Hallo,
das ist ein, aus meiner Sicht schwieriges Thema. Wenn das Dachgeschoss mitvermietet wurde und die Mieterin mit einem Ausbau nicht einverstanden ist, kann man da während der Vertragslaufzeit nur wenig machen.-Und schon garnicht die Wohnfläche und damit die Miete vergrößern.
Es gibt Gerichtsurteile, die bei solchen baulichen Veränderungen einer vermieteten Wohnung sogar einen Rückbau verlangten.
Benutzt die Mieterin denn das Dachgeschoss? Wie lange läuft ihr Mietvertrag?
Vielleicht kann man sich ja doch mit ihr einigen.
Eine Kündigung wegen der Umbaumaßnahme kommt wohl auch nicht in Frage. Ist kein befristeter Mietvertrag vorhanden, kann man bestenfalls wegen Eigenbedarf kündigen …(?)
Sicherlich kannst Du, wenn Du damit die Nutzungsbedingungen nicht veränderst, die bauliche Substanz der Wohnung verbessern, aber davon profitieren in Form einer erhöhten Miete(mehr Wohnfläche), geht nur über einen neuen Vertrag.
Weitere Fragen beantworte ich gerne!
Die hier von mir gemachten Angaben sind nicht verbindlich, sondern stellen nur meine Meinung und Kenntnisstand dar.
Gruß
Yoyo
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