angenommen jemand würde ein Zimmer im eigenen genutzten Haus vermieten.
Die Wohnfläche beträgt 200 m², vermietetes Zimmer 20 m² und die Nutzfläche also mit garten 400 m². Kann ich die kosten mit 10% (von 200m²) oder mit 5% (von 400m²) absetzen
die anteiligen Kosten kann man absetzen, genauso wie man die Einnahmen angeben muss. Kommt darauf an, was im Mietvertrag steht, ob der Garten mitbenutzt werden darf.