Vermietung

Liebe/-r Experte/-in,
ich (Rentner), habe auf meinem Grundstück vor einigen Jahren einen separaten Bau von 15qm mit zus. Toilette-und Duchmöglichkeit, eigentlich als Gästezimmer für Verwante, errichtet.
Durch famlieäre Ereignisse wird er dafür nicht mehr benötigt und ich möchte ihn gern vermieten, wobei ich noch unentschlossen bin, ob dies als Ferienobjekt oder zur ständigen Vermietung geschehen soll. Was hätte ich für diese Fälle jeweils vorab zu tun. (Anmeldungen wo, Kochmöglichkeiten, Parkpläte etc.)
Freundliche Grüße,
Dieter

Hallo Dieter,
leider kann ich in Ihrer Angelegenheit mit meinen
Kenntnissen nicht weiterhelfen.
Viel Erfolg bei der weiteren Suche.
MfG
ruevne

Danke trotzdem,
Gruß Dieter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Dieter, wenn Du das Objekt vermieten kannst, dann mach es doch einfach. Wo willst du es anmelden? Als Wohnobjekt scheint es mir mit 15 m² doch arg klein und so offiziell sicherlich nicht erlaubt, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Ich wünsche viel Erfolg bei der Vermietung. Gruß Bernd

Hallo Dieter
Wir wohnen in Schweden, wo wir u.a.Ferienhäuser vermieten.
Leider weiß ich total nicht wie die Deutschen Gesetze und Regeln sind. Bitte um Entschuldigung
Und Vorsicht, gute Mieter werden immer seltener.
Liebe Grüße aus Schweden, schau mal bei uns rein www.f2f.biz
Gerlinde

Lieber Dieter,
erstmal bitte ich um Entschuldigung, das ich nicht gleich geantwortet habe. Dann freue ich mich, das Du den Gedanken an Vermietung hast. Hier meine Empfehlungen, die meist auf eigene Erfahrungen beruhen.
Zu allerest solltest Du Dich bei der Komune nach der Nachfrage am Wohnungsmarkt bzw. nach Übernachtungen erkundigen.
Zur Dauervermiedung braucht es ja einige Voraussetzungen, wie Abgeschlossenheit usw.
Das ist aber nicht mein Thema!Schau Dir doch mal des Gastgeberverzeichnist Deiner Region an (Fremdenverkehrsbüro oder Gastgeberverbände sind da gute Adressen). Da findet man dann auch Angaben zu Preisen. Auch die rechtlichen Grundlagen sind wohl zwischen den Bundesländern verschieden. In Sachsen braucht man bei weniger als 8 Betten keinen Gewerbeanmeldung - das trifft für mich zu. Ich bin hergegangen und habe die Wohnung so eingerichte, wie ich es erwarten würde, wenn ich wo Urlaub mache. Nachdem alles fertig war, bzw. auch schon ehr, bin ich zum Tourismusbür gegangen und habe gesagt, nehmt mich in das Gastgeberverzeichnis auf. Hat etwas gedauert (Druck neuer Exemplare) und hat auch bissel Geld gekosten. Zwischnzeitlich habe ich Felyer gemacht (auf dem PC) und dort ausgelegt. War ein Anfang. Sehr schnell findet man Möglichkeiten über das Internet - dabei habe ich darauf geachtet, das es mich nichts kostet.
Ratsam ist es, mit einem Steuerberater seines Vertrauens kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen, wegen Möglichkeiten des Vorsteuerabzuges und solchen sachen. Muß man dann für sich entscheiden.
Grundvoraussetzung für die Vermietung ist generell - man muß Menschenlieben und darf sich nicht vor Arbeit (manchmal auch unangenehme) scheuen.
Wenn Du eine Ferienwohnung - in Deinem Fall wahrscheinlich Ferienhaus vermietest sollten in jedem Fall Kochmöglichkeiten, Kühlschrank usw. vorhanden sein (Selbstverpflegung). Parkplatz im oder am Grundstück ist erstrebenswert. Auch hier gelten die regionalen Regelungen.
Am besten, Du schaust Dir mal meine Homepage www.fewopeter.de an. Die werde ich demnächst etwas umgestalten - Zeitfrage! Auf der Homepage findest Du ach meine E-Mail-Adresse und Telefonnummer für weitere persönliche Rückfragen - sehr erbeten
Viele Güße
Joachim

Sie brauchen nichts machen:
Wenn keine Küche separat ist, dann eine kleine Kochplatte hinstellen oder empfehlen, eine zu kaufen.
Sie können auch möbliert vermieten: die Miete nach quadratmeter und zusätzlich 12% der Möbelkosten je jahr (also je Monat ausrechenen). Die 12 % sind 7% Abnutzung, also in 7 Jahren neue Möbel koufen oder wenn sie schlecht sind und 5% Zinzverlust (Siehe kernel- Kommentare bei möbl. Wohnraun= Internett)

Sie können auch als Ferienzimmer vermieten: also tageweise oder wochenweise: das erspart Mieterprobleme, aber Sie müssen dann immer da sein: siehe einschlägige Vermittlungen im Internet für Ferienwohnung. Das macht aber nur Sinn, wenn sie in Berlin oder münchen oder… wohnen. Wer möchte schon eine Ferienwohnung für 10 bis 20 Euro je Tag in Duisburg neben dem Hochofen.

Das einzige ist natürlich, die Einnahmen (Warmmiete oder kaltmiete mit NK Abrechung) dem Finanzamt zu melden (am Jahresende!! Anlage V).
Und der wohnraum sollte den baulichen Bestimmungen entsprechen (Brandschutz), die damals zur Zeit der Bauabnahme gültig waren.
sie können ja jederzeit auch ein Zimmer in ihrer Wohnung vermitete (oder als Mieter untervermieten, wenn durch Vertrag erlaubt). So können sie als Eigentümer natürlich auch vermieten. davon lebt die ganze Welt.
O.k.???

Liebe/-r Experte/-in,
ich (Rentner), habe auf meinem dstück vor einigen Jahren
einen separaten Bau von 15qm mit zus. Toilette-und
Duchmöglichkeit, eigentlich als Gästezimmer für Verwante,
errichtet.
Durch famlieäre Ereignisse wird er dafür nicht mehr benötigt
und ich möchte ihn gern vermieten, wobei ich noch
unentschlossen bin, ob dies als Ferienobjekt oder zur
ständigen Vermietung geschehen soll. Was hätte ich für diese
Fälle jeweils vorab zu tun. (Anmeldungen wo,
Kochmöglichkeiten, Parkpläte etc.)
Freundliche Grüße,
Dieter

Vermietung
Ich danke ihnen recht herzlich. Das hilft weiter.
Einen netten Sonntag noch, Gruß Dieter

Hallo Dieter,

Du solltest die Vermietung beim EW-Meldeamt anzeigen. Die Mieteinnahmen sind natürlich zu versteuern.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob eine solche Räumlichkeit -siehe Beschreibung - vermietbar ist. Ansonsten hätte ich keine Bedenken. Gegebenenfalls musst Du einen Stellplatz zur Verfügung stellen.

Na,ja - dann viel Glück beim Vermieten

Hallo, ich danke recht herzlich.
Gruß Dieter