Vermietete Wohnung umbauen - Wohnfläche vergrößern

Hallo,

ich möchte in einer von mir vermieteten Wohnung das bisher mitvermietete (aber auf die m²-Zahlen nicht angerechnete) Dachgeschoss ausbauen und somit die m²-Zahl erhöhen.
Die aktuelle Mieterin wird daran kein Interesse haben. Darf ich das trotzdem? Dürfen die neu erworbenen m² angerechnet werden? Darf ich ihr wegen der Umbaumaßnahmen ggf. kündigen?

Ich freue mich auf gewohnt kompetente Antworten.
Viele Grüße
Kahlua

Hallo,

das ist ein, aus meiner Sicht schwieriges Thema. Wenn das Dachgeschoss mitvermietet wurde und die Mieterin mit einem Ausbau nicht einverstanden ist, kann man da während der Vertragslaufzeit nur wenig machen.-Und schon garnicht die Wohnfläche und damit die Miete vergrößern.
Es gibt Gerichtsurteile, die bei solchen baulichen Veränderungen einer vermieteten Wohnung sogar einen Rückbau verlangten.
Benutzt die Mieterin denn das Dachgeschoss? Wie lange läuft ihr Mietvertrag?
Vielleicht kann man sich ja doch mit ihr einigen.
Eine Kündigung wegen der Umbaumaßnahme kommt wohl auch nicht in Frage. Ist kein befristeter Mietvertrag vorhanden, kann man bestenfalls wegen Eigenbedarf kündigen …(?)
Sicherlich kannst Du, wenn Du damit die Nutzungsbedingungen nicht veränderst, die bauliche Substanz der Wohnung verbessern, aber davon profitieren in Form einer erhöhten Miete(mehr Wohnfläche), geht nur über einen neuen Vertrag.
Weitere Fragen beantworte ich gerne!
Die hier von mir gemachten Angaben sind nicht verbindlich, sondern stellen nur meine Meinung und Kenntnisstand dar.

Gruß
Yoyo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Kahlua,

als Vermieter darf man grundsätzlich Umbauten an seinem Eigentum vornehmen.
Ich würde den Ausbau des Dachgeschosses als energetische Modernisierungsmaßnahme deklarieren (Zuschuss von max.5% von KfW)und anschließend die Miete entsprechend erhöhen. Schließlich erhöht sich der Wohnwert durch verbesserte Dämmung entscheidend.
Wenn der Mieter damit nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit zu kündigen. Berücksichtigen muss man auch - falls der Dachraum beheizbar ist - dass sich für die Berechnung der Heizkostenumlage neue Grundlagen ergeben.

Viele Grüße
rewi1209

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,
kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Cash

Hallo Kalua
Es ist dir freigestellt,den Dachboden auszubauen.
Diesen neuen Wohnraum darf der Mieter ablehnen, da er nicht im Mietvertrag verankert ist.
Ein Kündigungsrecht deinerseits besteht nicht, denn du darfst keinen Mieter Wohnraum aufdrücken,den er nicht haben möchte, es seidenn es wurde vorher im Mietvertrag vereinbart.
mfg Buba53

Hallo Kahlua,

leider kann ich dir keinen Rat geben.

Schönen Gruß
Marina84