahlbarer Wohnraum…)
…und du mußt dich u.U. vom Richter fragen lassen, wo denn dein Eigenbedarf besteht, da du doch in einem großen schönen Haus wohnst? (siehe posting oben).
gruß n.
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…und du mußt dich u.U. vom Richter fragen lassen, wo denn
dein Eigenbedarf besteht, da du doch in einem großen schönen
Haus wohnst? (siehe posting oben).
Ich verkaufe mein Haus in den nächsten 2-3 Wochen, so dass ich dann auch kein Haus mehr habe… und die ETW meine einzige Bleibe wäre.
Gruss zurück (und danke für die Kommentare, ich sehe schon, das wird ggf. ein langwieriger Prozess…)
Karina
Hallo Karina,
ich würde davon abraten aufgrund der unten geschilderten Probleme und Umstände.
Wenn es denn in Gottes Namen sein soll, würde ich versuchen, mit dem Mieter zu einer vertraglich zu fixierenden Übereinkunft zu kommen: „Auszug zum x.x.yy, im Ausgleich Zahlung von xxxx€“. Mit den meisten Menschen kann man ja reden.
Den Weg durch die 3 Instanzen mit einem bockigen Mieter, einer laufenden Finanzierung, den Kosten für Rechtsstreit und die erforderliche Miete an der Backe würde ich unter allen Umständen zu vermeiden suchen.
Viele Grüße
Ramona
Hallo Karina!
Ich verkaufe mein Haus in den nächsten 2-3 Wochen, so dass ich
dann auch kein Haus mehr habe… und die ETW meine einzige
Bleibe wäre.
Gruss zurück (und danke für die Kommentare, ich sehe schon,
das wird ggf. ein langwieriger Prozess…)
Dein vorgeblicher Eigenbedarf wird angreifbar sein. Wenn man solche Auseinandersetzung durch alle Instanzen zerrt, dazu Zeitaufwand und Kosten sieht, gibt es vernünftigerweise nur genau 2 Möglichkeiten:
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Man nimmt Geld in die Hand, irgendwas im unteren 5stelligen Bereich. Damit finanziert man dem Mieter den Umzug, neue Gardinen, Tapeten und was so anfällt. Ja, und auch noch ein paar Euro Bares obendrauf. Alles zusammen ist billiger, nervenschonender, weitaus schneller und berechenbarer als jeder Rechtsstreit. Der Rechtsstreit kann Jahre dauern, die gütliche Regelung eine halbe Stunde.
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Ob Nr.1 funktionieren wird, klärt man vor dem Kauf einer vermieteten Immobilie mit dem Mieter. Wenn man dabei nicht zu Potte kommt, kauft man das Objekt gar nicht erst. Es ist jedenfalls ziemlich dämlich, eine Immobilie zu kaufen, nur um sofort einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang zu führen, damit man die Immobilie selbst nutzen kann.
Gruß
Wolfgang