angenommen, ein Mieter kommt Abends nach der Arbeit nach Hause und findet seinen Parkplatz durch Gestänge und roten Kunststoffbändern abgesperrt. Es handelt sich hier um einen persönlich (im Mietvertrag mit Nr. festgehaltenen) zugewiesenen Parkplatz des Mieters.
Diese „Sicherung“ wurde am Mietgebäude angebracht um Reparaturarbeiten am Haus zu erledigen.
Was der Mieter nicht versteht ist, dass der Vermieter plötzlich und ohne Vorwarnung oder Ankündigung, weder mündlich noch schriftlich, die Absperrung des Parkplatzes vorgenommen hat.
Besonders ärgerlich auch, weil die Strasse immer und komplett zugeparkt ist.
Kann der Mieter eine Mietminderung geltend machen? Der Parkplatz wurde nicht einzeln vermietet sondern zusammen im Mietvertrag der Wohnung mit aufgeführt (also keinen separaten Preis).
Die Sicherung ist zum Schutz deines Auto, bevor da irgendwas drauffällt. Also ist dies schon mal eine gute Sache.
Reparaturarbeiten sind bestimmt nicht erst seit gestern bekannt, daher hätte der Vermieter ruhig was sagen können. Ob er dazu verpflichtet ist, kann ich nicht sagen.
Wenn du aber für diesen Parkplatz bezahlst, ihn aber nicht nutzen kannst, sollte der Vermieter dir entweder einen Ersatzparkplatz zur Verfügung stellen oder aber Mietminderung gelten machen!
Soweit ich weiß, kann man 10 % Mietminderung machen, ab dem Tag wo der Parkplatz nicht mehr genutzt werden konnte.
Soweit ich weiß, kann man 10 % Mietminderung machen, ab dem
Tag wo der Parkplatz nicht mehr genutzt werden konnte.
10% von der Gesamtmiete, wenn der Parkplatz nicht nutzbar ist? Etwas viel, da hätte ich gern eine Quelle für, bevor hier jemand in sein Unglück rennt, weil er sich auf diese Zahl verlässt.
Gruß
loderunner (ianal)
Soweit ich weiß, kann man 10 % Mietminderung machen, ab dem
Tag wo der Parkplatz nicht mehr genutzt werden konnte.
10% von der Gesamtmiete, wenn der Parkplatz nicht nutzbar ist?
Etwas viel, da hätte ich gern eine Quelle für, bevor hier
jemand in sein Unglück rennt, weil er sich auf diese Zahl
verlässt.
10 % von der Gesamtmiete ist wirklich viel zu viel. Dann würde man ja mehr mindern, als man eigentlich für den Stellplatz zahlen muss.
Sorry, dachte es wäre logisch, dass das nicht wirklich geht. Man kann es aber mal versuchen .
Wenn es im Mietvertrag nicht separat festgelegt ist, wieviel nur der Stellplatz kostet, würde ich mal den Vermieter fragen, wieviel der Stellplatz selber kostet, bzw. man kann auch die Grundmiete + Nebenkosten und eventuell andere Zusatzkosten von der Gesamtmiete abziehen und schwups hat man den Betrag, was der Stellplatz kosten soll.
Wenn dies auch nicht klappen sollte, weil der Stellplatz einfach mit in der Grundmiete eingerechnet wurde, dann „würde“ ich einen Betrag aus der Luft greifen und diesen als Mietminderung geltend machen. Sagen wir mal so 20 €?
So machen die Mieter es bei uns in der Firma (Hausverwaltung) auch. Solange es kein übertriebener Betrag ist, stimmen wir dieser Mietminderung meist zu.
Jedenfalls sollte eine Mietminderung gemacht werden.
10 % von der Gesamtmiete ist wirklich viel zu viel. Dann würde
man ja mehr mindern, als man eigentlich für den Stellplatz
zahlen muss.
Man sollte aber nochmals versuchen nachzuforschen, ob man 10 % der Miete vom Stellplatz abziehen kann oder sogar wegen keiner Nutzung des Stellplatzes auch die gesamte Miete des Stellplatzes abziehen kann!?
bin zwar kein Anwalt, wenn ich aber Dein Posting im Versicherungsbrett (Blitzschlag, Gebäude beschädigt, Teile des Gebäudes fallen auf das Auto des Mieters) in den Zusammenhang mit dieser Frage bringe, ist das für mich eine Gefahrenabwehr und nicht längerfristig bekannt.
Damit sehe ich keinen Anspruch auf Mietminderung, im Gegenteil, ich sehe den Vermieter in der Pflicht, die Gefahr zu beseitigen.
wieso nicht? Der Mieter kann seinen gemieteten Parkplatz nicht benutzen - ohne eigenes Verschulden. Das ist meines Erachtens die einzige Voraussetzung für die Mietminderung.
im
Gegenteil, ich sehe den Vermieter in der Pflicht, die Gefahr
zu beseitigen.