Liebe/-r Experte/-in,
meine eltern haben unser altes haus vermietet an eine 4 köpfige familie.
sie wohnen jetzt schon 5 jahre in dem haus.
in dem mietsvertrage haben meine eltern einen punkt aufgelistet, indem steht, dass die mieter keine haustiere halten dürfen.
dieser punkt wurde auch ohne weiteres akzeptiert.
nun ist es aber so, dass der älteste sohn ein art dechse kaufen will und diese in einem terarium halten möchte und in seinem zimmer frei herumlaufen lassen möchte.
mein vater ist natürlich damit nicht einverstanden und die miets-eltern meinten, dass er als vermieter da nichts dagegen tun kann.
stimmt das?
in wie weit kann mein vater/wir als vermierter dagegen gehen?
ich hoffe ihr könnt mir wieterhelfen und danke schonmal für eure bemühungen
liebe grüße debora
Das ist relatv schwierig, da mittlerweile Hausterhaltung im angemessenen Rahmen nicht mehr so einfach zu verbieten ist. Zumal eine Eche keinerlei Lärm etc. verursacht. Ich würde hier empfehlen, einen Unbedenklichkeitsnachweis einzufordern und dann dies einfach zu genehmigen. aber wie gesagt, das ist auch eine Frage, wie gerne Ihr die Mieter behalten möchtet. Sind es ansonsten ordentliche Mieter, die regelmäßig Ihre Miete zahlen, dann sollte Euer Vater versuchen selber umzudenken.
VG
Axel
in dem mietsvertrage haben meine eltern einen punkt
aufgelistet, indem steht, dass die mieter keine haustiere
halten dürfen.
dieser punkt wurde auch ohne weiteres akzeptiert.
Grundsätzlich kann man die Haltung von Tieren verbieten, aber…
nun ist es aber so, dass der älteste sohn ein art dechse
kaufen will und diese in einem terarium halten möchte und in
seinem zimmer frei herumlaufen lassen möchte.
mein vater ist natürlich damit nicht einverstanden und die
miets-eltern meinten, dass er als vermieter da nichts dagegen
tun kann.
Kleintiere wie Hamster sind eine Ausnahme. Exoten wie Echsen werden vielleicht anders bewertet.
Leider bin ich Techniker… Mietrecht ist nur ein „Nebenfach“.
Viele Grüße
Haider