Vermietete Wohnung verkaufen. Mieter stellt

sich quer
Hallo zusammen, vor neun Jahren hat Person A eine Eigentumswohnung gekauft und der ehemalige Eigentümer ist als Mieter drin geblieb. Er zahlt die Miete zwar nicht immer pünktlich, aber immer im laufenden Monat.

In der Zwischenzeit ist A gestorben und die Töchter B und C haben die Wohnung geerbt. Sie möchten diese nun verkaufen und haben seit ca. 3 Monaten die Wohnung im Internet.

Da B und C sehr weit entfernt wohnen, hat ihnen der Mieter die Erlaubnis gegeben, seine Nummer an Interessenten weiter zu geben.

Jetzt haben B und C von Interessenten erfahren, dass er immer irgendeine Ausrede hat, die Besichtigung zu verschieben. Außerdem macht er die Wohnung unwahrheitsgemäß schlecht und behauptet, dass er nur noch in der Wohnung wohnt, weil er ne negative Schufa hätte. Die Wohnung ist aber in sehr gutem modernisierten Zusatand.

Wenn B und C anrufen geht er über Wochen nicht ans Telefon, drückt uns weg, oder legt auf.

Wenn B und C die Wohnung als Kapitalanlage werkaufen würden, bekämen sie ca. 25.000 Euro weniger. Desweiteren verliert die Wohnung laut Makler (keiner beauftragt, nur besprochen )ca. jährlich ca. 1,5 % an Wert.

Des weiteren ist B und C zu Ohren gekommen, dass er ein Gewerbe auf die Wohnung angemeldet hat, was in der Wohnanlage aber untersagt ist.

Wie können sich B und C wehren, damit sie in der Sache mal weiterkommen.

Achja und der Mieter meint, es dürften pro Besichtigung nur 2 Interessenten kommen, ist das so richtig?

Schon mal vielen Dank und beste Grüße

Vielleicht wäre es ja sinnvoll mal einen Makler einzuschalten und halt etwas Provision abzudrücken, aber dafür selber keinen Stress mehr damit zu haben?

Das Einfachste wäre doch, die Wohnung über einen Makler anzubieten. Dieser ist dann Ansprechpartner für die Interessenten und wird auch bei den Besichtugungen dabei sein, so dass der Mieter erstens weniger Kontakt zu den Interessenten hat und zweitens die Hemmschwelle für den Mieter, die Wohnung bei der Besichtigung unwahrheitsgemäß schlecht zu machen, auch höher ist. Zudem ist es dann Aufgabe des Maklers, mit dem Mieter Besichtigungstermine zu vereinbaren, so dass man selbst mit der Sache nicht mehr viel zu tun hat. Mehrere Interessenten gleichzeitig in der Wohnung können in der Tat problematisch sein (Diebstahlgefahr etc.), es spricht aber nichts dagegen, wenn der Makler (oder wer auch immer) die Wohnung an einem Termin mehreren Interessentn nacheinander zeigt. Es ist ja auch im Interesse des Mieters, wenn die Besichtungen konzentriert stattfinden.